Im Betrieb liegen Gas und Wärmepumpe 2026 nah beieinander: Wärme aus Gas kostet rechnerisch rund 12,2 Cent je Kilowattstunde, mit einer Wärmepumpe bei einer Jahresarbeitszahl von 3 je nach Stromtarif etwa 6 bis 14 Cent. Fürs Klima ist die Wärmepumpe klar besser, sie verursacht ein Drittel bis gut die Hälfte weniger Treibhausgase als Gas, Öl liegt noch darüber. Wann sich eine neue Heizung bezahlt macht, kann niemand seriös in Jahren sagen. Belastbar sind aber Schwellen, ab denen die Wärmepumpe im Betrieb günstiger ist als Gas.
Die alte Heizung macht Geräusche, der Schornsteinfeger hat das Alter angesprochen, oder du baust gerade um. Dann landest du schnell bei der großen Frage: Wärmepumpe, Pellets, Gas, Öl oder Fernwärme? Die Antwort hängt von deinem Haus und deinem Strompreis ab. Mit ein paar Zahlen, die du selbst nachrechnen kannst, wird sie deutlich klarer.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wärme aus Gas kostet im 1. Halbjahr 2026 rechnerisch rund 12,2 Cent je Kilowattstunde. Eine Wärmepumpe mit durchschnittlichem Haushaltsstrom liegt bei einer Jahresarbeitszahl von 3 bei etwa 12,7 Cent, mit einem günstigen Wärmepumpentarif deutlich darunter.
- Das ist kein Vollkostenvergleich: In den Durchschnittspreisen ist der Grundpreis eingerechnet, Anschaffung, Wartung und Zählerkosten fehlen.
- Die Wärmepumpe ist im Betrieb günstiger als Gas ab einer Jahresarbeitszahl von etwa 1,8 (Strom für 22 Cent), 2,5 (30,55 Cent) oder 3,1 (37,97 Cent).
- Mit Vorkette verursacht Gas rund 255 Gramm CO₂-Äquivalente je Kilowattstunde Wärme, Öl rund 364 Gramm, eine Wärmepumpe je nach Effizienz etwa 113 bis 169 Gramm.
- Holz ist keine klimafreundliche Alternative zu Gas. Rechnet man das CO₂ aus dem Schornstein mit, liegt es über Gas und Öl. Das Umweltbundesamt rät vom Heizen mit Holz ab.
- Ein Kaminofen ist meist eine Zusatzheizung, keine Alternative zur Zentralheizung.
Was kostet eine Kilowattstunde Wärme mit welcher Heizung?
Gas, Öl und Strom kaufst du als Energie ein, im Raum kommt aber Wärme an. Ein Gaskessel verliert unterwegs einen Teil, eine Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme. Fair vergleichen lässt sich deshalb nur der Preis je Kilowattstunde Wärme: Energiepreis geteilt durch den Nutzungsgrad des Kessels. Bei der Wärmepumpe teilst du den Strompreis durch die Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie sagt, wie viel Wärme sie im Jahresschnitt aus einer Kilowattstunde Strom macht. Ab einer JAZ von 3 gilt sie laut Verbraucherzentralen als effizient.
| Heizart | Energiepreis (Stand) | Rechnung | Wärme je kWh |
|---|---|---|---|
| Gas-Brennwertkessel | 11,58 ct/kWh Gas (Durchschnitt Haushalte, Grundpreis eingerechnet, 1. Hj. 2026) | ÷ 0,95 Nutzungsgrad | ≈ 12,2 ct |
| Ölkessel | 90 bis 165 ct je Liter, also 9,0 bis 16,5 ct/kWh (Richtwerte 2026) | ÷ 0,86 Nutzungsgrad | ≈ 10,5 bis 19,2 ct |
| Wärmepumpe, Haushaltsstrom | 37,97 ct/kWh Strom (Durchschnitt, Grundpreis eingerechnet, 1. Hj. 2026) | ÷ JAZ 3 | ≈ 12,7 ct |
| Wärmepumpe, Wärmepumpentarif | 18 bis 42 ct/kWh Strom (Richtwerte 2026) | ÷ JAZ 3 | ≈ 6 bis 14 ct |
| Pelletkessel | kein amtlicher Pelletpreis | ÷ 0,80 Nutzungsgrad | offen |
| Kaminofen (Scheitholz) | kein amtlicher Brennholzpreis | Zusatzheizung, siehe unten | nicht sinnvoll vergleichbar |
| Fernwärme (Vergleich) | schon als Wärme abgerechnet: 10 bis 36 ct/kWh (Richtwerte 2026), Durchschnitt 17 ct (Auswertung 2025) | keine Umrechnung nötig | ≈ 10 bis 36 ct |
Woher die Werte kommen: Gas- und Strompreis sind Durchschnittswerte des Statistischen Bundesamts für das 1. Halbjahr 2026. Die Spannen für Öl, Wärmepumpenstrom und Fernwärme sind die Richtwerte, mit denen die Verbraucherzentralen 2026 Heizkostenabrechnungen prüfen. Ein Liter Heizöl entspricht etwa 10 Kilowattstunden. Für Gas rechnen wir mit 95 Prozent Nutzungsgrad, wie das Umweltbundesamt für einen Gaskessel. Für Öl nehmen wir 86 Prozent, den UBA-Mittelwert für Ölheizungen im Bestand, für Pelletkessel 80 Prozent.
