Für Curcumin gilt eine akzeptable tägliche Aufnahme von 3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht auf Dauer, aus allen Quellen zusammen – bei 70 Kilogramm etwa 200 Milligramm. Als Gewürz in üblichen Mengen gilt Kurkuma laut Verbraucherzentrale als sicher, ist aber nicht für jeden geeignet, vor allem nicht, wenn du Probleme mit der Galle hast. Zugesetzter Pfefferextrakt (Piperin) kann die Aufnahme erhöhen, bringt aber eigene Risiken: Das BfR empfiehlt Erwachsenen höchstens 2 Milligramm isoliertes Piperin am Tag aus Nahrungsergänzungsmitteln.
Du stehst vor dem Regal mit Kurkuma-Kapseln. Auf manchen steht etwas von Pfeffer, auf anderen wird mit besonders guter Aufnahme geworben. Zu Hause wartet die Dose Kurkumapulver fürs Curry. Zwischen beiden liegt ein großer Unterschied, und zwar bei der Menge. Wie viel Curcumin zu viel ist, lässt sich gut eingrenzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) für Curcumin liegt auf Dauer bei höchstens 3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Sie gilt für alle Quellen zusammen, also Kapsel, Gewürz und Farbstoff E 100.
- Bei einer Untersuchung von 86 Curcumin-Präparaten im Jahr 2024 überschritten 44 Prozent den ADI. Auch der Piperingehalt war oft zu hoch.
- Pfefferextrakt kann die Aufnahme von Curcumin verbessern, das heißt aber nicht unbedingt mehr Wirkung. Er kann dazu führen, dass der ADI überschritten wird. Wahrscheinlich erhöht er auch die Aufnahme von Wirkstoffen aus Medikamenten.
- Eine allgemeine gesetzliche Höchstmenge für Curcumin in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es nicht, fest begrenzt sind nur die Tetrahydrocurcuminoide. Prüf die Packung deshalb selbst – und frag bei Medikamenten vorher in der Apotheke nach.
Wie viel Curcumin ist auf Dauer akzeptabel?
Curcumin ist der gelbe Farbstoff der Kurkuma, chemisch eines von mehreren Curcuminoiden. Für ihn gibt es eine klare Obergrenze: die akzeptable tägliche Aufnahmemenge, kurz ADI. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) setzen ihn bei höchstens 3 Milligramm Curcumin pro Kilogramm Körpergewicht und Tag an. Der Wert gilt für die Aufnahme auf Dauer, so gibt es die Verbraucherzentrale wieder. Bei einem 70 Kilogramm schweren Menschen wären das etwa 200 Milligramm.
Wichtig ist der Zusatz „aus allen Quellen“. Der ADI gilt also für alles zusammen: die Kapsel, das Curry zum Abendessen und Curcumin, das als Farbstoff E 100 in Lebensmitteln steckt. Die Verbraucherzentrale zitiert dazu die Bewertung von EFSA und BfR: „Bei einer längerfristigen, auch geringfügigen Überschreitung dieses Wertes können gesundheitlich unerwünschte Wirkungen auftreten.“
Auf das Gewürz umgerechnet heißt das laut Verbraucherzentrale: nicht mehr als 7 Gramm Kurkuma pro Tag. Diese Umrechnung passt zu einem Curcumingehalt von rund 3 Prozent. Genau diesen Wert nennt auch die EU-Arzneimittelbehörde EMA für Analysen mit Messdaten. Angaben von 5 Prozent und mehr stützen sich laut EMA nicht auf eigene Messungen. Dieselbe Seite der Verbraucherzentrale spricht allerdings von „etwa 5 %“ Curcumin im Pulver. Bei 5 Prozent wäre die Grenze schon bei rund 4 Gramm erreicht. Der Gehalt schwankt also, und die 7 Gramm sind eine ungefähre Obergrenze, keine exakte Linie.
