Haushalt & Wohnen · Verfahren

Photovoltaik

Auch: PV, PV-Anlage, Photovoltaikanlage, Solarstromanlage

Photovoltaik ist die Technik, die Sonnenstrahlung direkt in elektrischen Strom umwandelt – etwa mit Solarmodulen auf dem Dach oder am Balkon.

Von Emanuel Goldstein Geprüft am 28. Oktober 2026

Was steckt dahinter

Photovoltaik macht aus Sonnenlicht direkt Strom. Das Herzstück sind Solarzellen aus einem Halbleitermaterial: Trifft Licht darauf, setzen sie Elektronen in Bewegung. Der so entstehende Gleichstrom wird im Wechselrichter zu Wechselstrom. Das geht mit einer größeren Anlage auf dem Dach, aber auch mit ein oder zwei Modulen auf Terrasse oder Balkon. Die Leistung einer Anlage steht in Kilowattpeak (kWp) – das ist die Spitzenleistung der Module unter Laborbedingungen.

Den Strom nutzt du selbst, den Rest kannst du ins Netz einspeisen. Dafür gibt es eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Für neue Anlagen sollen sich die Regeln nach aktuellem Stand ändern, mehr dazu unter „Zahlen und Stand“. Das wichtigste Förderinstrument ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Eine Anlage rechnet sich umso schneller, je mehr Solarstrom du selbst verbrauchst.

Umweltwirkungen entstehen bei Herstellung und Recycling. Im Betrieb treten laut Umweltbundesamt keine nennenswerten Umweltwirkungen auf.

Rechtliche Definition

Das Gesetz definiert nicht ‚Photovoltaik‘, sondern den Begriff ‚Solaranlage‘:

„‚Solaranlage‘ jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie“

So begegnet dir der Begriff

Im Marktstammdatenregister
Deine PV-Anlage und ein Batteriespeicher müssen dort eingetragen werden. Die Einspeisevergütung musst du nicht beantragen. Voraussetzung ist aber dieser Eintrag.
Beim Steckersolargerät
Das EEG versteht darunter ein Gerät aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker, mit dem es an den Stromkreis eines Verbrauchers angeschlossen wird. Beim Netzbetreiber musst du es seit dem 16. Mai 2024 nicht mehr anmelden.

Im Alltag

  • Kein Süddach? Auch unverschattete Flächen von West bis Ost und Flachdächer kommen in Frage.
  • Hol mehrere Kostenvoranschläge ein. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale vergleicht bis zu drei Angebote unabhängig.
  • Lass Waschmaschine und Spülmaschine laufen, wenn die Sonne scheint – das erhöht deinen Eigenverbrauch.
  • Wohnst du zur Miete, brauchst du das Ja der Vermieterseite, auch fürs Steckersolargerät am Balkon. Die Erlaubnis für ein Steckersolargerät kannst du aber verlangen – außer sie ist der Vermieterseite nicht zuzumuten.

Öko-Blick: Ausgediente Module kannst du als Elektroaltgerät kostenfrei beim kommunalen Wertstoffhof abgeben.

Zahlen mit Stand

  • Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom aus Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026: 7,70 Cent pro kWh. Gezahlt wird für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre; in Zeiten negativer Börsenstrompreise gibt es keine Vergütung, diese Zeiten werden hinten angehängt.

    Verbraucherzentrale · Stand 26.08.2026

  • Energetische Amortisation einer PV-Anlage ohne Batteriespeicher: im Schnitt ein bis zwei Jahre.

    Umweltbundesamt · Stand 26.03.2024

  • Lebensdauer eines PV-Moduls im Regelfall 25 bis 30 Jahre.

    Umweltbundesamt · Stand 26.03.2024

Nicht verwechseln

BegriffUnterschied zu Photovoltaik
SolarthermieSolarthermie wandelt Sonnenlicht in Wärme um, Photovoltaik in Strom.
SolaranlageIm EEG meint „Solaranlage“ eine Anlage, die Strom aus Sonnenstrahlung erzeugt. Im Alltag heißen aber auch solarthermische Anlagen so.
FreiflächenanlageAnders als Freiflächenanlagen nehmen Dachanlagen keine zusätzliche Fläche in Anspruch, weil die genutzte Fläche schon durch das Gebäude versiegelt ist.

Häufige Irrtümer

IrrtumPhotovoltaik lohnt sich nur auf einem Süddach.

Richtig istAuch unverschattete Dachflächen von West bis Ost sowie Flachdächer kommen in Frage.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 28.10.2026

  1. Umweltbundesamt: Photovoltaik · 2024
  2. Verbraucherzentrale: Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist · 2026
  3. Bundesministerium der Justiz: § 3 EEG 2023 – Begriffsbestimmungen
  4. Verbraucherzentrale (Energieberatung der Verbraucherzentrale): Beratung zu Hause · 2026
  5. Bundesministerium der Justiz: § 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte

Stand: 28.10.2026 · nächste Prüfung spätestens 15.01.2027. Korrekturen: keine. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.

Dieser Eintrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.