Wichtig: Das ist kein Vollkostenvergleich. In den Durchschnittspreisen des Statistischen Bundesamts für Gas und Strom ist der Grundpreis eingerechnet. Bei der Fernwärme steckt er im Durchschnitt von 17 Cent. Nicht enthalten sind Anschaffung, Wartung, Schornsteinfeger und ein zweiter Stromzähler. Ob die Richtwerte für Wärmepumpenstrom einen Grundpreis enthalten, sagen die Verbraucherzentralen nicht.
Und die Werte sind eine Momentaufnahme, die den Herbst 2026 noch nicht abbildet. Im September 2026 war leichtes Heizöl um 74,9 Prozent teurer als ein Jahr zuvor, Brennholz, Holzpellets und andere feste Brennstoffe um 15,6 Prozent. Erdgas ohne Betriebskosten lag 2,8 Prozent darunter. Ob Preise in einigen Monaten günstiger oder teurer sind, lässt sich laut Stiftung Warentest „nicht seriös voraussagen“.
Ab wann ist die Wärmepumpe im Betrieb günstiger als Gas?
Das hängt an zwei Zahlen: deinem Strompreis und der Effizienz deiner Wärmepumpe. Je teurer der Strom, desto effizienter muss sie laufen. Die Schwelle ergibt sich aus Strompreis mal 0,95, geteilt durch den Gaspreis von 11,58 Cent. Das Umweltbundesamt rechnet nach derselben Methode, allerdings mit Preisen ohne Stand-Datum.
| Strompreis für die Wärmepumpe | Woher der Wert stammt | Günstiger als Gas ab JAZ |
|---|---|---|
| 22 ct/kWh | günstige Wärmepumpentarife im Test, Oktober 2026 | 1,8 |
| 30,55 ct/kWh | Haushalte mit mehr als 15.000 kWh Stromverbrauch, 1. Hj. 2026 | 2,5 |
| 37,97 ct/kWh | durchschnittlicher Haushaltsstrom, 1. Hj. 2026 | 3,1 |
Ein eigener Wärmepumpentarif hilft also spürbar. Die Netzentgelte sind dort laut Verbraucherzentralen im Schnitt rund 7 Cent je Kilowattstunde niedriger als beim normalen Haushaltsstrom. Dafür brauchst du meist einen eigenen Zähler mit eigenem Grundpreis. Den Unterschied zwischen den Zeilen solltest du kennen: Bei den 30,55 und 37,97 Cent ist der Grundpreis eingerechnet. Ob der 22-Cent-Wert der Stiftung Warentest einen Grundpreis enthält, geht aus der Quelle nicht hervor.
Was heißt das im Modellhaus der Stiftung Warentest mit 21.000 Kilowattstunden Wärmebedarf? Mit JAZ 3 und 22 Cent spart die Wärmepumpe nach unserer Rechnung rund 1.020 Euro Energiekosten im Jahr. Mit 37,97 Cent kostet sie rund 100 Euro mehr, bei JAZ 2,4 rund 760 Euro mehr. Anschaffung und Wartung fehlen auch hier. Für Wärmepumpen nennen die Verbraucherzentralen Wartungskosten von 150 bis 300 Euro im Jahr, dazu Arbeits- und Fahrtzeit. Den Schornsteinfeger brauchst du bei einer reinen Wärmepumpe nicht. Für Gasthermen fanden wir keine aktuelle unabhängige Zahl.
