Recht & Politik · Recht/Norm

Gebäude­modernisierungs­gesetz

Auch: GModG, Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, Gebäudeenergiegesetz (frühere Bezeichnung), GEG (frühere Abkürzung)

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das Bundesgesetz mit den energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude. Bis Juli 2026 hieß es GEG.

Von Emanuel Goldstein Geprüft am 28. Oktober 2026

Was steckt dahinter

Wie gut muss ein Haus gedämmt sein, welche Heizung darf hinein? Das GModG legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude mit ihrer Dämmung und Heizungstechnik erfüllen müssen. Unter diesem Namen und in neuer Fassung gilt es seit dem 29. Juli 2026. Es ist eine Novelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, viele Regeln wurden übernommen. Sein Ziel ist ein wesentlicher Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen. Dafür sollen Treibhausgase eingespart und mehr erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme in Gebäuden genutzt werden.

Die einheitliche Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung ist entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer wählen ihre Heizung selbst, auch Gas- und Ölheizungen sind weiter erlaubt.

Wird aber nach dem 29. Juli 2026 eine Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Haus eingebaut, gilt § 43. Dann muss ab 2029 ein schrittweise steigender Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder bestimmten Arten von Wasserstoff stammen. Das Bauministerium nennt das Biotreppe. Dafür sorgen muss der Eigentümer.

Das Gesetz lässt auch andere Wege zu, etwa eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. Mit einer elektrischen Wärmepumpe sind die Anforderungen automatisch erfüllt. Für bestehende Heizungen gilt: Teile, die den Wirkungsgrad wesentlich beeinflussen, lässt der Betreiber regelmäßig fachkundig warten (§ 60).

Rechtliche Definition

„Dieses Gesetz ist anzuwenden auf 1. Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und 2. deren Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung.“

So begegnet dir der Begriff

Unter altem Namen
Gebäudeenergiegesetz und GModG sind dasselbe Gesetz, es wurde im Juli 2026 umfassend geändert und umbenannt. Auf gesetze-im-internet.de steht es weiter unter der Adresse mit „/geg/“.
Im Mehrfamilienhaus
Ab sechs Wohnungen müssen die meisten laufenden Heizungen von einer Fachperson geprüft und optimal eingestellt werden. Heizungen von vor Oktober 2009 sind bis September 2027 dran, Wärmepumpen ausgenommen.

Im Alltag

  • Kaufst du ein Ein- oder Zweifamilienhaus, musst du ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen innerhalb von zwei Jahren dämmen.
  • Erneuerst du mehr als zehn Prozent der Fläche eines Bauteils, etwa den Fassadenputz, gelten Mindeststandards für die Dämmung. Nur neu streichen löst das Gesetz nicht aus. Lohnend ist es trotzdem, den Anstrich mit einer Fassadendämmung zu verbinden – das Gerüst steht ja ohnehin.

Zahlen mit Stand

  • Biotreppe (§ 43 Abs. 1): Mindestanteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder bestimmtem Wasserstoff – 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 (für Gas-/Öl-/Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 in bestehende Gebäude eingebaut werden; Pflicht des Eigentümers, auch über Solarthermie, Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllbar, § 43 Abs. 3–5).

    GModG · Stand 23.07.2026

  • Weitere bereits verabschiedete Änderungen (u. a. Primärenergiefaktoren) treten ab 2027 in Kraft.

    Verbraucherzentrale · Stand 21.08.2026

Nicht verwechseln

BegriffUnterschied zu Gebäudemodernisierungsgesetz
1. BImSchVHandbeschickte Kaminöfen, offene Kamine und Badeöfen gelten nach dem GModG nicht als Heizungsanlage. Die Brennstoffquoten aus § 43 gelten für sie grundsätzlich nicht, die 1. BImSchV aber schon.
Energieeinsparverordnung (EnEV)Eine Vorgängerin des GModG, die im Februar 2002 in Kraft trat.

Häufige Irrtümer

IrrtumMit dem neuen Gesetz darf man keine Gas- oder Ölheizung mehr einbauen.

Richtig istGas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden. Für neue Kessel in bestehenden Häusern gilt aber ab 2029 ein steigender Pflichtanteil aus Biomethan, Bioöl oder bestimmtem Wasserstoff.

IrrtumFür neue Heizungen gilt die 65-Prozent-Regel.

Richtig istDie einheitliche Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien ist mit dem GModG entfallen.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 28.10.2026

  1. Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Inhaltsverzeichnis / Vollzitat · zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
  2. Verbraucherzentrale: GModG: Was steht im Gebäudemodernisierungs-Gesetz? · Stand 21.08.2026
  3. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Gebäudemodernisierungsgesetz · 2026 · ohne Datum
  4. Bundesministerium der Justiz: § 1 GModG Zweck und Ziel · zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
  5. Bundesministerium der Justiz: § 43 GModG Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird · zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
  6. Bundesministerium der Justiz: § 60 GModG Wartung und Instandhaltung · zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Stand: 28.10.2026 · nächste Prüfung spätestens 31.01.2027. Korrekturen: keine. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.

Dieser Eintrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.