Ein Rabatt ist nur so gut wie der Preis, mit dem er verglichen wird. Viele Sparpreise beziehen sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, die kaum ein Händler verlangt – vergleich deshalb selbst in mindestens zwei Preissuchmaschinen. Und oft ist gar kein Neukauf nötig: Reparieren, gebraucht oder generalüberholt kaufen schont Geldbeutel und Umwelt.
Rund um den Black Friday leuchtet es überall: minus 50 Prozent, nur noch heute, nur noch drei Stück. Da fällt Gelassenheit schwer. Dabei musst du gar nicht jeden Deal durchschauen. Ein paar Handgriffe reichen, um echte Angebote von Lockpreisen und Fakeshops zu unterscheiden. Und um am Ende nur das zu kaufen, was du wirklich brauchst.
Black Week ohne Reue, das Wichtigste auf einen Blick
- Vor dem Stöbern eine Liste schreiben und einen Höchstpreis festlegen. Das schützt vor Spontankäufen.
- Durchgestrichene Preise sind oft die UVP. Vergleich den Angebotspreis in mindestens zwei Preissuchmaschinen.
- Countdowns und schrumpfende Lagerbalken sollen Druck machen. Lass dir Zeit für die Prüfung.
- Unbekannter Shop? Impressum, AGB und Zahlungsarten prüfen, den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale nutzen und nicht per Vorkasse zahlen.
- Online gekauft und doch nicht gewollt: In der Regel kannst du 14 Tage ab Erhalt der Ware ohne Begründung widerrufen.
- Reparieren, gebraucht oder generalüberholt kaufen und Bestellungen bündeln schont Geldbeutel und Umwelt.
- „Jetzt kaufen, später bezahlen“ ist ein Kredit. Kauf nur, was du jetzt bezahlen kannst.
Wie erkenne ich, ob ein Rabatt echt ist?
Schau zuerst, womit der Preis verglichen wird. Viele der großen Sparpreise beruhen auf der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, kurz UVP. Die verlangt aber kaum ein Händler, schreibt die Verbraucherzentrale. Der Rabatt wirkt dadurch größer, als er ist.
Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt ein Beispiel, das die Stiftung Warentest in ihren Black-Friday-Tipps vom November 2025 nennt. Ein Elektronikhändler bewarb ein Tablet so:
| Preisangabe | Betrag |
|---|---|
| UVP | 1.339 Euro |
| Angebotspreis | 849 Euro |
| beworbene Ersparnis | 490 Euro |
| mittlerer Online-Preis des Geräts | 1.016 Euro |
| tatsächliche Ersparnis gegenüber dem mittleren Online-Preis | 167 Euro |
Ein Schnäppchen war es also trotzdem, nur ein deutlich kleineres. Die Rechnung dahinter ist schlicht: 1.016 minus 849 ergibt 167 Euro.
Die 30-Tage-Regel. Wirbt ein Händler mit einer Preisermäßigung, muss er zusätzlich einen bestimmten Preis nennen. Gemeint ist der niedrigste, den er in den letzten 30 Tagen vor der Aktion verlangt hat. So steht es in § 11 der Preisangabenverordnung. Die Verbraucherzentrale ordnet das so ein: Die Pflicht gilt, wenn als Vergleich ein anderer Preis als die UVP dient. Steht neben dem Angebot also ein Hinweis auf den 30-Tage-Tiefstpreis, vergleich das Angebot mit diesem Wert. Und schau genau hin, denn manche Händler versuchen hier zu tricksen.
Selbst vergleichen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, mindestens zwei Preissuchmaschinen zu nutzen. Tests haben gezeigt, dass es nicht die eine beste gibt. Erst wenn sich ein Angebot in beiden nicht unterbieten lässt, lohnt der Klick auf „Kaufen“. Planst du länger, hilft ein Preisalarm in einem Vergleichsportal. Er meldet sich, sobald dein Wunschpreis erreicht ist, rät die Stiftung Warentest.
Countdown und „nur noch 3 Stück“: Was steckt dahinter?
Ablaufende Uhren und schrumpfende Lagerbalken sind beliebte Marketing-Werkzeuge. Was hinter so einem Balken steckt, siehst du meist nicht: Es können 10 Artikel sein oder 1.000. Zeitdruck ist für Händler eine „enorm wirksame Marketingmaßnahme“, so die Stiftung Warentest.