Warum nennt dir niemand seriös, nach wie vielen Jahren sich eine Heizung rechnet?
Weil die wichtigsten Zahlen dafür in der Zukunft liegen. Eine aktuelle, unabhängige Amortisationsrechnung ohne Preisprognosen haben wir bei keiner Behörde und keiner Verbraucherzentrale gefunden. Wer über die Lebensdauer einer Heizung rechnet, muss künftige Preise für Gas, Strom und CO₂ annehmen. Jede Jahreszahl wäre deshalb eine Prognose.
Die Lebensdauer selbst ist gut belegt. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt für Luft-Wasser-Wärmepumpen und wandhängende Gas-Brennwertkessel je 18 Jahre an. Für bodenstehende Gas-Brennwertkessel und Holzpellet-Kessel sind es 20 Jahre.
Wovon das Ergebnis über diese Zeit abhängt, lässt sich dagegen klar sagen:
- Die Effizienz im echten Betrieb. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, also wie heiß das Heizwasser zu den Heizkörpern fließt. Als Faustregel gilt ein Haus laut Verbraucherzentralen als geeignet, wenn sie möglichst ganzjährig unter 55 Grad liegt. Gute Dämmung und ausreichend große Heizkörper helfen. Herstellerangaben aus dem Labor erreichen die Geräte in der Praxis meist nicht.
- Dein Strompreis. Siehe Schwellen-Tabelle oben. Eigener Solarstrom kann einen Teil decken, wie viel, ist von Haus zu Haus verschieden.
- Der Preisunterschied bei der Anschaffung. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es eine aktuelle Auswertung, für neue Gas- oder Ölkessel nicht.
- Die Förderung. Sie senkt den Preis der Wärmepumpe deutlich, hängt aber von deiner Lage ab und ändert sich ab 2027.
- Die künftigen Preise für Gas, Öl, Strom und CO₂. Fest steht nur der CO₂-Preis für 2026. Wie er 2027 aussieht, ist rechtlich noch offen. Ab 2028 soll ihn der europäische Emissionshandel über Angebot und Nachfrage bestimmen.
Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb „eine unabhängige und professionelle Wirtschaftlichkeitsrechnung über die Lebensdauer der Heizungsanlage und über die Nutzung von Fördermitteln“. Die Verbraucherzentralen formulieren es als Bedingung: „Wird die Wärmepumpe effizient betrieben, gleichen die günstigeren Heizkosten die Investition bei der Anschaffung aus.“ Die Rechnung mit deinen Zahlen macht die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Was kostet die Anschaffung, und was zahlt die Förderung?
Belegt ist nur der Preis der Wärmepumpe. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewertet, erstellt zwischen September 2025 und April 2026. Die Gesamtkosten lagen zwischen 21.099 und 54.168 Euro, im Mittel bei 36.397 Euro (Stand: Juli 2026). Für Gas-, Öl- und Pelletkessel, Kaminöfen und Fernwärmeanschlüsse fanden wir keine aktuelle unabhängige Preisauswertung. Eine geschätzte Zahl nennen wir deshalb nicht.
Die KfW (Programm 458) zahlt seit dem 21. Juli 2026 30 Prozent Grundförderung, im Einfamilienhaus auf bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten. Selbstnutzende können Boni bekommen. Zusammen sind es grundsätzlich höchstens 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent (mit kindergeldberechtigtem Kind bis 40.000 Euro). Ab dem 1. Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich (Stand: KfW-Merkblatt 09/2026).
Wie klimafreundlich ist welche Heizung wirklich?
Hier zählt nicht nur, was aus dem Schornstein kommt. Fair ist der Vergleich nur mit Vorkette, also inklusive Gewinnung, Transport und Aufbereitung des Brennstoffs. Bei Gas gehört dazu Methan, das unterwegs entweicht, beim Strom die Kraftwerke. Die Werte stammen aus Bilanzen des Umweltbundesamts, die Umrechnung auf Wärme ist unsere.
