Curry ist nicht dasselbe wie Kurkuma: Curry ist nach den Leitsätzen „eine Mischung eigener Art aus Kurkuma“ mit weiteren Gewürzen wie Bockshornklee, Kreuzkümmel, Fenchel und Koriander. Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs enthält Currypulver höchstens 5 Prozent Speisesalz. Ob du eine reine Gewürzmischung kaufst oder vor allem Salz und Zucker, verraten die Bezeichnung auf der Rückseite und die Zutatenliste.
Vorne auf dem Glas steht groß „Curry-Gewürz“. Hinten, ganz klein, steht vielleicht „Gewürzzubereitung“ oder „Gewürzsalz“. Das ist kein Detail. Hinter ähnlich klingenden Namen stecken ganz unterschiedliche Anteile an Gewürzen – von null bis 100 Prozent. Mit drei Blicken weißt du, was du kaufst. Wie sich Kurkuma und Ingwer als Pflanzen unterscheiden, liest du in Kurkuma und Ingwer – was ist der Unterschied?.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Curry ist eine Mischung eigener Art aus Kurkuma und anderen Gewürzen. Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs enthält Curry höchstens 5 Prozent Speisesalz und höchstens 10 Prozent andere Stoffe wie Stärke oder Hülsenfruchtmehl.
- Nach den Leitsätzen besteht eine „Gewürzmischung“ nur aus Gewürzen. Eine „Gewürzzubereitung“ enthält danach mindestens 60 Prozent Gewürze, ein „Gewürzsalz“ mehr als 40 Prozent Salz.
- Bei einer gezielten Suche im Jahr 2024 fanden Verbraucherschützer 22 widersprüchlich oder nicht korrekt gekennzeichnete Gewürzprodukte. 15 davon hießen vorne „Gewürz“, „Gewürzmischung“ oder „Gewürzmix“.
- Die Zutatenliste beginnt mit der Zutat, von der am meisten drin ist. Steht Salz oder Zucker darin, ist es keine reine Gewürzmischung. Steht es vorn, ist davon am meisten drin.
Ist Curry dasselbe wie Kurkuma?
Nein. Kurkuma ist ein einzelnes Gewürz: der kurz gebrühte und getrocknete Wurzelstock der Pflanze Curcuma longa. Curry ist eine Mischung. Die Leitsätze für Gewürze beschreiben Curry als „eine Mischung eigener Art aus Kurkuma, die in der Regel gleichzeitig farbgebend wirkt“. Dazu kommen andere Gewürze, zum Beispiel Bockshornkleesamen, Kreuzkümmel (Cumin), Fenchel und Koriander. Auch Pfeffer, Paprika, Chili, Ingwer, Kardamom, Macis, Nelken oder Piment sind üblich.
Die Leitsätze sehen im Currypulver auch etwas anderes als Gewürze vor. Speisesalz macht danach höchstens 5 Prozent aus. Andere Stoffe wie Hülsenfruchtmehl, Stärke oder Dextrose kommen zusammen auf höchstens 10 Prozent. Je nach Zusammensetzung ist Curry gelblich bis bräunlich und schmeckt würzig bis scharf.
Umgangssprachlich – auch beim BZfE – heißt Curry oft Gewürzmischung. In den Leitsätzen ist das enger gefasst: Eine Gewürzmischung besteht nur aus Gewürzen. Curry hat dort einen eigenen Eintrag als Mischung eigener Art.
Curry ist also nicht gleich Curry. Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) nennt Mischungen, die süßlich-mild, herb-würzig oder feurig-scharf schmecken. Bei gelbem Curry sorgt Kurkuma für die Farbe. Kurkuma steckt auch in anderen Mischungen: In Ras el Hanout gehört es zu den üblichen Zutaten, in Garam Masala kann es enthalten sein.
Vorsicht bei ähnlichen Namen: Ein „Curry-Würzer“ ist nach den Leitsätzen eine Würzmischung, kein Currypulver. Würzmischungen bestehen überwiegend aus Speisesalz, Zuckerarten, Geschmacksverstärkern oder Trägerstoffen.
Gewürzmischung, Gewürzzubereitung, Gewürzsalz: Was steckt hinter den Namen?