Rechtlich gibt es eine klare Grenze. Behauptet ein Händler wahrheitswidrig, ein Angebot gebe es nur für sehr kurze Zeit, um dich zu einer sofortigen Entscheidung zu drängen? Das ist gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern stets unzulässig. Das steht im Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Nummer 7). Ob eine solche Angabe stimmt, siehst du von außen aber meist nicht. Deshalb hilft nur eins: Prüf das Angebot trotz Zeitdruck in Ruhe. Die Verbraucherzentrale macht Mut: Selbst wenn du ein Schnäppchen verpasst, „gute Angebote kommen immer wieder“.
Woran erkenne ich einen Fakeshop?
An großen Rabatt-Tagen werben viele Händler gleichzeitig mit Schnäppchen. Dann ist laut Verbraucherzentrale auch die Gefahr größer, auf einen Fakeshop hereinzufallen. Solche gefälschten Shops sehen oft täuschend echt aus. Manche sind Kopien echter Websites, mit kopierten Produktbildern und scheinbar sehr günstigen Preisen. Wer vorab zahlt, bekommt nicht selten minderwertige Ware oder gar nichts.
Diese Warnzeichen nennt die Verbraucherzentrale:
- Seltsame Adresse: Eine bekannte Adresse hat eine zusätzliche Endung, etwa „.de.com“ statt „.de“. Oder die Adresse passt nicht zum Angebot, zum Beispiel Schuhe unter einer Adresse zum Thema Pflanzen.
- Am Ende nur noch Vorkasse: Bis zum letzten Bestellschritt stehen mehrere Zahlungsarten zur Wahl, dann wird nur noch Überweisung im Voraus verlangt.
- Auffällig viele Tiefpreise: Nicht jeder günstige Shop ist ein Fakeshop. Häufen sich aber sehr niedrige Angebote, lohnt ein zweiter Blick.
- Siegel ohne Nachweis: Ein Klick aufs Gütesiegel sollte zu einem Zertifikat des Siegel-Betreibers führen. Ohne diese Verlinkung ist es wohl eine Fälschung.
- Nur Lobeshymnen im Shop: Weichen Bewertungen auf anderen Seiten stark ab und berichten von Betrug, ist das ein weiteres Warnzeichen.
- Holprige AGB oder gar keine: Geschäftsbedingungen in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm sind verdächtig.
- Kein vollständiges Impressum: Es muss unter anderem eine Adresse, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse nennen. Gibt es einen Handelsregistereintrag, gehört die Nummer dazu.
Bist du unsicher, gib die Adresse in den kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale ein. Er listet technische Merkmale auf, die auf einen Fakeshop hinweisen können, und zeigt vorhandene Bewertungen aus bekannten Portalen.
Wie bezahle ich sicher?
Die Faustregel der Verbraucherzentrale: erst die Ware, dann das Geld. Zahl am besten per Rechnung oder Lastschrift. Bietet ein Shop nur Vorkasse oder Direktüberweisung an, lass lieber die Finger davon. Bei diesen Zahlungsarten ist es schwierig, das Geld zurückzubekommen. Die Stiftung Warentest rät ebenfalls, bei unbekannten Händlern nicht per Vorkasse zu zahlen, weil das Betrugsrisiko hoch ist.
Achte auch auf Mails, die zu gut klingen. Rund um den Black Friday werden laut Stiftung Warentest besonders viele Spam- und Phishing-Mails verschickt, etwa mit gefälschten Rabattangeboten. Die Links darin führen auf Seiten, die echten Shops täuschend ähnlich sehen. Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, riskiert, dass Kriminelle das echte Konto kapern. Klick deshalb nicht auf den Link. Log dich wie gewohnt über die Adresse ein, die du kennst. Vorsicht auch bei angeblichen Mails vom Paketdienst, die Porto oder Zoll nachfordern.
„Jetzt kaufen, später bezahlen“: Wann wird der Ratenkauf zur Falle?
An der Kasse vieler Onlineshops wartet eine bequeme Option: jetzt bestellen, später oder in Raten zahlen. Dahinter steckt ein Kleinkredit, abgewickelt über einen Zahlungsdienstleister. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nennt solche Angebote „bequem, aber riskant“. Von ihm befragte Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater bewerten sie sogar als problematischstes Kreditprodukt.
