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Kaminofen richtig heizen: trockenes Holz, sauber anheizen, Pflichten

Trockenes Holz, von oben anzünden, beim Anheizen lüften: So heizt du deinen Kaminofen sauberer – und das schreibt das Gesetz vor.

Emanuel Goldstein 19. Oktober 2026 12 Min Lesezeit

Teil des Themas: Heizen →

Gespaltene Holzscheite in einem überdachten Holzunterstand mit Abstand zum Boden

Gespalten, luftig und vor Regen geschützt: So trocknet Brennholz in ein bis zwei Jahren. Foto: Marian Florinel Condruz / Unsplash

Verbrenn nur naturbelassenes, gut getrocknetes Holz, zünde es von oben an und leg lieber oft kleine Mengen nach. Beim Anheizen und Nachlegen machst du kurz das Fenster weit auf. Rechtlich zählen vor allem drei Dinge: Holzfeuchte unter 25 Prozent (bezogen auf das Trockengewicht), die Termine aus deinem Feuerstättenbescheid und die Grenzwerte für alte Öfen.

Die ersten kalten Abende kommen, und der Kaminofen lockt. Wie stark er die Luft im Viertel belastet, hast du zu einem guten Teil selbst in der Hand: mit dem Holz und mit dem Anheizen. Dazu kommen ein paar Pflichten, die meist schnell erledigt sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Umweltbundesamt rät grundsätzlich davon ab, ein Haus mit Holz zu heizen. Wenn du den Ofen trotzdem nutzt, dann so sauber wie möglich.
  • Nur naturbelassenes, trockenes Holz. Gesetzlich muss der Feuchtegehalt unter 25 Prozent liegen, bezogen auf das Trockengewicht.
  • Kein Altpapier, kein Karton, keine Gartenabfälle, kein Hausmüll – auch nicht zum Anzünden.
  • Von oben anzünden, oft und wenig nachlegen, beim Anheizen und Nachlegen stoßlüften.
  • Abgekühlte Asche gehört in die Restmülltonne, nicht in Garten oder Kompost.
  • Kehrtermine stehen im Feuerstättenbescheid. Hast du Fenster oder Außentüren abgedichtet, lässt du danach unverzüglich den Bezirksschornsteinfeger prüfen.
  • Alte Öfen ohne Nachweis der Grenzwerte mussten bis zur Frist nach dem Typschild nachgerüstet oder stillgelegt werden. Die letzte Frist endete am 31.12.2024.

Was hält das Umweltbundesamt vom Heizen mit Holz?

Die ehrliche Antwort zuerst: wenig. Das Umweltbundesamt (UBA) schreibt: „Verzichten Sie zur Wärmeversorgung Ihres Hauses aus Klimaschutz-, Luftreinhalte- und damit gesundheitlichen sowie ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz oder Kohle in einem Kamin.“ Der Grund: In einem Kaminofen verbrennt Holz nie vollständig. Dabei entstehen Feinstaub und weitere Schadstoffe. Sie gelangen auch bei modernen Öfen in den Wohnraum.

Dazu kommt: Ein Kaminofen ersetzt meist keine Heizung. Er heizt in der Regel nur einen Raum. Die meisten Holzfeuerstätten in Haushalten laufen laut UBA nur als Zusatz- oder Nebenheizung. Häuser mit einem solchen Ofen verbrauchen insgesamt mehr Energie, und dieser Mehrverbrauch ersetzt keine andere Heizenergie. Eine klimafreundliche Alternative zu Gas ist Holz nicht: Rechnet man das CO₂ aus dem Schornstein mit, liegt es darüber, nur mit der Konvention „biogenes CO₂ = 0“ darunter. Hier geht es darum, wie du einen vorhandenen Ofen möglichst sauber betreibst.

Wie trocken muss das Holz sein?

Feuchtes Holz brennt schlecht, qualmt und erzeugt mehr Schadstoffe. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) setzt deshalb eine klare Grenze. Brennholz darf nur eingesetzt werden, wenn sein Feuchtegehalt „unter 25 Prozent bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht des Brennstoffs liegt“ (§ 3 Abs. 3).

