Laut Utopia-Studie 2024 verlieren 79 Prozent der Verbraucher angesichts der Vielzahl grüner Werbeaussagen den Überblick. Seit 2024 gilt in der EU ein Gesetz gegen unbelegte Umweltaussagen — aber die Umsetzung braucht Zeit.
Die acht häufigsten Greenwashing-Muster
- Vage Begriffe ohne Beleg: „Natürlich“, „umweltfreundlich“, „grün“ ohne Zertifizierung.
- Winzige Verbesserung groß herausstellen: „30% weniger Plastik“ — wenn es vorher 100% Plastik war, ist das kein Durchbruch.
- Ablenkung: Ein grünes Produkt in einem sonst klimaschädlichen Sortiment.
- Eigene Labels: „Unser Nachhaltigkeitsversprechen“ ohne externe Prüfung.
- CO₂-Neutralität durch Kompensation: Schlechte Emissionen durch fragwürdige Waldprojekte „ausgleichen“.
- Irrelevante Aussagen: „FCKW-frei“ — was gesetzlich ohnehin verboten ist.
- Bild-Greenwashing: Grüne Farbe, Blätter, Natur in der Werbung ohne substanzielle Aussage.
- Selektive Fakten: Einen positiven Aspekt nennen, andere verschweigen.
Wer unsicher ist: Die EU-Datenbank der Öko-Labels (ec.europa.eu/environment/ecolabel) und das Portal „Label-Online“ helfen beim Check. Quelle: EU-Verordnung gegen unbelegte Green Claims 2024, Utopia-Studie 2024.
Alle Angaben basieren auf verifizierten Quellen (Umweltbundesamt, NABU, WWF, IFEU, Verbraucherzentrale). Letzte Überprüfung: 22. März 2026.