Zum Vergleich hilft ein Blick auf die europäische Bewertung von Kurkuma als Arzneipflanze. Eine Zulassung als Arzneimittel gibt es in Deutschland nicht, so die Verbraucherzentrale. Die EMA hat aber eine Monografie für traditionelle pflanzliche Arzneimittel mit Kurkuma – also aus Erfahrung, nicht aus Studien belegt. Sie sieht je nach Zubereitung umgerechnet höchstens rund 4 Gramm Kurkuma am Tag vor, das sind höchstens 209 Milligramm Curcuminoide. Die Fachleute der EMA haben das 2025 nachgerechnet: Mit dem durchschnittlichen Gehalt geprüfter Chargen liegt die Aufnahme im Bereich des ADI. Enthält die Kurkuma mehr als 5 Prozent Curcumin (bei einer von 19 geprüften Chargen), liegt sie darüber.
Wie hoch sind Kurkuma-Kapseln dosiert?
Oft deutlich höher. 2024 haben die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Stuttgart und Karlsruhe 86 curcuminhaltige Nahrungsergänzungsmittel untersucht. Die Verbraucherzentrale fasst die Ergebnisse so zusammen:
- 76 Proben (88 Prozent) wurden beanstandet, meist wegen Kennzeichnungsmängeln und unzulässiger krankheits- und gesundheitsbezogener Angaben.
- Bei 44 Prozent überstieg die Curcuminzufuhr den ADI. Alle diese Proben enthielten einen Extrakt.
- Der höchste Wert lag bei 2.660 Milligramm Curcumin pro Tag, dem 12-fachen ADI. Dafür müsste man etwa 53 bis 89 Gramm Kurkuma täglich essen.
- 65 Prozent der Proben enthielten Piperin und/oder Pfeffer.
- Bei einzelnen Proben bestand der Verdacht, dass günstigeres, synthetisch hergestelltes Curcumin (mit)verwendet wurde.
Das ist kein Einzelbefund aus einem Labor. Zwischen Ende November 2024 und Mitte Oktober 2026 meldete das europäische Schnellwarnsystem RASFF mindestens sieben Fälle, in denen Nahrungsergänzungsmittel zu viel Curcumin lieferten. Das zeigt unsere Abfrage vom 19.10.2026 für den Zeitraum ab 19.10.2024. Die zwei jüngsten in diesem Zeitraum stammen vom 12. und 16. Oktober 2026 und betreffen online gehandelte Präparate mit Curcumin und Piperin. Wie oft Präparate im Handel tatsächlich zu hoch dosiert sind, lässt sich daraus nicht ablesen: RASFF sammelt gemeldete Fälle, es ist keine Marktuntersuchung.
Der Online-Handel fällt auch den Behörden in Deutschland auf. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sitzt die Zentralstelle für den Internethandel (G@ZIELT), finanziert von den Ländern. Sie stellte 2024 unter anderem „Überschreitungen von als sicher geltenden Gehalten bei bestimmten Inhaltsstoffen, wie z. B. Curcumin“ fest. Das steht in ihrem Jahresbericht, den das BVL herausgibt.
Manchmal kannst du die Dosis gar nicht nachrechnen. Eine Marktanalyse von 125 Kurkuma-Präparaten aus fünf Ländern, darunter Deutschland, fand bei 34 Prozent keine Angabe zum Gehalt an Curcuminoiden (Fachzeitschrift, 2025).
Was bringt der Pfeffer in der Kapsel?
Curcumin löst sich kaum in Wasser. Der Darm nimmt es nur in geringen Mengen auf, und der Körper scheidet es schnell wieder aus. Deshalb setzen viele Hersteller einen Extrakt aus schwarzem Pfeffer zu. Dessen Scharfstoff Piperin soll die Aufnahme verbessern.
Das klappt – aber mit Haken. Laut Verbraucherzentrale führt eine höhere Bioverfügbarkeit „nicht unbedingt gleichzeitig zu einer verbesserten biologischen Wirkung“. Zugleich kann der Pfefferextrakt dazu führen, dass der ADI für Curcumin überschritten wird. Und er erhöht wahrscheinlich auch die Aufnahme von Wirkstoffen aus Medikamenten. Die EMA will bei der nächsten Überprüfung ihrer Monografie klären, ob ein Hinweis auf Wechselwirkungen nötig ist, wenn Aufnahme-Verstärker im Spiel sind.
Für Piperin selbst gibt es eine eigene Empfehlung. Das BfR rät laut Verbraucherzentrale, dass Erwachsene nicht mehr als 2 Milligramm isoliertes Piperin pro Tag über Nahrungsergänzungsmittel aufnehmen. In der Untersuchung von 2024 blieben nur etwa 20 Prozent der Proben mit zugesetztem Piperin darunter. 39 Prozent enthielten mehr als 10 Milligramm pro Tag, die höchste Tagesdosis lag bei 72 Milligramm.