Beim UBA liest du dagegen: Bei optimaler Trocknung sinkt der „Wasseranteil“ auf 15 bis 20 Prozent. Das klingt nach einem Widerspruch, ist aber keiner. Beide Zahlen beziehen sich auf etwas anderes:

  • Feuchtegehalt (das Gesetz): Wasser im Verhältnis zum trockenen Holz.
  • Wassergehalt (das UBA): Wasser im Verhältnis zum ganzen Scheit, also Holz plus Wasser.

Weil beim Wassergehalt das Wasser selbst mitzählt, fällt die Zahl kleiner aus. Ein Feuchtegehalt von 25 Prozent entspricht einem Wassergehalt von 20 Prozent. So rechnet auch die Verbraucherzentrale: Feuchtegehalt höchstens 25 Prozent „bzw. einen Wassergehalt von maximal 20 Prozent“.

Wassergehalt (bezogen auf das ganze Scheit) entspricht Feuchtegehalt (bezogen auf trockenes Holz)
15 Prozent etwa 18 Prozent
20 Prozent 25 Prozent

Die Obergrenze des UBA-Bereichs liegt also genau auf dem gesetzlichen Grenzwert, und das Holz muss darunter liegen. Zeigt dein Messgerät den Wassergehalt an, brauchst du einen Wert unter 20 Prozent.

Wie lagerst und prüfst du Brennholz?

Frisches Holz braucht Zeit. Das UBA rechnet je nach Holzart mit etwa ein bis zwei Jahren, die Verbraucherzentrale mit rund zwei Jahren. Damit das klappt, stapelst du das Holz an einem sonnigen, luftigen Platz, geschützt vor Regen und Schnee. Es sollte keinen Kontakt zum Boden haben, sonst zieht es Feuchtigkeit. Ein durchlüfteter Unterbau reicht, etwa zwei Querstangen. Gespaltenes Holz trocknet besser und brennt auch besser ab. Kaufst du Holz, bezieh es aus deiner Region und achte auf Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Das rät das UBA.

Ob das Holz so weit ist, zeigt ein Holzfeuchtemessgerät. Achte dabei auf die Bezugsgröße: Schau in der Anleitung nach, ob das Gerät den Feuchtegehalt oder den Wassergehalt anzeigt. Erst dann weißt du, mit welcher Zahl aus der Tabelle oben du vergleichen musst.

Beim Scheit selbst empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Durchmesser von höchstens 6 bis 12 Zentimetern. Es sollte etwas kürzer sein als der Brennraum.

Was darf nicht in den Ofen?

In den Kaminofen gehört nur, was die Verordnung erlaubt und wofür dein Ofen laut Hersteller geeignet ist (§ 4 Abs. 1 1. BImSchV). Für Holz heißt das in der Praxis: naturbelassenes Scheitholz samt Rinde, Holzbriketts oder Pellets aus naturbelassenem Holz.

  • Kein Altpapier, keine Gartenabfälle, kein Hausmüll. Das kann gefährliche Luftschadstoffe freisetzen und ist nicht erlaubt.
  • Kein Papier oder Karton zum Anzünden. Beides brennt zu kurz, behindert die Luftzufuhr und erzeugt Feinstaub.
  • Kein gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz, also auch keine Spanplatten. Die Verordnung erlaubt es nur in Anlagen ab 30 Kilowatt in Betrieben der Holzbearbeitung (§ 5 Abs. 2).

Wie zündest du richtig an?

Das Ziel ist, schnell hohe Temperaturen zu erreichen. Dann verbrennt das Holz sauberer. Die Verbraucherzentrale rät, „2 oder 3 Scheite mit Hilfe eines speziellen Anzünders … von oben und nicht von unten zu entfachen“. Als Anzünder nennt sie wachsgetränkte Holzwolle oder Paraffin-Holzfaserstäbe.