Was in einem Produkt üblicherweise steckt, beschreiben die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs. Die Neufassung stammt vom 9. Oktober 2025. Rechtlich bindend sind die Leitsätze nicht. Sie beschreiben aber, was Hersteller, Handel, Wissenschaft, Behörden und Verbraucher unter einer Bezeichnung verstehen. Und sie sind die vorrangige Auslegungshilfe, wenn es um Irreführung geht. Prozentangaben beziehen sich aufs Gewicht.
| Bezeichnung | Was laut Leitsätzen drin ist |
|---|---|
| Gewürz | Pflanzenteile, in der Regel getrocknet, zum Beispiel Kurkuma |
| Gewürzmischung | ausschließlich Gewürze |
| Curry, Currypulver | Mischung eigener Art aus Kurkuma und anderen Gewürzen; höchstens 5 % Speisesalz, höchstens 10 % andere Stoffe |
| Gewürzzubereitung | mindestens 60 % Gewürze, dazu andere geschmackgebende Zutaten; auch Gewürzaromen |
| Gewürzsalz | mindestens 15 % Gewürze (außer bei Knoblauch) und mehr als 40 % Speisesalz |
| Würzmischung | überwiegend Speisesalz, Zuckerarten, Geschmacksverstärker oder Trägerstoffe; Gewürze möglich, aber nicht nötig |
Nach den Leitsätzen kann eine Gewürzmischung nach ihrem Zweck heißen, etwa „Grillgewürz“ oder „Gulaschgewürz“. Das Wort „Mischung“ muss nicht draufstehen. Genau hier wird es knifflig: Ein Name wie „Kartoffel-Gewürz“ klingt nach reinen Gewürzen, auch wenn Salz drin ist.
Was hat der Marktcheck im Gewürzregal gefunden?
Das Projekt Lebensmittelklarheit von Verbraucherzentralen und Verbraucherzentrale Bundesverband hat vom 5. Juni bis 5. Juli 2024 Gewürzprodukte im Supermarkt und in Online-Shops geprüft. Gesucht wurde gezielt nach widersprüchlichen Etiketten. Den Bericht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband am 11. April 2025 veröffentlicht. Die Auswahl ist klein und bildet laut Bericht nicht den Markt ab.
- 22 Produkte waren widersprüchlich oder nicht korrekt gekennzeichnet.
- 15 davon hießen vorne „Gewürz“, „Gewürzmischung“ oder „Gewürzmix“. Erst die Rückseite zeigte, dass es Gewürzsalze, Gewürzzubereitungen oder Mischungen würzender Zutaten waren.
- 5 Produkte trugen nicht einmal im Kleingedruckten eine Bezeichnung, die zu den Leitsätzen passt.
- 4 Produkten fehlte die Nährwerttabelle.
Ein Beispiel aus dem Bericht: Ein „Gewürz“ enthielt laut Zutatenliste gut 40 Prozent Salz. In einer Mischung würzender Zutaten für Kürbis stand Currypulver erst hinter Meersalz und Zucker. Die traditionellen Gewürzmarken mit großer Produktpalette zeigten dagegen keine relevanten Mängel. Auffällig waren vor allem neuere Marken, Start-ups und Produkte von Fernsehköchen. Die Produkte der Fernsehköche kosteten im Durchschnitt 74 Prozent mehr als die übrigen der Stichprobe. Und das trotz viel Salz oder Zucker (Preise der Stichprobe 2024).
Das Thema ist nicht erledigt. Im April 2026 meldete Lebensmittelklarheit einen Online-Anbieter, der über 30 Produkte als „Gewürz“ verkaufte. Die meisten waren Gewürzzubereitungen. Ein „Curry“-Glas enthielt laut Zutatenliste 30 Prozent Erdmandel und 20 Prozent Salz. Nach einer Abmahnung hat der Anbieter seinen Online-Shop geändert. Für die Gläser wurde eine Umstellung bis Ende 2026 vereinbart.
Was muss auf dem Etikett stehen?
Für verpackte Lebensmittel regelt das die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem:
- die Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel „Gewürzzubereitung“,
- das Zutatenverzeichnis,
- Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen,
- die Nettofüllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum,
- Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens,
- eine Nährwerttabelle.
Die Reihenfolge verrät viel. Im Zutatenverzeichnis stehen alle Zutaten nach absteigendem Gewichtsanteil. Was vorn steht, ist am meisten drin. Eine Ausnahme gibt es bei Mischungen aus Gewürzen, deren Anteile sich kaum unterscheiden: Sie dürfen in anderer Reihenfolge stehen, wenn „in veränderlichen Gewichtsanteilen“ dabeisteht.
Keine Zutatenliste ist manchmal ein gutes Zeichen. Besteht ein Lebensmittel aus nur einer Zutat und verrät der Name, welche das ist, braucht es kein Zutatenverzeichnis. Reines Kurkumapulver kann also ohne auskommen. Wurde Salz zugesetzt, muss es dagegen in der Zutatenliste stehen.
Die Nährwerttabelle fehlt bei echten Gewürzen zu Recht. Kräuter, Gewürze und Mischungen daraus sind davon ausgenommen. Für Gewürzsalze und Gewürzzubereitungen gilt die Ausnahme nach Auffassung von Lebensmittelklarheit nicht. Steht eine Nährwerttabelle drauf, lohnt der Blick auf die Zeile „Salz“.