Auch die EMA sieht die Kombination kritisch. Nach ihrer Auswertung von 2025 deuten die Daten darauf hin, dass Leberschäden ein Risiko von Präparaten mit hoher Bioverfügbarkeit und hoher Curcumin-Dosis sind. Bei den Dosierungen der Arzneimittel-Monografie wurden bisher keine berichtet.
Und die Prise Pfeffer im Curry? Dass sie die Curcumin-Aufnahme nennenswert erhöht, belegen die von uns ausgewerteten Behördenquellen nicht. Die Befunde betreffen isoliertes Piperin in Präparaten. In der Küche entscheidet beim Pfeffer der Geschmack, so wie es auch in Kurkuma und Ingwer – was ist der Unterschied? steht.
Mizelliert, hydriert, synthetisch: Was hat Novel Food damit zu tun?
Neben Pfeffer werben Hersteller mit Verfahren wie Mizellen. Darin wird das Curcumin in eine Art winzige Transportverpackung gesteckt, damit der Körper mehr davon aufnimmt. Hier wird es rechtlich heikel. „Neuartige Lebensmittel“ (Novel Food) brauchen in der EU eine Zulassung mit Sicherheitsbewertung. Neuartig ist ein Lebensmittel, wenn es vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde und in eine der gesetzlich genannten Gruppen fällt. Eine davon: Lebensmittel aus einem damals unüblichen Herstellungsverfahren, das Zusammensetzung oder Struktur so verändert, dass sich Nährwert, Verstoffwechselung oder unerwünschte Stoffe ändern. Solche Lebensmittel dürfen nur nach Zulassung in den Handel.
- Curcumin und Curcuminoide wurden vor diesem Stichtag schon in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet. Das hält die EU-Kommission in einer Durchführungsverordnung von 2022 fest.
- Curcumin mit verbesserter Bioverfügbarkeit, etwa durch Piperin, kann als neuartiges Lebensmittel gelten. Laut einer Stellungnahme von BVL und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss das im Einzelfall geklärt werden. Der Grund: Die bessere Aufnahme „könnte zu anderen toxischen Wirkungen führen“. So gibt es die Verbraucherzentrale wieder.
- Synthetisch hergestelltes Curcumin ist laut Verbraucherzentrale als neuartiges Lebensmittel anzusehen und müsste zugelassen werden.
- Tetrahydrocurcuminoide, eine hydrierte Form aus Kurkuma, sind seit 2022 als Novel Food zugelassen. Erlaubt sind höchstens 140 Milligramm pro Tag in Nahrungsergänzungsmitteln für Erwachsene, ausgenommen Schwangere und Stillende.
Für Tetrahydrocurcuminoide schreibt die EU einen besonderen Hinweis auf der Packung vor. Sie sollten nicht verzehrt werden, wenn du am selben Tag andere Nahrungsergänzungsmittel mit Curcumin oder Curcuminoiden nimmst. Begründung der EU-Kommission: Bei der Kombination sei eine geringere Sicherheitsmarge nicht auszuschließen. Nicht zugelassene Formen fallen ebenfalls auf. Zwischen Ende November 2024 und Mitte Oktober 2026 gab es im RASFF zwei Meldungen zu Curcumin oder Kurkuma-Extrakt als nicht zugelassenem Novel Food.
Gibt es eine gesetzliche Höchstmenge für Curcumin in Kapseln?
Nicht allgemein. Nahrungsergänzungsmittel sind EU-weit geregelt, aber ohne Vorgaben „zu Mindest- oder Höchstmengen“, schreibt die Verbraucherzentrale. Für Pflanzenzubereitungen und sekundäre Pflanzenstoffe gibt es „noch immer keine Regelungen“. Für Curcumin in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es nur eine feste Obergrenze, und die betrifft eine besondere Form: die Tetrahydrocurcuminoide.
Hinzu kommt: Nahrungsergänzungsmittel brauchen keine Zulassung und werden nicht behördlich geprüft, bevor sie in den Handel kommen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb unter anderem eine Sicherheitsbewertung für Pflanzenstoffe. Was die Anzeige beim BVL bedeutet und wie du Arzneimittel an der Packung erkennst, steht in Was Ingwer kann – und was nicht. Das gilt für Kurkuma genauso.