| Heizart | CO₂-Äquivalente je kWh Wärme | Rechengrundlage |
|---|---|---|
| Ölkessel | ≈ 364 g | 312,7 g je kWh Heizöl ÷ 0,86 |
| Gas-Brennwertkessel | ≈ 255 g | 242,3 g je kWh Erdgas ÷ 0,95 |
| Wärmepumpe, JAZ 2,4 / 3,0 / 3,6 | ≈ 169 / 135 / 113 g | Strommix 2025 mit Vorketten: 406 g je kWh Strom ÷ JAZ |
| Pelletkessel | ≈ 22 g – oder ≈ 478 g mit Verbrennungs-CO₂ | 17,4 g je kWh Pellets (+ 365 g) ÷ 0,80 |
| Kaminofen (Scheitholz) | ≈ 42 g – oder ≈ 650 g mit Verbrennungs-CO₂ | 25,1 g je kWh Holz (+ 365 g) ÷ 0,60 |
| Fernwärme | je nach Netz verschieden | kein Einzelwert übertragbar |
Gas und Öl sind fossil und im Klimavergleich klar im Nachteil gegenüber der Wärmepumpe, die vor Ort keinen Brennstoff verbrennt. Das Umweltbundesamt „rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab“. Auch Biomethan ist kein Ausweg: Es verursacht laut UBA „ungefähr 60 % der Treibhausgasemissionen von Erdgas“ und ist nur begrenzt verfügbar.
Die Wärmepumpe liegt schon bei mäßiger Effizienz deutlich vorn. Nach unserer Rechnung zieht sie beim CO₂ ab einer JAZ von etwa 1,6 mit Gas gleich. Wird der Strommix sauberer, wächst ihr Vorsprung. Das Umweltbundesamt nennt Wärmepumpen „eine Schlüsseltechnik für wirksamen Klimaschutz und einen treibhausgasneutralen Gebäudebestand“. Eine Einschränkung nennt die Verbraucherzentrale: Viele Kältemittel haben ein Erderwärmungspotenzial, das „um mehrere Tausend Mal höher“ ist als das von CO₂. Entweicht Kältemittel, ist das in den Werten oben nicht enthalten. Frag beim Angebot deshalb ausdrücklich nach einem Kältemittel mit niedrigem Erderwärmungspotenzial. Das sind laut Verbraucherzentrale häufig natürliche Stoffe wie Propan.
Holz ist keine klimafreundliche Alternative zu Gas. Wie es abschneidet, hängt an einer Rechenregel. In seiner Bilanz zählt das Umweltbundesamt das CO₂ aus der Verbrennung als null, so sieht es die EU-Regel vor. Das setzt voraus, dass der Wald das CO₂ wieder aufnimmt. Genau das tut er derzeit nicht: Laut derselben Studie hat sich der Wald „seit 2018 von einer Senke zu einer Quelle von CO2-Emissionen gewandelt“.
Der CO₂-Rechner des Umweltbundesamts zählt das Verbrennungs-CO₂ dagegen mit, und zwar mit 365 Gramm je Kilowattstunde Holz, bezogen auf den Brennstoff. Dann liegen Pellets und Scheitholz über Gas und Öl. Nur mit der Null-Regel liegen sie darunter. Das UBA rät grundsätzlich vom Heizen mit Holz ab. Wörtlich: „Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten“, vor allem wenn Wärmepumpe oder Solarthermie möglich sind.
Fernwärme ist so klimafreundlich wie das Netz, aus dem sie kommt. In Deutschland wird sie laut Verbraucherzentrale zu zwei Dritteln aus fossilen Energien erzeugt. Frag deinen Versorger nach dem Mix deines Netzes.
Was ist mit Feinstaub?
Beim Feinstaub ist der Unterschied noch deutlicher. Je Kilowattstunde Wärme kommen aus einem Scheitholz-Kaminofen rund 0,51 Gramm Staub, aus einem Pelletkessel rund 0,08 Gramm. Ein Ölkessel liegt bei etwa 0,02 Gramm, ein Gaskessel bei etwa 0,003 Gramm. Das ergibt sich aus den Bestandswerten des Umweltbundesamts. Holzöfen zählen laut UBA „zu einer der Hauptquellen von Feinstaub“.
Eine Wärmepumpe verbrennt vor Ort nichts. Bei der Stromerzeugung entstehen trotzdem Schadstoffe: Zur Minderung von Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid leisten Wärmepumpen laut UBA „derzeit netto keinen Beitrag“.
