Stoffe & Gesundheit · Recht/Norm
Gesundheitsbezogene Angaben
Auch: gesundheitsbezogene Angabe, Health Claims, Health Claim
Gesundheitsbezogene Angaben sind Aussagen in Werbung oder auf Etiketten, nach denen ein Lebensmittel oder einer seiner Bestandteile der Gesundheit nützen kann.
Was steckt dahinter
„Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ – das ist eine gesundheitsbezogene Angabe, auf Englisch Health Claim. Die EU hat dafür 2006 die Health-Claims-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben erlassen.
Grundsätzlich dürfen nur Aussagen verwendet werden, die die EU-Kommission zugelassen hat und die nicht irreführen. Beantragt ein Hersteller die Zulassung einer Aussage, prüft die EFSA, ob ausreichend Belege für die versprochene Wirkung vorliegen. Die Werbung muss dem zugelassenen Wortlaut entsprechen und den Stoff nennen, auf den sie sich bezieht.
Zugelassen sind überwiegend Aussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen. Sie gelten für alle Lebensmittel, auch für Nahrungsergänzungsmittel. Wer so wirbt, muss zusätzlich auf eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise hinweisen.
Für fast alle Pflanzenstoffe, die sogenannten Botanicals, sind die beantragten Aussagen noch nicht bewertet. Bis dahin darf mit ihnen laut BZfE nur geworben werden, wenn die Zulassung beantragt wurde und die Angabe wissenschaftlich belegt und nicht irreführend ist. Die Verbraucherzentrale nennt als Bedingung einen Antrag vor dem 19.01.2008. Vorgesehen sind auch Nährwertprofile: Anforderungen, die ein Lebensmittel erfüllen muss, um solche Angaben zu tragen. Laut Verbraucherzentrale (Stand Dezember 2025) fehlen sie bis heute.
So begegnet dir der Begriff
Auf der Packung steht oft plakativ so etwas wie „für die Nerven“. Das ist erlaubt, wenn zumindest ein Sternchenhinweis klarstellt, dass nur eine unterstützende Wirkung gemeint ist. Auch Bilder zählen: Ein rot leuchtendes Knie kann eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe sein.
Daneben gibt es Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos, die an Bedingungen gebunden sind, und eigene Angaben für Kinder. Welche Aussagen zugelassen und welche abgelehnt wurden, zeigt ein öffentliches EU-Register.
Im Alltag
- Lies den genauen Wortlaut: Ein „Beitrag zur normalen Funktion des Immunsystems“ ist keine „Stärkung des Immunsystems“ – solche Übertreibungen sind verboten.
- Ein zugelassener Claim heißt auch nicht zwangsläufig, dass ein Produkt gesund oder für jeden eine sinnvolle Ergänzung ist.
- Viele klassische Lebensmittel wie Zitrusfrüchte, Tomaten oder Paprika sind reich an Vitamin C und dürften genauso beworben werden – das passiert aber selten.
- Bist du unsicher, wie seriös ein Werbeversprechen ist, frag vor dem Kauf in der Arztpraxis, in der Apotheke oder bei der Verbraucherzentrale nach.
Zahlen mit Stand
Mehr als 250 von der EU zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen, überwiegend zu Vitaminen und Mineralstoffen.
Verbraucherzentrale · Stand 20.02.2026
Nicht verwechseln
| Begriff | Unterschied zu Gesundheitsbezogene Angaben |
|---|---|
| Nährwertbezogene Angaben | Sie sagen, dass ein Lebensmittel vorteilhafte Nährwerteigenschaften hat, etwa „fettarm“ oder „ohne Zucker“. Erlaubt sind nur Angaben, die in der Verordnung aufgeführt sind – „low carb“ zum Beispiel nicht. |
| Krankheitsbezogene Werbung (Heilversprechen) | Aussagen zum Nutzen bei Krankheiten sind für Lebensmittel grundsätzlich verboten. Auch Aussagen über Vorbeugung oder Linderung von Krankheiten fallen darunter, schreiben BZfE und Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale nennt aber eine Ausnahme: Bestimmte, von der EFSA vorab geprüfte Angaben wie „Senkt das Risiko für …“ sind erlaubt – nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. |
Häufige Irrtümer
IrrtumWas als Gesundheitsaussage auf der Packung steht, hat die EU geprüft.
Richtig istFür fast alle Pflanzenstoffe sind die beantragten Aussagen noch nicht bewertet. Und Übertreibungen des zugelassenen Wortlauts sind verboten – ein Gericht entschied 2024 zum Beispiel, dass „immunstark“ über die zulässigen Angaben hinausgeht.
IrrtumWenn ein Nährstoff zu einer Körperfunktion beiträgt, wirkt mehr davon besser.
Richtig istEine Zufuhr über den Bedarf hinaus bringt laut Verbraucherzentrale keine zusätzliche Wirkung und kann in bestimmten Fällen sogar schaden.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 28.10.2026
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Themenseite) · ohne Datum
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Health Claims · ohne Datum
- Verbraucherzentrale: Werbung mit Gesundheit - meist zu viel versprochen · Stand 20.02.2026
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Wie informiere ich mich über Nahrungsergänzungsmittel? · Stand 15.01.2025
- Verbraucherzentrale: Werbung mit Nährwertangaben: Klare Vorgaben für die Hersteller · Stand 01.12.2025
- Verbraucherzentrale: Nahrungsergänzungsmittel: Was das Gesetz erlaubt · Stand 24.01.2025
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Was sind Nahrungsergänzungsmittel? · Stand 15.01.2025
Stand: 28.10.2026 · nächste Prüfung spätestens 28.10.2027. Korrekturen: keine. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.
Dieser Eintrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.