So prüfst du eine Kurkuma-Kapsel – unsere pragmatischen Tipps
Ob du schon eine Packung zu Hause hast oder vor dem Regal stehst: Mit diesen Schritten weißt du in wenigen Minuten, woran du bist.
- Packung lesen
Auf ein Nahrungsergänzungsmittel gehören die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ und die empfohlene tägliche Verzehrmenge. Dazu kommt eine Tabelle mit der Menge der wirksamen Stoffe, bezogen auf die empfohlene Tagesmenge. Pflicht ist auch der Hinweis, dass die empfohlene tägliche Verzehrsmenge nicht überschritten werden darf. Beim Kauf im Internet müssen diese Pflichtangaben vor der Bestellung zu sehen sein. Gerade dort kommt es laut Verbraucherzentrale häufig zu Kennzeichnungsmängeln.
- Deine Obergrenze ausrechnen
Nimm dein Körpergewicht mal 3. Das Ergebnis ist dein ADI in Milligramm Curcumin pro Tag. Bei 60 Kilogramm sind das 180 Milligramm, bei 70 Kilogramm 210 – die Verbraucherzentrale rundet auf etwa 200. Denk daran: Das Curry vom Abendessen zählt mit. Der ADI ist eine Obergrenze für die langfristige Aufnahme, keine Dosis-Empfehlung. Je nach Empfindlichkeit wurden Magen-Darm-Beschwerden bei Präparaten schon im Bereich von 180 Milligramm Curcumin beobachtet.
- Curcumin pro Tag vergleichen
Such in der Tabelle die Menge Curcumin oder Curcuminoide pro Tagesportion und vergleich sie mit deiner Obergrenze. Steht dort „Curcuminoide“, vergleichst du eher vorsichtig, denn Curcumin ist ein Teil davon. Steht dort nur „Kurkuma-Extrakt“ ohne Curcumin-Gehalt, kannst du die Dosis nicht prüfen. Frag dann in der Apotheke nach oder lass das Produkt stehen.
- Auf Piperin und Verstärker achten
Schau in die Zutatenliste nach Pfefferextrakt oder Piperin. Mehr als 2 Milligramm isoliertes Piperin am Tag liegen über der BfR-Empfehlung. Werbung mit „besonders guter Bioverfügbarkeit“ oder Mizellen soll heißen: Es kommt mehr Curcumin im Körper an. Gerade hoch dosierte Präparate dieser Art verbindet die EMA mit dem Leberrisiko.
- Vorher fragen
Nimmst du regelmäßig Medikamente, klär Kurkuma-Präparate vorher in der Arztpraxis oder Apotheke ab. Mit Medikamenten sind Wechselwirkungen möglich. Willst du Curcumin gegen eine Erkrankung nehmen, besprich Produkt, Dosierung und Nebenwirkungen unbedingt ärztlich, rät die Verbraucherzentrale.
Schwangere und Stillende sowie Menschen mit Gallensteinen sollten laut Verbraucherzentrale auf Kurkuma-Nahrungsergänzungsmittel verzichten. Bei vorgeschädigter Leber gelten sie als besonders riskant.
Öko-Blick: Die Dose im Gewürzregal
Die einfachste Alternative zur Kapsel steht oft schon im Küchenschrank: die Dose Kurkuma. Wer sie fürs Essen nutzt, kauft kein zusätzliches Präparat samt Verpackung. Ein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind Nahrungsergänzungsmittel ohnehin nicht – dieser Hinweis gehört sogar auf jede Packung. Und wenn die Dose leer ist: Kauf lieber kleine Mengen nach. Das rät das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), damit die Qualität erhalten bleibt.
