Recht & Politik · Recht/Norm
CO₂-Preis
Auch: CO2-Preis, CO₂-Bepreisung, CO₂-Abgabe (umgangssprachlich), nationaler Emissionshandel (nEHS), Brennstoffemissionshandel
CO₂-Preis ist der Preis für CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Für Heizen und Verkehr regelt ihn das BEHG.
Was steckt dahinter
Seit 2021 gilt in Deutschland ein CO₂-Preis fürs Heizen und für den Verkehr. Wer Öl, Gas, Benzin oder Diesel verkauft, muss dafür Emissionszertifikate erwerben. Ein Zertifikat berechtigt zur Emission einer Tonne Treibhausgase, gerechnet in CO₂-Äquivalent. Die Kosten geben die Händler an Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.
Von 2021 bis 2025 gab es feste Preise, 2026 werden die Zertifikate in einem Preiskorridor versteigert. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Daraus fördert der Bund unter anderem die energetische Gebäudesanierung. Der Preis soll Anreize für Sanierungen und Elektromobilität schaffen.
Wie es 2027 weitergeht, ist noch nicht endgültig geregelt. Nach geltendem Recht werden die Zertifikate ab 2027 zu einem marktbasierten Festpreis verkauft. Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 eine Änderung des BEHG beschlossen. Damit soll der Preiskorridor auch 2027 gelten. In Kraft ist diese Änderung noch nicht (Stand 28. Oktober 2026).
Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, kurz EU-ETS 2, den nationalen CO₂-Preis ablösen. Dann bildet sich der Preis am Markt. Für Mengen, die danach noch im nationalen System bleiben, richtet sich der Preis nach dem EU-ETS 2.
Rechtliche Definition
„Zweck des nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen.“
So begegnet dir der Begriff
- In der Heizkostenabrechnung
- Wie die CO₂-Kosten zwischen Vermietung und Mietern aufgeteilt werden, richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche (§ 5 CO2KostAufG). Bei Öl, Gas oder Fernwärme muss die Vermietung ihren Anteil in der Abrechnung ausweisen und abziehen. Fehlt der Abzug, darfst du deine gesamten Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Hast du einen eigenen Vertrag mit dem Versorger, etwa für eine Gas-Etagenheizung, forderst du deinen Anteil selbst von der Vermietung ein.
Im Alltag
- Was dich der CO₂-Preis kostet, rechnest du in drei Schritten aus. Nimm deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden und multiplizier ihn mit dem Emissionsfaktor, bei Gas 201 Gramm CO₂ je Kilowattstunde. Die CO₂-Menge mal CO₂-Preis ergibt deine CO₂-Kosten. Dazu kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer.
- Beim Heizöl zählt, wann du getankt hast: Restmengen aus dem Vorjahr laufen noch mit dem Vorjahrespreis.
Zahlen mit Stand
Festpreis je Zertifikat (= je Tonne CO₂): 2021 25 Euro, 2022 und 2023 30 Euro, 2024 45 Euro, 2025 55 Euro; 2026 Versteigerung im Korridor 55–65 Euro (BEHG § 10).
BEHG · Stand 27.02.2025
2026er Zertifikate nach der Versteigerungsphase: Verkauf zu 68 Euro (Nov./Dez. 2026), Nachkauf 2027 zu 70 Euro.
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Die genannten Preise verstehen sich ohne 19 % Mehrwertsteuer.
Verbraucherzentrale · Stand 06.01.2026
Nicht verwechseln
| Begriff | Unterschied zu CO₂-Preis |
|---|---|
| CO₂-Abgabe / CO₂-Steuer | Rechtlich beruht der CO₂-Preis auf einem Handel mit Zertifikaten: Das BEHG heißt ausgeschrieben „Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“. |
| EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) | Das BEHG bepreist nur Brennstoffemissionen, die nicht schon im EU-Emissionshandel bepreist werden. |
| EU-ETS 2 | Ein eigenes, vom bestehenden EU-ETS getrenntes System für CO₂ aus Brennstoffen in Gebäuden, Straßenverkehr und weiteren Sektoren. Pflichtig sind die Brennstofflieferanten, nicht Haushalte. Voll in Betrieb gehen soll es 2028. |
Häufige Irrtümer
IrrtumDen CO₂-Preis zahle ich direkt an den Staat.
Richtig istZertifikate kaufen die Händler von Öl, Gas, Benzin und Diesel. Sie geben die Kosten über den Preis an dich weiter.
IrrtumDer europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr startet 2027.
Richtig istDer Start der Regelphase des EU-ETS 2 wurde auf 2028 verschoben. Auch die EU-Kommission nennt 2028.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 28.10.2026
- Verbraucherzentrale: So viel teurer macht der CO₂-Preis Ihre Heizkosten · Stand 06.01.2026
- Bundesministerium der Justiz: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Gesamttext (§§ 1, 3, 10) · zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 27.2.2025 I Nr. 70
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt: nEHS: Verkauf und Versteigerung · 2026 · ohne Datum
- Europäische Kommission (GD Klimapolitik): ETS2: buildings, road transport and additional sectors · 2026 · ohne Datum
- Bundesministerium der Justiz: § 5 CO2KostAufG Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
Stand: 28.10.2026 · nächste Prüfung spätestens 15.01.2027. Korrekturen: keine. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.
Dieser Eintrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.