Welche Pflichten gelten für welche Heizung?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Vorgabe, dass neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen, ist entfallen. Du kannst also wieder frei wählen. Eine Austauschpflicht für alte Kessel nach Alter enthält das Gesetz nicht mehr, § 72 ist weggefallen.
| Heizart | Was rechtlich gilt |
|---|---|
| Neuer Gas- oder Ölkessel | Biotreppe (§ 43 GModG): Bei Einbau nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl, Wasserstoff oder Ähnlichem kommen. Ab 2030 sind es 15, ab 2035 30 und ab 2040 60 Prozent. Teils erfüllbar auch mit Solarthermie, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder als Hybridheizung mit ausreichend starker Wärmepumpe (§ 43 Abs. 3 bis 5). |
| Gas- und Ölkessel ab 4 kW | Messung durch den Schornsteinfeger alle drei Kalenderjahre, bei Anlagen über zwölf Jahre alle zwei. Mit selbstkalibrierender Regelung reicht jedes fünfte Jahr (§ 15 Abs. 3 1. BImSchV). |
| Pellet- und Holzkessel ab 4 kW | Messung einmal in jedem zweiten Kalenderjahr (§ 15 Abs. 1 1. BImSchV). Erlaubt sind nur naturbelassenes Holz und Pellets daraus (§ 3). |
| Kaminofen | Nur naturbelassenes Holz mit einem „Feuchtegehalt unter 25 Prozent bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht“ (§ 3 Abs. 3 1. BImSchV). Das prüft der Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau. Ältere Öfen müssen die Grenzwerte einhalten, die Fristen dafür richten sich nach dem Typschild (§ 26). |
| Wärmepumpe | Keine Biotreppe, kein Schornsteinfeger bei reinen Wärmepumpen. Wartung durch einen Fachbetrieb, laut Verbraucherzentralen für 150 bis 300 Euro im Jahr. |
| Fernwärme | Kein eigener Kessel. Jedes Netz ist ein lokales Monopol, ein Anbieterwechsel ist nicht möglich. |
Die Biotreppe hat einen Preis, den heute niemand beziffern kann. Biomethan ist laut Umweltbundesamt nur begrenzt verfügbar. Wer 2026 einen neuen Gaskessel einbaut, kauft diese Unsicherheit mit.
Vor- und Nachteile auf einen Blick
Wärmepumpe. Vorteile: geringe Emissionen, die mit einem saubereren Strommix sinken, keine Brennstofflieferung, kein Schornsteinfeger. Nachteile: hohe und sehr unterschiedliche Angebotspreise, und die Effizienz hängt stark am Haus. Luft-Wärmepumpen machen Geräusche, und „nachträglich lassen sich Lärmprobleme kaum noch beheben“, warnen die Verbraucherzentralen. Plane den Aufstellort also sorgfältig.
Pelletkessel. Vorteile: erneuerbarer Brennstoff ohne CO₂-Preis, voll automatisch, deutlich weniger Schadstoffe als Scheitholz. Ein altes Öllager lässt sich oft als Pelletlager nutzen. Nachteile: Lagerraum nötig, mehr Feinstaub als Gas, Öl oder Wärmepumpe, und die Klimabilanz hängt an der Waldfrage. Die Verbraucherzentrale sieht Pellets nur dann als Alternative, wenn sie „zertifiziert sind und nicht extra dafür an- und abgeholzt werden“.
Gaskessel. Vorteile: in der Anschaffung laut Verbraucherzentralen „auf den ersten Blick“ günstiger als eine Wärmepumpe. Im Betrieb ist Gas derzeit nicht teurer als eine Wärmepumpe mit durchschnittlichem Haushaltsstrom, solange deren Jahresarbeitszahl unter etwa 3,1 liegt. Nachteile: fürs Klima klar schlechter als eine Wärmepumpe, dazu CO₂-Preis, Biotreppe für neue Kessel und stark schwankende Großhandelspreise.
Ölkessel. Vorteile: unabhängig von einem Netz, Brennstoff lagert im eigenen Tank. Nachteile: die höchsten CO₂-Emissionen im Vergleich, 2026 die stärksten Preissprünge, dazu CO₂-Preis und Biotreppe wie bei Gas.
Fernwärme. Vorteile: kein eigener Kessel, keine Wartung und kein Schornsteinfeger für dich. Nachteile: lokales Monopol, lange Verträge, große Preisunterschiede zwischen den Netzen. Die Klimabilanz hängt am Netz.