Allergene sind hervorgehoben. Senf und Sellerie gehören zu den 14 Stoffen, die die LMIV als Allergieauslöser führt. Sie müssen sich im Zutatenverzeichnis vom Rest abheben, etwa fett gedruckt. Senf kann in Currymischungen vorkommen, schreibt das BZfE. Im Januar 2025 meldete Belgien im EU-Schnellwarnsystem RASFF ein Currypulver, in dessen Zutatenliste Senf fehlte.
Zugesetzte Farbe erkennst du am Wort „Farbstoff“. Kurkuma ist als Lebensmittelfarbstoff E 100 bekannt, die gelbe Farbe stammt vom Curcumin. In reinen Gewürzen und Gewürzmischungen sind keine Farbstoffe zugelassen. Im EU-Zusatzstoffrecht zählt Currypulver dagegen zu den „Würzmitteln“. Für sie sind bestimmte Farbstoffe zugelassen. Zugesetzt stehen sie in der Zutatenliste mit ihrer Klasse, gefolgt vom Namen oder der E-Nummer, also etwa „Farbstoff: E 100“.
Die Schrift muss lesbar sein. Auf der Packung ist das kleine „x“ mindestens 1,2 Millimeter hoch. Hat die größte Fläche weniger als 80 Quadratzentimeter, sind es mindestens 0,9 Millimeter.
Online gilt das auch. Die Pflichtangaben müssen vor dem Kauf verfügbar sein. Nur das Mindesthaltbarkeitsdatum darf erst mit der Lieferung kommen.
Kann ich am Etikett erkennen, ob Curry belastet ist?
Nein. Rückstände und unerlaubte Farbstoffe stehen auf keinem Etikett. Bei der Einfuhr von Curry, Chili oder Paprika in die EU fallen laut Verbraucherzentrale immer wieder verbotene Farbstoffe auf. Auch RASFF zeigt, dass so etwas vorkommt. Wir haben am 19.10.2026 nach Meldungen mit „curry“ im Betreff gesucht. Seit dem 19.10.2024 betrafen bis zu fünf Meldungen Curry als Gewürz. Eine davon war der fehlende Senf. Je eine betraf Mineralölbestandteile, den unerlaubten Farbstoff Rhodamin B und den unerlaubten Farbstoff Sudan II. Eine weitere nannte Pestizidrückstände, als Produkt aber nur „Gewürze“. Ob Currypulver gemeint war, geht aus der Meldung nicht hervor. RASFF sammelt nur gemeldete Fälle. Wie viel Curry insgesamt geprüft wurde und unauffällig war, zeigt das System nicht. Was Kontrollen bei reinem Kurkumapulver finden, ist ein eigenes Thema.
So kaufst du Curry mit Durchblick
- Glas umdrehen, Bezeichnung suchen
Der Name vorn ist oft Werbung. Die Bezeichnung hinten sagt, was es ist: Curry, Gewürzmischung, Gewürzzubereitung, Gewürzsalz oder Würzmischung. Widersprechen sich Vorder- und Rückseite, glaub der Rückseite.
- Die ersten drei Zutaten lesen
Steht Salz oder Zucker weit vorn, zahlst du Gewürzpreise für preiswerte Zutaten. Die Faustregel aus dem Marktcheck: Tauchen Salz, Zucker, Würzen oder Aromen in der Liste auf, ist es keine reine Gewürzmischung. Im Currypulver macht Salz nach den Leitsätzen höchstens 5 Prozent aus.
- Grundpreis vergleichen
Händler müssen bei verpackter Ware neben dem Gesamtpreis auch den Preis pro Kilogramm angeben. Damit vergleichst du kleine Gläser fair – auch ein reines Gewürz gegen eine Zubereitung mit viel Salz. Ausgenommen sind etwa Packungen unter 10 Gramm.
- Curry selbst mischen
Eine Currymischung lässt sich leicht selbst herstellen, schreibt das BZfE. Stell ganze, getrocknete Gewürze nach deinem Geschmack zusammen. Mahl sie kurz vor dem Kochen im Mörser oder in der Gewürzmühle. Salz gibst du dann selbst und nach Bedarf dazu.
Öko-Blick: weniger kaufen, selbst mischen
Gewürze kaufen, nicht Salz und Zucker. Gewürzzubereitungen und Gewürzsalze enthalten oft viel Salz und Zucker. Beides bekommen Hersteller im Einkauf günstig, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Mit einer reinen Mischung bezahlst du nur für Gewürz. Salzen kannst du mit dem Salz, das ohnehin im Schrank steht.
Weniger Salz, mehr Würze. Gewürze und Kräuter helfen, beim Kochen Salz einzusparen, so das BZfE. Eine salzfreie Currymischung lässt dir die Wahl.
