Haushalt & Wohnen · Verfahren
Energieberatung
Auch: Energieberater, Energieberaterin
Energieberatung ist eine fachliche Beratung dazu, wie sich in einem Wohngebäude Energie sparen und die Energieeffizienz sinnvoll verbessern lässt.
Was steckt dahinter
Du willst wissen, welche Maßnahmen bei dir wie viel Energie und Kosten sparen? Dafür empfiehlt das Umweltbundesamt eine individuelle Energieberatung. Die Themen reichen vom Energiesparen über Wärmedämmung und Heiztechnik bis zu erneuerbaren Energien.
Die Verbraucherzentralen beraten produkt- und anbieterneutral. Kurzfragen klären sie online oder am Telefon, komplexere Fragen in Beratungsstellen oder per Video. Kommen die Berater:innen zu dir nach Hause, sehen sie sich deinen Strom- und Wärmeverbrauch, die Heizung und die Gebäudehülle an. Rund vier Wochen später kommt ein schriftlicher Bericht – ausdrücklich kein Gutachten.
Daneben fördert der Bund Energieberatungen für Wohngebäude, die Expertinnen und Experten durchführen. Eine Begehung vor Ort ist dabei Pflicht. Am Ende steht ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er zeigt, wie das Haus Schritt für Schritt mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen umfassend saniert werden kann – oder wie es in einer umfassenden Sanierung ein gefördertes Effizienzhausniveau erreicht.
So begegnet dir der Begriff
- Bei der Förderung
- Nur ein Sanierungsfahrplan aus einer geförderten Energieberatung kann Grundlage für den iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sein. Zugelassene Berater:innen dafür stehen in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena.
- Bei der Nebenkostenpost
- Auch beim Prüfen der Heizkostenabrechnung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentralen.
Im Alltag
- Überleg dir vorher, worum es dir geht: Energie sparen, eine konkrete Sanierung oder erst mal ein Überblick über Förderung. Leg deine Strom- und Nebenkostenabrechnungen bereit – sie sind die Grundlage der Beratung zu Hause. Je mehr Infos zu Haus und Heizung vorliegen, desto schneller lassen sich Probleme erkennen.
- Mit Nachweis über ein geringes Einkommen sind alle Beratungsangebote der Verbraucherzentrale kostenfrei.
- Willst du die Bundesförderung nutzen, stell den Antrag, bevor du einen Beratungsvertrag abschließt – es sei denn, der Vertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. Als Mieterin oder Mieter brauchst du für den Antrag die schriftliche Erlaubnis der Eigentümer.
Zahlen mit Stand
Beratung der Verbraucherzentrale zu Hause: bis zu zwei Stunden, höchstens 40 Euro Eigenanteil.
Energieberatung der Verbraucherzentrale · Stand 10.03.2026
BAFA-Zuschuss EBW: 50 % des förderfähigen Honorars, max. 650 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 Euro (ab drei Wohneinheiten).
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Nicht verwechseln
| Begriff | Unterschied zu Energieberatung |
|---|---|
| Energieausweis | Der Energieausweis informiert nur über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll Gebäude grob vergleichbar machen. Ausstellen von Energieausweisen fördert das BAFA nicht, es fördert allein die Energieberatung. |
| Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | Der iSFP ist nicht die Beratung selbst, sondern ihr Ergebnis: Ein Energieberater dokumentiert den Ist-Zustand und empfiehlt eine Sanierungsstrategie. |
Häufige Irrtümer
IrrtumWas im Sanierungsfahrplan steht, muss ich auch umsetzen.
Richtig istOb du die Vorschläge gar nicht, teilweise oder ganz umsetzt, entscheidest du frei.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 28.10.2026
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) · 2026
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Energieberatung der Verbraucherzentrale (Projektseite) · 2026
- Verbraucherzentrale (Energieberatung der Verbraucherzentrale): Beratung zu Hause · 2026
- Verbraucherzentrale (Energieberatung der Verbraucherzentrale): Energieberatung: Sparen Sie Energie – mit der passenden Energieberatung · 2026
- Stiftung Warentest: Sanierungsfahrplan fürs Haus: Sanieren mit Konzept · 2023
- Verbraucherzentrale: Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler · 2026
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- Umweltbundesamt: Energiesparende Gebäude · 2024
Stand: 28.10.2026 · nächste Prüfung spätestens 28.04.2027. Korrekturen: keine. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.
Dieser Eintrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.