Das Tückische: Jeder einzelne Kauf wirkt klein. Weil jeder Einkauf zu einem eigenen Termin fällig wird, verlierst du leicht den Überblick. Fällt eine Zahlung aus, kommen Mahngebühren, Verzugszinsen und Inkassokosten dazu. Wie schnell das geht, zeigen Fälle aus der Schuldnerberatung, die der Verband 2025 veröffentlicht hat. Ein 23-Jähriger in Ausbildung nutzte in einem einzigen Monat 31 solcher Kredite. Aus 1.147 Euro wurden mit Verzugs-, Inkasso- und Gerichtskosten rund 2.380 Euro.
Besonders gefährdet sind junge Leute mit wenig Geld. Ein 18-Jähriger ohne eigenes Einkommen bekam 150 Euro Taschengeld im Monat. In drei Monaten kaufte er über 39 Mal per Ratenkauf ein und häufte mehr als 2.000 Euro Schulden an. Mit Mahngebühren und Verzugszinsen stieg die Summe auf 3.107,74 Euro. Ähnlich funktionieren Kreditkarten mancher Zahlungsdienstleister: Du begleichst die Forderung erst 30 Tage nach dem Kauf.
Der Bundestag hat im April 2026 strengere Regeln beschlossen: Anbieter müssen künftig vor dem Vertrag genau prüfen, ob du den Kredit zurückzahlen kannst. Verlass dich trotzdem nicht darauf, dass dich jemand bremst. Deine beste Sicherung bist du selbst:
- Nur kaufen, was du jetzt bezahlen kannst. Ist das Geld nicht da, ist der Black Friday kein Grund, es dir zu leihen.
- Keine Spontankäufe auf Raten. Was nicht auf deiner Liste steht, kaufst du auch nicht auf Pump.
- Alle offenen Zahlungen aufschreiben, mit Betrag und Fälligkeit. So behältst du den Überblick.
- Hilfe holen, bevor es eng wird. Hast du den Überblick verloren, wende dich an eine Schuldnerberatung. Sie kann mit den Anbietern verhandeln.
Reingefallen: Was kann ich jetzt tun?
Schnell sein zählt. Hast du schon überwiesen, meld dich so schnell wie möglich bei deiner Bank, um die Zahlung zu stoppen. Wie lange das noch geht, hängt laut Verbraucherzentrale von Tageszeit, Wochentag und der Bank ab: manchmal einige Stunden, manchmal nur Sekunden. Eine Lastschrift kannst du bis zu acht Wochen nach dem Einzug über deine Bank zurückholen.
Sammle alle Belege: Bestellbestätigung, E-Mails und einen Screenshot des Angebots. Damit kannst du bei der Polizei Strafanzeige erstatten, das geht auch online. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen prüfen deine Unterlagen ebenfalls.
Ist das Gerät überhaupt noch aktuell?
Ausverkaufszeit ist auch Zeit für Ladenhüter. Die Stiftung Warentest beobachtet, dass zum Black Friday gern ältere Technik in den Markt gedrückt wird. Ein paar Fragen helfen beim Aussortieren:
- Gibt es noch Updates? Ohne Software-Updates wird ein Handy schnell zum Sicherheitsrisiko. Für Smartphones gilt seit dem 20. Juni 2025: Anbieter in der EU müssen sie mindestens fünf Jahre mit Updates versorgen. Die Frist zählt ab dem Tag, an dem das Modell nicht mehr verkauft wird. Smartphones müssen außerdem das EU-Label tragen, das unter anderem zeigt, wie gut sie sich reparieren lassen. Frag bei einem älteren Modell nach, wie lange es noch Updates bekommt.
- Wie wird geladen? USB-C ist in der EU seit 2024 für Handys, Tablets, Kameras und viele andere Geräte Pflicht, seit 2026 auch für Laptops. Lädt ein Angebot noch mit Mini- oder Micro-USB oder einem Spezialnetzteil, überleg, ob der Preis das wert ist.
- Reicht die Ausstattung? Bei Laptops schaut die Stiftung Warentest auf Prozessor und Arbeitsspeicher. 8 GB genügen für sehr einfache Ansprüche. Mit 16 GB bist du flexibler und für die Zukunft besser aufgestellt.