Vorher öffnest du die Luftzufuhr sowie vorhandene Drosselklappen und Absperrschieber. Brennt das ganze Holz, minderst du die Luftzufuhr wieder, damit die Temperatur im Brennraum stimmt. Ob du es richtig machst, siehst du am Feuerraum: Er bleibt hell und ohne Rußablagerungen.

Ein Kaminofen verbrennt bei Volllast am besten. Passt seine Leistung zum Raum, läuft er oft unter Volllast, ohne zu überheizen. Welche Leistung passt, sagt dir der Schornsteinfeger. Und betreib den Ofen so, wie es die Bedienungsanleitung vorgibt – das verlangt auch die Verordnung.

Wann legst du nach?

Der richtige Moment ist da, wenn die gelben Flammen fast erloschen sind und noch genug Glut im Ofen liegt. Laut Verbraucherzentrale ist das meist etwa alle 30 Minuten der Fall. Überlade den Ofen nicht. Leg lieber regelmäßig kleine Holzmengen auf.

Ist das Feuer ganz erloschen und der Ofen nicht mehr in Betrieb, schließt du die Luftzufuhr- und Abgasklappen. Sonst entweicht warme Luft durch den Schornstein, und der Raum kühlt aus. Wie dein Modell das vorsieht, steht in der Bedienungsanleitung.

Warum solltest du beim Anheizen lüften?

Hier geht es nicht um Luftfeuchte, sondern um Schadstoffe. Beim Anheizen und Nachlegen gelangen auch bei modernen Öfen Schadstoffe in den Raum. Das UBA rät deshalb, den Aufstellraum in diesen Phasen stoßzulüften. Eine Dauer nennt keine der ausgewerteten Quellen. Das Thermostat am Heizkörper drehst du dabei wie beim normalen Stoßlüften zu.

Wie du sonst im Herbst richtig lüftest, steht in Stoßlüften statt Kipplüften.

Wohin mit der Asche?

In die Restmülltonne – aber erst, wenn sie abgekühlt ist. In den Garten oder auf den Kompost gehört sie nicht. Sonst reichern sich laut UBA Schwermetalle, die natürlich im Holz vorkommen, und Schadstoffe aus der Verbrennung im Boden an.

Welche Termine mit dem Schornsteinfeger musst du einhalten?

Wer ein Haus oder eine Wohnung mit Ofen besitzt, muss Kehrung und Überprüfung fristgerecht veranlassen (§ 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz). Was ansteht, wie oft und bis wann, steht in deinem Feuerstättenbescheid. Ihn stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nach der Feuerstättenschau aus, mit Fristbeginn und Fristende für jede Arbeit.

Wie oft gekehrt wird, hängt davon ab, wie du den Ofen nutzt. Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO, Anlage 1) legt für feste Brennstoffe fest:

Nutzung der Feuerstätte Kehrungen oder Überprüfungen im Kalenderjahr
ganzjährig regelmäßig benutzt 4 Kehrungen
regelmäßig in der üblichen Heizperiode benutzt 3 Kehrungen
mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig benutzt 2 Kehrungen
gelegentlich benutzt 1 Kehrung
Feuerstätte für Holzpellets 2 Kehrungen
betriebsbereit, aber dauernd unbenutzt 1 Überprüfung

Welche Zeile für deinen Ofen gilt, legt der Feuerstättenbescheid fest.

Kehren und Überprüfen darf auch ein anderer Schornsteinfegerbetrieb. Dann musst du die Arbeit selbst nachweisen. Das Formblatt schickst du spätestens 14 Tage nach der Arbeit ab (§ 4 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz). Die Feuerstättenschau macht immer der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Dabei prüft er auch, ob dein Holz trocken genug und der Ofen in ordnungsgemäßem Zustand ist (§ 15 Abs. 2 1. BImSchV). Diese Schau findet frühestens drei und in der Regel spätestens fünf Jahre nach der letzten statt.

