Stoffe & Gesundheit · Recht/Norm
Nahrungsergänzungsmittel
Auch: NEM, Nahrungsergänzung
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel in dosierter Form, die Nährstoffe oder andere Stoffe konzentriert liefern und die Ernährung ergänzen sollen.
Was steckt dahinter
Mit ihrer dosierten Form ähneln Nahrungsergänzungsmittel Arzneimitteln – rechtlich sind sie aber Lebensmittel. Oft liefern Nahrungsergänzungsmittel Vitamine oder Mineralstoffe, sie enthalten aber auch andere Konzentrate wie Omega-3-Fettsäuren oder Pflanzenextrakte. Einen erwiesenen Nutzen müssen sie nicht haben, der Gesundheit schaden dürfen sie aber nicht. Arzneilich wirken dürfen sie nicht, und sie dürfen auch nicht den Eindruck eines Arzneimittels erwecken.
Eine Zulassung gibt es nicht: Wer ein Nahrungsergänzungsmittel verkaufen will, muss es spätestens zum Verkaufsstart beim BVL anzeigen. Vor dem ersten Verkauf prüft oder genehmigt es keine Behörde. Für die Sicherheit sind die Unternehmen selbst verantwortlich, kontrolliert wird von der Lebensmittelüberwachung der Länder.
Geregelt ist, welche Vitamin- und Mineralstoffverbindungen zugesetzt werden dürfen. EU-weit einheitliche gesetzliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es bisher nicht, zum Teil aber nationale Regelungen. An EU-weiten Höchstmengen wird gearbeitet.
Für Pflanzenzubereitungen gibt es laut Verbraucherzentrale noch immer keine eigenen Regelungen. Einzelne Stoffe wie Ephedrakraut sind aber verboten.
Rechtliche Definition
„(1) Nahrungsergänzungsmittel im Sinne dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das 1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, 2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und 3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird. (2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.“
So begegnet dir der Begriff
- Auf der Packung
- Dort muss „Nahrungsergänzungsmittel“ als Bezeichnung stehen. Pflicht sind außerdem die Kategorien der kennzeichnenden Stoffe, die empfohlene Tagesmenge und der Warnhinweis, dass sie nicht überschritten werden darf. Dazu kommen die Hinweise, dass das Produkt kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist und außerhalb der Reichweite kleiner Kinder gehört. Bei Vitaminen und Mineralstoffen steht zusätzlich, wie viel Prozent des Referenzwerts eine Tagesmenge liefert. Verboten sind Aussagen, die behaupten oder unterstellen, eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung liefere im Allgemeinen nicht genug Nährstoffe.
Auf Shopseiten oder in Videos taucht immer häufiger ein Schreiben des BVL auf. Das ist nur die Eingangsbestätigung der Anzeige – keine Zulassung und kein Nachweis für Sicherheit oder Wirkung. Auch „apothekenexklusiv“ oder eine Pharmazentralnummer sind kein Qualitätsmerkmal.
Im Alltag
- Nahrungsergänzungsmittel sollen nur fehlende Nährstoffe im Speiseplan ergänzen, nicht Krankheiten behandeln. Für Kinder, Schwangere, Kranke und Menschen mit geschwächtem Immunsystem gilt: vorher ärztlich beraten lassen. Bist du krank oder nimmst regelmäßig Medikamente, sag deiner Arztpraxis, dass du ein Nahrungsergänzungsmittel nimmst.
- Halte dich an die Dosierung auf der Packung, weniger zu nehmen ist kein Problem. Mehr als 100 Prozent des Referenzwerts sind normalerweise unnötig.
- Nimmst du mehrere Produkte oder angereicherte Lebensmittel, achte darauf, dass nicht dieselben Nährstoffe doppelt drin sind.
- Und rechne kurz nach, was dich das Mittel pro Tag kostet – und ob es dir das wert ist.
Nicht verwechseln
| Begriff | Unterschied zu Nahrungsergänzungsmittel |
|---|---|
| Arzneimittel | Arzneimittel sind zur Heilung von Krankheiten da, ihre Wirksamkeit wird in einem amtlichen Zulassungsverfahren vorab geprüft. Nahrungsergänzungsmittel werden nur angezeigt und dürfen nicht arzneilich wirken. |
| Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diäten) | Sie dienen dem Diätmanagement einer bestimmten Krankheit und werden unter ärztlicher Aufsicht verwendet. Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Menschen gedacht. |
| Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) | Nahrungsergänzungsmittel dürfen mit gesundheitsbezogenen Angaben nur werben, wenn die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung erfüllt sind. |
Häufige Irrtümer
IrrtumDas Schreiben vom BVL zeigt, dass das Produkt geprüft ist.
Richtig istEs bestätigt nur den Eingang der Anzeige. Eine Prüfung oder Genehmigung durch eine Behörde gibt es vor dem ersten Verkauf nicht.
IrrtumAus der Apotheke ist automatisch besser.
Richtig istApotheken sind kein Garant für eine besondere Qualität eines Nahrungsergänzungsmittels. Der Apothekenverkauf ist kein Qualitätsmerkmal.
IrrtumPflanzlich heißt harmlos.
Richtig istNatürliche oder pflanzliche Produkte sind laut Verbraucherzentrale nicht zwangsläufig sicher. Bei allen Nahrungsergänzungsmitteln musst du mit unerwarteten Wirkungen und Wechselwirkungen mit Arzneimitteln rechnen.
IrrtumHochdosiert wirkt besser.
Richtig istDass „viel hilft viel“ Vorteile bringt, ist nicht bewiesen. Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es bislang nicht. Daher besteht laut BZfE bei einigen Produkten das Risiko einer zu hohen Zufuhr – selbst wenn du dich an die empfohlene Dosis hältst.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 28.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), § 1 · zuletzt geändert durch Art. 11 V v. 5.7.2017
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Was sind Nahrungsergänzungsmittel? · Stand 15.01.2025
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Keine Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln notwendig (Pressemitteilung) · Stand 27.01.2025
- Bundesministerium der Justiz: Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), Gesamtausgabe · zuletzt geändert durch Art. 11 V v. 5.7.2017
- Verbraucherzentrale: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in der EU · Stand 01.07.2026
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Wie informiere ich mich über Nahrungsergänzungsmittel? · Stand 15.01.2025
- Verbraucherzentrale: Nahrungsergänzungsmittel: Was das Gesetz erlaubt · Stand 24.01.2025
- Verbraucherzentrale: Wie sind Nahrungsergänzungsmittel geregelt? · Stand 10.10.2025
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Wo kann ich Nahrungsergänzungsmittel kaufen? · Stand 15.01.2025
- Verbraucherzentrale: Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein · Stand 14.10.2026
- Verbraucherzentrale: Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden · Stand 14.08.2026
- Verbraucherzentrale: 5 Tipps zu Nahrungsergänzungsmitteln · Stand 13.08.2025
Stand: 28.10.2026 · nächste Prüfung spätestens 28.04.2027. Korrekturen: keine. Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.
Dieser Eintrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.