Erst ins Regal schauen, dann kaufen. Viele Grundzutaten für Curry sind klassische Einzelgewürze: Kurkuma, Koriander, Kreuzkümmel, Fenchel, Pfeffer. Wer sie hat, kann Curry nach Bedarf frisch mischen, statt ein weiteres Glas anzubrechen. Das Umweltbundesamt rät, vor dem Einkauf die Vorräte zu prüfen und keine großen Vorräte anzulegen. Denn auch Lebensmittel, die im Müll landen, haben vorher Klimagase, Energieverbrauch und Belastungen für Boden und Wasser verursacht.
Häufige Fragen
Darf in Curry Salz sein?
Ja, aber wenig – so beschreiben es die Leitsätze. Currypulver enthält danach höchstens 5 Prozent Speisesalz. Andere Stoffe wie Stärke oder Hülsenfruchtmehl machen höchstens 10 Prozent aus. Ist mehr Salz drin, entspricht das Produkt nicht der Beschreibung von Curry in den Leitsätzen.
Ist ein „Grillgewürz“ immer eine reine Gewürzmischung?
In den Leitsätzen ist „Grillgewürz“ ein Beispiel für eine Gewürzmischung – also nur Gewürze. Der Marktcheck hat aber Produkte mit „Gewürz“ im Namen gefunden, die vor allem Salz oder Zucker enthielten. Die Bezeichnung auf der Rückseite und die Zutatenliste schaffen Klarheit.
Ist Ras el Hanout eine Gewürzmischung?
Das kommt darauf an. Die Leitsätze kennen beides: Ras el Hanout als Gewürzmischung und als Gewürzzubereitung. Die Zubereitung enthält üblicherweise auch Speisesalz. Welche Variante du hast, steht auf der Rückseite.
Curry ist eine Mischung auf Kurkuma-Basis, nicht dasselbe wie Kurkuma. Was wirklich im Glas steckt, verrät nicht der Name vorn. Das zeigen die Bezeichnung hinten und die Reihenfolge der Zutaten. Vergleiche den Grundpreis pro Kilogramm. Und wenn du die Einzelgewürze ohnehin hast, misch dein Curry selbst – ohne Salz, das du nicht bestellt hast.
Quellen & Grundlagen
- BMLEH / Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission — Leitsätze für Gewürze und andere würzende Erzeugnisse, Neufassung vom 09.10.2025 (BAnz AT 28.11.2025 B6)
- vzbv / Projekt Lebensmittelklarheit — Marktcheck: Falsche und missverständliche Kennzeichnungen im Gewürzregal (11.04.2025; Stichprobe 05.06.–05.07.2024)
- Lebensmittelklarheit — Ärgerlich: Viel Salz in Gewürzen und Gewürzmischungen (11.04.2025)
- Lebensmittelklarheit — Unzutreffende Bezeichnung als „Gewürz“ für Produkte mit Salz, Zucker & Co. entfernt (29.04.2026)
- Lebensmittelklarheit — Avocado-Würzmischung enthält hauptsächlich Salz – ist das zulässig? (07.05.2026)
- Lebensmittelklarheit — Knoblauch oder Knoblauchsalz? (11.03.2026)
- EU — Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), konsolidierte Fassung vom 01.04.2025 (Art. 9, 13, 14, 16, 18, 19, 21, Anhänge II, V, VII)
- Preisangabenverordnung (PAngV) — § 4 Pflicht zur Angabe des Grundpreises (abgerufen am 19.10.2026)
- Preisangabenverordnung (PAngV) — § 5 Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises (abgerufen am 19.10.2026)
- EU — Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026 (Anhang II Teil A Tabelle 2, Teil C, Teil E Kategorie 12.2)
- BZfE — Curry – die vielseitige Gewürzmischung (19.08.2026)
- BZfE — Gewürze und Kräuter sicher genießen (11.03.2026)
- BZfE — Die Welt der Gewürze und Kräuter (04.03.2026)
- Verbraucherzentrale — Kurkuma: Fakten und Mythen (18.03.2026)
- Verbraucherzentrale — Gewürze als Urlaubs-Mitbringsel: Risiken durch Keime und Pestizide (16.10.2025)
- Umweltbundesamt — Umweltbewusst im Alltag: Lebensmittelverschwendung vermeiden (17.09.2026)
- EU-Kommission — RASFF Window, Meldungen mit „curry“ im Betreff, 19.10.2024–19.10.2026 (Meldungen 2024.8837, 2025.0336, 2025.3701, 2025.5588, 2025.6564; abgefragt am 19.10.2026)
Stand: 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI recherchiert und entworfen. Die Abnahme erfolgte durch einen Menschen („Human in the Loop“).