Neu eingezogen? Übernimmst du einen Ofen, musst du dich innerhalb eines Jahres vom Schornsteinfeger beraten lassen (§ 4 Abs. 8 1. BImSchV). Es geht um die Bedienung, die Lagerung des Holzes und den Umgang mit festen Brennstoffen. Was bei einem stillgelegten Ofen gilt, steht in den Fragen unten.

Du überlegst, einen neuen Ofen einzubauen? Dann sprich vor dem Kauf mit deinem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Für den Einbau gelten eigene Vorschriften. Das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt in § 45 den „Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse“ in bestehende Gebäude. Was davon für deinen Ofen gilt, klärst du, bevor du bestellst. Dazu kommen die Meldepflicht für neue Anlagen und Regeln für den Schornstein (§ 19 1. BImSchV). In älteren Gebäuden gibt es dabei Ausnahmen.

Darf dein alter Ofen noch laufen?

Das hängt von seinem Alter und seinen Werten ab. Öfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen nach § 26 der 1. BImSchV nur weiterlaufen, wenn sie zwei Grenzwerte einhalten:

  • Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter
  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter

Nachweisen lässt sich das mit einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder mit einer Messung durch den Schornsteinfeger. Ohne Nachweis musste der Ofen nachgerüstet oder stillgelegt werden. Wann, richtet sich nach dem Datum auf dem Typschild:

Datum auf dem Typschild Frist für Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis 31.12.1974 oder nicht mehr feststellbar 31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis 21.03.2010 31.12.2024

Alle diese Fristen sind abgelaufen. Ein Ofen, der die Grenzwerte nicht einhält und nicht nachgerüstet wurde, darf also nicht mehr angeheizt werden. Ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, Grundöfen, nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt und Öfen, die die einzige Heizung einer Wohnung sind. Ausgenommen sind auch Öfen, für die du glaubhaft machen kannst, dass sie vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden. Eingemauerte Kamin- und Kachelofeneinsätze mussten bis zu denselben Fristen eine Staubminderung bekommen (§ 26 Abs. 4). Bist du unsicher, schau aufs Typschild oder frag deinen Bezirksschornsteinfeger. Er musste Betreiber betroffener Öfen spätestens zwei Jahre vor der Frist informieren.

Was bringt ein Staubabscheider?

Ein Staubabscheider kann die Staubemissionen eines Ofens deutlich mindern. Bei Kaminöfen kommen dafür laut UBA nur elektrostatische Geräte infrage. Achte auf einen nachgewiesenen Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent, das UBA empfiehlt über 65 Prozent. Das Gerät braucht eine Bauartzulassung, meist vom Deutschen Institut für Bautechnik. Binde den Bezirksschornsteinfeger früh ein, denn je nach Nutzung können ein oder zwei zusätzliche Kehrungen pro Heizsaison nötig werden. Gasförmige Schadstoffe hält ein Staubabscheider nicht zurück. Er ersetzt weder trockenes Holz noch sauberes Anheizen.

Fenster abgedichtet – und jetzt?

Ein Kaminofen braucht Luft zum Verbrennen. Neue Fensterdichtungen können genau diese Luft knapp machen. Die KÜO nennt das Abdichten von Fenstern und Außentüren und den Einbau fugendichter Fenster deshalb ausdrücklich. Kann das die Luftversorgung oder die Abgasführung deines Ofens ändern, gilt § 1 Abs. 8. Wer die Arbeiten veranlasst hat, muss den Bezirksschornsteinfeger „unverzüglich nach Abschluss der Maßnahmen“ prüfen lassen.

Wie du Fenster selbst abdichtest, steht in Fenster selbst abdichten. Hast du einen Ofen, plan den Termin beim Schornsteinfeger gleich mit ein.

So gehst du vor: Kaminofen fit für die Heizsaison

  1. Feuerstättenbescheid heraussuchen

    Prüf, welche Kehrtermine in die Heizsaison fallen, und vereinbare sie rechtzeitig. Hast du Fenster oder Außentüren abgedichtet, lässt du den Bezirksschornsteinfeger unverzüglich danach prüfen, ob der Ofen noch genug Verbrennungsluft bekommt.