Kaminofen. Er erwärmt „meist nur ein Zimmer – das ist weder effizient noch besonders klimafreundlich“, so die Verbraucherzentrale. Die meisten der 11 bis 12 Millionen Holzfeuerstätten laufen laut Umweltbundesamt nur als Zusatzheizung. Häuser mit Ofen verbrauchen insgesamt rund 29 Prozent mehr Energie, und diesen Mehrverbrauch spart die Hauptheizung nicht ein. Eine Kostenrechnung wie bei einer Hauptheizung machen wir deshalb nicht.
So gehst du vor: deine Heizung ehrlich vergleichen
- Eigene Zahlen heraussuchen
Nimm deine letzte Gas- oder Heizkostenabrechnung. Teil die Jahreskosten, also Arbeitspreis mal Verbrauch plus Grundpreis, durch den Verbrauch in Kilowattstunden. Bei Öl teilst du den Literpreis durch zehn. Das Ergebnis teilst du durch 0,95 bei Gas oder 0,86 bei Öl. Dann hast du deinen Preis je Kilowattstunde Wärme.
- Unabhängig beraten lassen
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft bei der persönlichen Rechnung, auch bei dir zu Hause. Einen Termin vereinbarst du kostenfrei unter 0800 809 802 400. Ob dein Haus für eine Wärmepumpe bereit ist, kannst du vorab mit dem kostenlosen „Gebäudecheck Wärmepumpe“ des Umweltbundesamts einschätzen. Er ermittelt die Heizlast Raum für Raum.
- Mehrere Angebote einholen und prüfen lassen
Bei Wärmepumpen schwanken die Angebote stark. Hol mehrere ein und achte auf Posten, die fehlen, etwa beim Zählerschrank. Frag auch, wer die alte Heizung ausbaut und entsorgt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale vergleicht bis zu drei Wärmepumpen-Angebote kostenfrei für dich.
- Erst die Förderung, dann der Auftrag
Für die KfW-Förderung brauchst du vor dem Antrag einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Er tritt also erst in Kraft, wenn die KfW die Förderung zusagt. Prüf kurz vor dem Antrag die aktuellen Sätze, denn ab Februar 2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus und der Höchstbetrag.
- Stromtarif prüfen: Hast du schon eine Wärmepumpe, vergleich deinen Tarif mit Wärmepumpentarifen. Rechne den Grundpreis des eigenen Zählers mit ein. Ab Strompreisen um 22 Cent ist die Wärmepumpe schon bei einer JAZ von 1,8 im Betrieb günstiger als Gas.
- Bei Fernwärme nachfragen: Lass dir Preis und Erzeugungsmix deines Netzes nennen. Die Verbraucherzentrale rät vor einer Entscheidung zu einem Vollkostenvergleich über die Nutzungsdauer.
- Kaminofen ehrlich einordnen: Heiz ihn als Zusatz, nicht als Sparmaßnahme. Verbrenn nur trockenes, naturbelassenes Holz.
- Egal welche Heizung: Die günstigste und sauberste Kilowattstunde ist die, die du nicht brauchst. Was ein Grad weniger bringt, liest du in Richtig heizen: Was ein Grad weniger wirklich bringt. Ob sich eigener Solarstrom lohnt, steht in Photovoltaik 2026: Lohnt sich eine Anlage noch – und für wen?
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Gas- oder Ölheizung austauschen?
Nach Alter nicht: Eine Pflicht, einen Kessel nach einer bestimmten Zahl von Jahren zu ersetzen, steht nicht mehr im Gebäudemodernisierungsgesetz, § 72 ist weggefallen. Die Messungen durch den Schornsteinfeger bleiben Pflicht. Die Biotreppe gilt nur für Gas- und Ölkessel, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden.
Ist Heizen mit Holz klimaneutral?
Nur nach einer Rechenregel, die voraussetzt, dass der Wald das CO₂ zeitnah wieder aufnimmt. Seit 2018 ist der Wald in Deutschland aber eine CO₂-Quelle. Zählt man das Verbrennungs-CO₂ mit, wie es der CO₂-Rechner des Umweltbundesamts tut, liegt Holz über Gas und Öl. Das Umweltbundesamt rät vom Heizen mit Holz ab.
Ist eine Wärmepumpe mit normalem Haushaltsstrom im Betrieb günstiger als Gas?
Erst ab einer Jahresarbeitszahl von etwa 3,1, wenn du den Durchschnittspreis von 37,97 Cent zahlst (Stand 1. Halbjahr 2026). Mit einem günstigen Wärmepumpentarif sinkt die Schwelle deutlich. Fürs Klima ist die Wärmepumpe schon bei geringer Effizienz besser als Gas.