- Wird das smarte Gerät weiter gepflegt? Manche Anbieter stellen den Support für vernetzte Geräte ein. Dann sind sie plötzlich unbrauchbar oder stark eingeschränkt. Achte auf herstellerunabhängige Standards und prüf vor dem Kauf, ob das System noch gepflegt wird.
Doch nicht das Richtige: Wie funktioniert der Widerruf?
Hast du bei einem Händler online bestellt, steht dir in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt 14 Tage. Bei Waren beginnt sie, sobald du sie erhalten hast. Kommt eine Bestellung in mehreren Paketen, zählt das letzte. Eine Begründung musst du nicht angeben. Aus deiner Erklärung muss nur eindeutig hervorgehen, dass du den Vertrag widerrufst. Für die Frist reicht es, wenn du den Widerruf rechtzeitig abschickst.
Seit Mitte Juni 2026 geht das noch einfacher. Online-Shops müssen eine Widerrufsfunktion anbieten, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder ähnlich eindeutig. Sie muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Danach fragt der Shop deinen Namen und die Bestellung ab. Über die Funktion abgeschickt ist der Widerruf erst, wenn du auf „Widerruf bestätigen“ oder einen gleich eindeutigen Button klickst. Dann muss dir der Händler unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit schicken. Heb sie auf.
Gut zu wissen:
- Geld zurück: Der Händler muss spätestens 14 Tage, nachdem dein Widerruf bei ihm eingegangen ist, zurückzahlen, auch die Kosten der Standardlieferung. Er darf aber warten, bis die Ware wieder bei ihm ist oder du nachweist, dass du sie abgeschickt hast.
- Rücksendekosten: Die trägst du, wenn der Händler dich vorher darüber informiert hat und sie nicht freiwillig übernimmt. Schau dir die Bedingungen deshalb vor dem Kauf an.
- Ausnahmen: Kein Widerrufsrecht gibt es zum Beispiel bei Maßanfertigungen. Dasselbe gilt für versiegelte Hygieneartikel nach dem Öffnen und für versiegelte Software oder Ton- und Videoaufnahmen, deren Siegel du entfernt hast.
- Nur bei Händlern: Das Widerrufsrecht gilt bei Verträgen mit Unternehmen, die per Internet, Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen werden. Es gilt auch bei Verträgen außerhalb der Geschäftsräume, etwa an der Haustür. Im Laden muss der Händler die Ware nicht zurücknehmen, nur weil du es dir anders überlegt hast. Viele Geschäfte tauschen aber freiwillig um. Beim Kauf von Privatleuten gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Und wenn das Schnäppchen kaputtgeht?
Reduziert heißt nicht rechtlos. Ansprüche wegen eines Mangels verjähren bei neuer Ware in der Regel nach zwei Jahren ab Lieferung. Kaufst du beim Händler und zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon beim Kauf da war. Danach musst du das selbst nachweisen. Bei gebrauchter Ware darf ein Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn er dich vorher eigens darauf hinweist und ihr das ausdrücklich vereinbart. Kaufst du gebraucht von Privatleuten, schau in den Vertrag. Dort kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen sein.
Zuerst kannst du Nacherfüllung verlangen und dabei grundsätzlich wählen: Reparatur oder Austausch. Für alles, was du seit dem 31. Juli 2026 bei einem Händler kaufst, lohnt sich die Reparatur doppelt. Lässt du nachbessern, verlängert sich die ursprüngliche Frist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate. Für Käufe vor dem 31. Juli 2026 gilt das nicht. Der Händler muss dich vor der Nacherfüllung auf dein Wahlrecht und auf diese Verlängerung hinweisen. Reklamier den Mangel am besten schriftlich, rät das Umweltbundesamt. Und repariere nicht selbst, solange du noch Gewährleistungs- oder Garantieansprüche hast.
Wird dir eine kostenpflichtige Garantieverlängerung angeboten, prüf vorher die Garantiebedingungen, rät das Umweltbundesamt. Garantien geben manche Hersteller oder Verkäufer zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.
Der Öko-Blick: Was ist besser als jedes Schnäppchen?
Die meisten Umweltbelastungen eines Produkts entstehen bei der Herstellung und während der Nutzung, weniger beim Transport, schreibt das Umweltbundesamt. Deshalb lohnt vor jedem Kauf die Frage: „Brauche ich das Produkt wirklich?“ Und wenn ja: Wie lange wird es halten?