  2. Holz messen

    Miss ein paar Scheite mit dem Holzfeuchtemessgerät. Der Feuchtegehalt muss unter 25 Prozent liegen. Zeigt dein Gerät den Wassergehalt an, gilt: unter 20 Prozent.

  3. Ofen und Brennstoff prüfen

    Kontrolliere Türdichtung, Feuerraumauskleidung und Rost und tausch defekte Teile aus. Sortier alles aus, was nicht in den Ofen gehört: Altpapier, Karton, lackiertes oder verleimtes Holz.

  4. Von oben anzünden

    Öffne Luftzufuhr und Klappen. Leg zwei oder drei Scheite ein, oben drauf einen Anzünder, und entzünde ihn. Brennt alles, nimmst du die Luftzufuhr etwas zurück.

  5. Beim Anheizen lüften

    Öffne beim Anheizen und Nachlegen kurz das Fenster weit. Das Heizkörper-Thermostat drehst du dabei zu.

  6. Asche entsorgen

    Lass die Asche vollständig abkühlen und gib sie in die Restmülltonne, nicht in Garten oder Kompost.

Häufige Fragen

Ich wohne zur Miete. Wer kümmert sich um den Schornsteinfeger?

Die Pflicht, Kehrung und Überprüfung zu veranlassen, liegt beim Eigentümer. An ihn geht auch der Feuerstättenbescheid. Frag also die Vermietung oder Verwaltung nach den Terminen. Eine Ausnahme: Dichtest du selbst Fenster oder Außentüren ab, bist du die veranlassende Person. Dann beauftragst du die Prüfung durch den Bezirksschornsteinfeger gleich nach dem Abdichten selbst (§ 1 Abs. 8 KÜO). Die Regeln zu Holz und Bedienung gelten ohnehin für jeden, der den Ofen anheizt – also auch für dich.

Ab wann sollte ich über einen neuen Ofen nachdenken?

Eine Pflicht ergibt sich aus § 26 der 1. BImSchV: Hält ein alter Ofen die Grenzwerte nicht ein und wurde er nicht nachgerüstet, darf er nicht mehr laufen. Unabhängig davon rät das UBA, einen Austausch zu prüfen, wenn der Ofen älter als 15 Jahre ist. Die Verbraucherzentrale nennt 25 Jahre. Bevor du einen neuen Ofen kaufst, sprich mit deinem Bezirksschornsteinfeger. Für den Einbau gelten eigene Regeln, unter anderem § 45 des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Aus Sicht des UBA sind brennstofffreie Heizungen wie Wärmepumpe oder Solarthermie ohnehin die bessere Wahl.

Der Ofen stand lange still. Darf ich einfach anheizen?

War er beim Bezirksschornsteinfeger dauerhaft stillgelegt gemeldet, muss der Eigentümer die Wiederinbetriebnahme unverzüglich melden (§ 1 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz). Der Ofen wird dann vorher überprüft und, falls nötig, gekehrt. War er nur ungenutzt, gelten die Termine aus deinem Feuerstättenbescheid. Kontrollier vor dem ersten Feuer Türdichtung, Feuerraum und Rost.

Gilt das alles auch für einen offenen Kamin?

Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Erlaubt ist darin nur naturbelassenes Scheitholz oder Holzbriketts. Von den Altofen-Fristen nach § 26 sind sie ausgenommen.

Ein Kaminofen ist meist eine Zusatzheizung, und das UBA rät vom Heizen mit Holz ab. Nutzt du ihn trotzdem, zählen trockenes, naturbelassenes Holz, Anzünden von oben und oft kleine Mengen nachlegen. Die Termine stehen im Feuerstättenbescheid, bei alten Öfen entscheidet das Typschild. Und vor dem Kauf eines neuen Ofens sprichst du zuerst mit dem Bezirksschornsteinfeger.

Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI recherchiert und entworfen. Die Abnahme erfolgte durch einen Menschen („Human in the Loop“).