Fürs Klima ist die Rangfolge klar: Die Wärmepumpe liegt vorn, Gas und Öl sind ihr gegenüber deutlich im Nachteil. Holz ist keine klimafreundliche Alternative zu Gas, denn nur ohne das CO₂ aus dem Schornstein liegt es darunter. Bei den Kosten ist es enger. Im Betrieb entscheidet dein Strompreis zusammen mit der Effizienz, ob die Wärmepumpe günstiger ist als Gas. Eine Jahreszahl für die Amortisation kann dir niemand seriös versprechen. Die Schwellen, eine unabhängige Beratung und mehrere geprüfte Angebote bringen dich aber zu einer belastbaren Entscheidung.
Quellen & Grundlagen
- Statistisches Bundesamt — Pressemitteilung Nr. 345: Strom- und Gaspreise für private Haushalte im 1. Halbjahr 2026 (30.09.2026)
- Statistisches Bundesamt — Pressemitteilung Nr. 364: Inflationsrate im September 2026 (13.10.2026)
- Verbraucherzentrale — Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler (24.09.2026)
- Verbraucherzentrale — So viel teurer macht der CO₂-Preis Ihre Heizkosten (06.01.2026)
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) — nEHS: Verkauf und Versteigerung (2026)
- Stiftung Warentest — Wärmepumpenstrom-Vergleich (08.10.2026)
- Stiftung Warentest — Steigende Gaspreise: Wer jetzt den Gasvertrag wechseln sollte (10.10.2026)
- Stiftung Warentest — Wärmepumpen im Test (23.09.2025)
- Stiftung Warentest — Gebäudecheck Wärmepumpe: Onlinetool hilft beim Heizungstausch (12.01.2026)
- Verbraucherzentrale — Wärmepumpe: Alles, was Sie wissen müssen (14.04.2026)
- Verbraucherzentrale — Kosten und Förderung: Womit muss ich bei einer Wärmepumpe rechnen? (17.04.2026)
- Verbraucherzentrale — Klimaschutz: Wie umweltfreundlich und effizient ist eine Wärmepumpe? (06.03.2026)
- Verbraucherzentrale — Wärmepumpenstrom: So heizen Sie günstiger mit der Wärmepumpe (18.05.2026)
- Verbraucherzentrale — Neue Heizung: Welche ist die Richtige? (22.09.2026)
- Verbraucherzentrale — Heizung tauschen: So geht’s Schritt für Schritt (06.03.2026)
- Verbraucherzentrale — Wärmepumpe im Eigenheim: Welche Voraussetzungen muss mein Haus erfüllen? (25.03.2026)
- Verbraucherzentrale — Fernwärme: Kosten sparen und gleichzeitig das Klima schonen (09.07.2025)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz — Wärmepumpenangebote im Check, mit Auswertung „Zweiter Check von 160 Angeboten“ (02.07.2026)
- Energieberatung der Verbraucherzentrale — Kostenloser Wärmepumpen-Angebotsvergleich (18.05.2026)
- KfW — Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (Konditionen seit 21.07.2026, abgerufen 17.10.2026)
- KfW — Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (Stand 09/2026)
- BBSR — Nutzungsdauern von Bauteilen für Lebenszyklusanalysen nach BNB (Stand 13.03.2026)
- Umweltbundesamt — Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger: Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2024, Climate Change 11/2026 (Januar 2026)
- Umweltbundesamt — Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix 1990–2025, Climate Change 16/2026 (März 2026)
- Umweltbundesamt — Der UBA-CO₂-Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen zur Version 5.0, Texte 19/2025 (Februar 2025)
- Umweltbundesamt — Umgebungswärme und Wärmepumpen (07.02.2025)
- Umweltbundesamt — Gasheizung energiesparend einstellen und Umstieg vorbereiten (20.02.2026)
- Umweltbundesamt — Kaminofen: auf Effizienz achten, Alternativen prüfen (02.02.2026)
- Umweltbundesamt — Staubabscheider für Pellet-, Kamin- und Kachelöfen (20.02.2026)
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), §§ 43, 72 — gesetze-im-internet.de (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.07.2026)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen — Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (2026)
- Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), §§ 3, 15, 26 — gesetze-im-internet.de (geltendes Recht)
Stand: 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI recherchiert und entworfen. Die Abnahme erfolgte durch einen Menschen („Human in the Loop“).


