Konsum & Alltag · Konzept

Klimaneutral (Werbeaussage)

Auch: klimaneutral, CO₂-neutral, klimaneutral hergestellt

Klimaneutral ist die Werbeaussage, ein Produkt sei ohne Klimawirkung. Nur auf Kompensation gestützt, ist sie seit 27.09.2026 gegenüber Verbrauchern verboten.

Von Emanuel Goldstein Geprüft am 28. Oktober 2026

Was steckt dahinter

Bei der Herstellung von Lebensmitteln entstehen nach heutigem Stand zwangsläufig Treibhausgase – etwa beim Anbau, bei der Kühlung oder beim Transport. Beruht „klimaneutral“ auf einem Emissionsausgleich, werden diese Emissionen nicht unmittelbar bei Herstellung oder Transport vermieden. Sie werden über Aufforstungs- oder andere Klimaschutzprojekte an anderer Stelle kompensiert. Solche Angaben können den falschen Eindruck erwecken, das Produkt habe keine oder sogar eine positive Wirkung aufs Klima.

Genau diese Werbung ist gegenüber Verbrauchern seit dem 27. September 2026 verboten. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt hat. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen bleibt „klimaneutral“ nur erlaubt, wenn sie durch tatsächliche Emissionsminderungen im eigenen Produktionsprozess erreicht wird. Auf Klimaschutzprojekte und Ausgleich hinweisen dürfen Unternehmen weiterhin.

Rechtliche Definition

„Gegenüber Verbrauchern stets unzulässig ist ‚das Treffen einer Aussage, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründet und nach der ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat‘.“

So begegnet dir der Begriff

Auf Verpackungen
Dort darf nicht mehr „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ stehen, nur weil die Emissionen über Kompensation ausgeglichen werden. Manche Hersteller haben nicht mehr zulässige Umweltaussagen auf schon produzierten Packungen überklebt, andere geben Rabatte auf solche Ware.

Was für ältere Ware gilt, stellen die Quellen unterschiedlich dar. Das Gesetz verlangt für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, bei Ansprüchen eine Abwägung nach Treu und Glauben und Verhältnismäßigkeit. Die Stiftung Warentest schreibt, eine Übergangsfrist gebe es nicht. Solche Waren könnten aber noch zwei Jahre verkauft werden, wenn ihre Vernichtung unverhältnismäßig oder nicht nachhaltig wäre. Die Verbraucherzentrale schrieb am 28. September 2026, derzeit gebe es keine generelle Übergangsfrist für schon produzierte Verpackungen. Das werde in Deutschland aber noch final diskutiert.

In Zukunftsversprechen wie „bis 2030 klimaneutral“
Sie dürfen keine bloßen Absichtserklärungen sein. Nötig ist ein überprüfbarer Umsetzungsplan, den ein unabhängiger externer Sachverständiger regelmäßig prüft.

Im Alltag

  • Steht „klimaneutral“ auf der Packung, frag dich: Was genau wird versprochen – und wird es erklärt und belegt? Lässt sich das weder an der Verpackung noch über weiterführende Hinweise beantworten, sei vorsichtig.
  • Schau lieber auf direkte Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe.
  • Und für deinen eigenen Fußabdruck gilt: Vermeiden und Verringern geht vor Ausgleichen.

Nicht verwechseln

BegriffUnterschied zu Klimaneutral (Werbeaussage)
CO₂-KompensationZahlungen für Klimaschutzprojekte, mit denen Emissionen an anderer Stelle rechnerisch ausgeglichen werden sollen. Wichtig ist, dass das Projekt erst durch den Beitrag möglich wird. Hinweisen dürfen Unternehmen darauf weiterhin, „klimaneutral“ darf sich darauf aber nicht stützen.
Konkrete KlimaangabeErlaubt sind konkrete Angaben, die echte Verbesserungen am Produkt oder in der Lieferkette transparent beschreiben – etwa eine Senkung der Treibhausgase gegenüber dem Vorjahr.
Green-Claims-RichtlinieEin EU-Gesetzesentwurf zu Umweltaussagen; Stand November 2025 war er noch nicht verabschiedet und damit kein geltendes Recht. Geplant war darin eine Prüfung der Aussagen durch unabhängige Dritte, bevor sie verwendet werden.

Häufige Irrtümer

Irrtum„Klimaneutral“ heißt: Das Produkt ist umweltfreundlich.

Richtig istDer Begriff lässt nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist.

Irrtum„Klimaneutral“ ist jetzt komplett verboten.

Richtig istVerboten ist die auf Kompensation gestützte Aussage. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen bleibt sie erlaubt, wenn sie auf tatsächlichen Emissionsminderungen im eigenen Produktionsprozess beruht.

Quellen

Stand: 28.10.2026 · nächste Prüfung spätestens 28.01.2027. Korrekturen: keine. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.

Dieser Eintrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.