- Erst reparieren. Aus Umweltsicht lohnt sich eine Reparatur statt eines Neukaufs „so gut wie immer“, so das Umweltbundesamt. Gerade kleine Geräte wie ein Toaster lassen sich oft reparieren. Das schont Geldbeutel, Umwelt und Klima.
- Gebraucht oder generalüberholt. Gebrauchte und generalüberholte Geräte sind nachhaltiger und oft überraschend gut und günstig, fand die Stiftung Warentest. Generalüberholte Elektronik, auch „refurbished“ genannt, ist Gebrauchtware mit Garantie. Worauf du beim Gebrauchtkauf achtest, steht in unserem Artikel Secondhand zuerst.
- Leihen, mieten, tauschen. Vieles brauchst du nur selten. Leihen, Mieten, Tauschen und Teilen sind laut Verbraucherzentrale gute Alternativen zum Neukauf.
- Auf Langlebigkeit achten. Lebensdauertests unabhängiger Institute und der Blaue Engel helfen beim Neukauf. Beim Blauen Engel zählen auch Reparierbarkeit und Ersatzteile zu den Kriterien. Langlebige Geräte sind tendenziell teurer, etwa wegen besserer Materialien oder vorgehaltener Ersatzteile.
- Retouren vermeiden. Nahezu jedes vierte Paket geht laut Umweltbundesamt zurück, bei Kleidung und Schuhen sind die Quoten besonders hoch. Lies die Produktbeschreibung, nutz Größentabellen und vergleich sie mit Kleidung, die du schon hast.
- Bündeln statt Einzelpakete. Bestell möglichst bei einem Händler auf einmal oder gemeinsam mit Nachbarn. Lass dich aber nicht von der Grenze für versandkostenfreie Lieferung zu Dingen verleiten, die du nicht brauchst.
- Die letzte Meile sparen. Für die Emissionen eines Pakets zählt vor allem der Weg vom letzten Paketzentrum bis zu dir. Eine Paketstation oder ein Paketshop, den du zu Fuß oder mit dem Rad erreichst, erspart wiederholte Zustellversuche. Standardversand statt Express hilft ebenfalls.
- Auf den Versandort schauen. Deutschsprachige Seite, Lieferung aus Übersee? Prüf die Versandadresse, um unnötige Ferntransporte zu vermeiden.
Ist dir der ganze Rabatt-Trubel ohnehin zu viel? Dann lies weiter in unserem Artikel Weniger kaufen, weniger Stress.
So gehst du vor: ein Angebot in fünf Schritten prüfen
Du brauchst dafür nur einen Zettel, zwei Preissuchmaschinen und ein paar Minuten.
- Liste und Höchstpreis festlegen
Schreib vorher auf, was du wirklich brauchst. Leg für jedes Teil fest, wie viel du höchstens ausgeben willst. Nimm ruhig mehrere passende Modelle auf, das erhöht deine Chance auf ein gutes Angebot. Und frag dich vorher: Lässt sich das Alte reparieren, oder gibt es das Teil gebraucht?
- Preis gegenprüfen
Schau, ob der Rabatt von der UVP oder vom 30-Tage-Tiefstpreis gerechnet ist. Gib das Modell in mindestens zwei Preissuchmaschinen ein. Ist es dort günstiger, ist das „Angebot“ keins.
- Unbekannten Shop prüfen
Such Impressum und AGB und lies Bewertungen auf anderen Seiten. Prüf im Zweifel die Adresse im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale. Schau auch nach Lieferfrist und Rücksendekosten.
- Sicher bezahlen
Wähl Rechnung oder Lastschrift. Wird am Ende nur noch Vorkasse angeboten, brichst du die Bestellung ab. „Später bezahlen“ oder Raten wählst du nur, wenn das Geld schon da ist.
- Frist im Blick behalten
Notier dir, wann die Ware angekommen ist. Ab dann hast du in der Regel 14 Tage für den Widerruf. Bewahr die Bestellbestätigung auf und nach einem Widerruf die Eingangsbestätigung.
Häufige Fragen
Was bedeutet der durchgestrichene Preis neben dem Angebot?
