Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern in Kraft, seit Januar 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Es verpflichtet diese Unternehmen, Menschenrechts- und bestimmte Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette zu prüfen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Was das Gesetz konkret verlangt
Unternehmen müssen eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette durchführen, Präventionsmaßnahmen einführen, eine Beschwerdestelle einrichten und jährlich berichten. Das gilt für eigene Betriebe und direkte Zulieferer.
Was es für Verbraucher bedeutet
Das LkSG schafft mehr Transparenz und Verantwortung. Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen sich ernsthafter mit den Bedingungen auseinandersetzen unter denen ihre Produkte hergestellt werden. Für Verbraucher: Wenn ein Unternehmen keine öffentlich zugängliche LkSG-Entsprechenserklärung hat, obwohl es die Schwellenwerte erfüllt, ist das ein Warnsignal. Quelle: BMAS LkSG-Leitfaden, Bundesregierung, Germanwatch.
Alle Angaben basieren auf verifizierten Quellen (Umweltbundesamt, NABU, WWF, IFEU, Verbraucherzentrale). Letzte Überprüfung: 22. März 2026.