Oft ist es die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, die laut Verbraucherzentrale kaum ein Händler verlangt. Vergleicht ein Händler mit einem anderen Preis, muss er nach der Preisangabenverordnung zusätzlich den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Aktion nennen.
Ist ein sehr günstiger Shop automatisch ein Fakeshop?
Nein. Nicht jeder günstige Shop ist ein Fakeshop, und nicht jeder Fakeshop ist extrem billig. Häufen sich aber auffallend niedrige Preise, prüf Impressum, AGB und Zahlungsarten und nutz den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.
Muss ich beim Widerruf einen Grund nennen?
Nein. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Es muss nur klar sein, dass du den Vertrag widerrufen willst. Online-Shops müssen dafür eine Widerrufsfunktion mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung anbieten.
Gilt die Gewährleistung auch für reduzierte Ware?
Ja. Das Gesetz macht bei den Mängelrechten keine Ausnahme für reduzierte Ware. Eine Einschränkung gibt es nur, wenn der Händler dich vor dem Kauf eigens auf eine bestimmte Abweichung hingewiesen hat, etwa einen Kratzer bei B-Ware. Außerdem müsst ihr das im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart haben. Für diesen Kratzer kannst du dann nicht reklamieren, für andere Mängel schon. Bei neuer Ware verjähren Ansprüche wegen eines Mangels in der Regel nach zwei Jahren. Bei gebrauchter Ware kann ein Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn er dich vorher eigens darauf hinweist und ihr das ausdrücklich vereinbart.
Ohne Reue durch die Black Week kommst du mit einer Liste, einem Höchstpreis und einem zweiten Preisvergleich. Lass dich von Countdowns nicht drängen, prüf unbekannte Shops und zahl nicht im Voraus. Online gekaufte Ware kannst du in der Regel 14 Tage ab Erhalt widerrufen. Und oft ist gar kein neues Teil nötig: Reparieren, gebraucht oder generalüberholt kaufen schont Geldbeutel und Umwelt.
Quellen & Grundlagen
- Verbraucherzentrale — Prime Days, Black Friday, Cyber Monday: Tipps für die Schnäppchenjagd (28.10.2025)
- Verbraucherzentrale — Abzocke online: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet? (11.06.2025)
- Verbraucherzentrale — Neu denken statt neu kaufen: Kaputte Elektrogeräte nachhaltig ersetzen (12.10.2026)
- Stiftung Warentest — Black Friday: Ruhe bewahren und clever shoppen (20.11.2025)
- Stiftung Warentest — Schnäppchen oder Ladenhüter? Veraltete Technik erkennen (27.11.2025)
- Stiftung Warentest — Shopping online und im Laden: So klappen Widerruf und Umtausch (20.01.2026)
- Verbraucherzentrale Bundesverband — Buy-Now-Pay-Later-Kredite: Verbraucher:innen besser vor Überschuldung schützen (20.10.2025)
- Verbraucherzentrale Bundesverband — So gefährlich ist „Buy Now, Pay Later“ wirklich. Fallstudien (Bericht, 09.10.2025)
- Verbraucherzentrale Bundesverband — Bundestag stärkt den Schutz vor Überschuldung (17.04.2026)
- Umweltbundesamt — Onlineshopping: Tipps für den umweltbewussten Einkauf im Internet (zuletzt aktualisiert 10.08.2026)
- Umweltbundesamt — Produkte länger nutzen: sachgerechter Gebrauch, Gewährleistung und Neukauf (zuletzt aktualisiert 27.07.2026)
- Preisangabenverordnung (PAngV) — § 11 Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) — Anhang zu § 3 Absatz 3, Nr. 7 (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 312 Anwendungsbereich (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 312c Fernabsatzverträge (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 312g Widerrufsrecht (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 356 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 356a Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 438 Verjährung der Mängelansprüche (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 474 Verbrauchsgüterkauf (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 475 Anwendbare Vorschriften (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 475e Sonderbestimmungen für die Verjährung (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 476 Abweichende Vereinbarungen (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 477 Beweislastumkehr (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) — Art. 229 § 72 Übergangsvorschrift zur Förderung der Reparatur von Waren (geltende Fassung, abgerufen 19.10.2026)
Stand: 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI recherchiert und entworfen. Die Abnahme erfolgte durch einen Menschen („Human in the Loop“).