| Wert | Was er bedeutet | Quelle |
|---|---|---|
| 3 mg Curcumin pro kg Körpergewicht und Tag | akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) auf Dauer, aus allen Quellen zusammen | EFSA und BfR, laut Verbraucherzentrale; EMA |
| etwa 200 mg Curcumin pro Tag | ADI bei 70 kg Körpergewicht | Verbraucherzentrale |
| höchstens 7 g Kurkuma pro Tag | ADI auf das Gewürz umgerechnet (passt zu rund 3 % Curcumin) | Verbraucherzentrale |
| höchstens 2 mg isoliertes Piperin pro Tag | Empfehlung für Erwachsene, über Nahrungsergänzungsmittel | BfR, laut Verbraucherzentrale |
| höchstens 140 mg Tetrahydrocurcuminoide pro Tag | Höchstmenge des zugelassenen Novel Food | EU-Unionsliste neuartiger Lebensmittel |
| höchstens rund 4 g Kurkuma (bis 209 mg Curcuminoide) pro Tag, je nach Zubereitung | Tageshöchstdosis der EU-Monografie für traditionelle pflanzliche Arzneimittel (europäische Bewertung; in Deutschland keine Arzneimittel-Zulassung) | EMA |
Häufige Fragen
Wie viel Kurkuma-Gewürz darf ich am Tag essen?
In üblichen Gewürzmengen gilt Kurkuma laut Verbraucherzentrale als sicher, ist aber nicht für jeden geeignet, vor allem nicht, wenn du Probleme mit der Galle hast. Umgerechnet auf den ADI nennt sie für einen 70 Kilogramm schweren Menschen höchstens 7 Gramm Kurkuma pro Tag. Nimmst du zusätzlich ein Curcumin-Präparat, zählen beide zusammen.
Sind Kurkuma-Kapseln behördlich geprüft?
Nein. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie brauchen keine Zulassung und werden vor dem Verkauf nicht behördlich geprüft. Für die Einhaltung der Vorschriften ist allein der Hersteller verantwortlich.
Darf ich Tetrahydrocurcuminoide mit anderen Kurkuma-Kapseln kombinieren?
Besser nicht. Laut EU-Vorgabe muss auf der Packung stehen, dass sie nicht verzehrt werden sollten, wenn du am selben Tag andere Nahrungsergänzungsmittel mit Curcumin oder Curcuminoiden nimmst.
Kurkuma im Essen gilt in üblichen Mengen als sicher. Laut Verbraucherzentrale ist es aber nicht für jeden geeignet, vor allem nicht, wenn du Probleme mit der Galle hast. Bei Kapseln lohnt das Nachrechnen: Deine Obergrenze auf Dauer liegt bei 3 Milligramm Curcumin pro Kilogramm Körpergewicht und Tag, aus allen Quellen zusammen. Pfefferextrakt über 2 Milligramm Piperin, fehlende Gehaltsangaben und Versprechen besonders hoher Aufnahme sind Gründe, das Produkt stehen zu lassen. Nimmst du Medikamente, frag vorher in der Arztpraxis oder Apotheke nach.
Quellen & Grundlagen
- Verbraucherzentrale — Kurkuma: Fakten und Mythen (18.03.2026)
- EMA — Addendum to Assessment report on Curcuma longa L., rhizoma, EMA/HMPC/81467/2025 (angenommen 19.11.2025, veröffentlicht 29.01.2026)
- EMA — Curcumae longae rhizoma, Übersichtsseite (Addendum veröffentlicht 29.01.2026, Eintrag aktualisiert 10.02.2026)
- Europäische Kommission — RASFF Window, Meldungen zu Curcumin, Kurkuma und Piperin vom 19.10.2024 bis 16.10.2026 (Abfrage 19.10.2026)
- BVL — G@ZIELT Jahresbericht 2024 (15.12.2025)
- Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel vom 25.11.2015, Art. 3 und 6
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/961 der Kommission vom 20.06.2022 (Tetrahydrocurcuminoide als neuartiges Lebensmittel)
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470, Unionsliste neuartiger Lebensmittel, konsolidierte Fassung vom 10.08.2026
- Verbraucherzentrale — Nahrungsergänzungsmittel: Was das Gesetz erlaubt (24.01.2025)
- Verbraucherzentrale — Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln: Darauf sollten Sie achten (17.12.2025)
- Verbraucherzentrale — Wie sind Nahrungsergänzungsmittel geregelt? (10.10.2025)
- Verbraucherzentrale — Superfood: Hype um Früchte, Blätter und Samen (09.06.2026)
- Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), § 4 Kennzeichnung
- Verbraucherzentrale — Verbraucherzentralen fordern Regelungen für Pflanzenstoffe (16.07.2025)
- BZfE — Gewürze und Kräuter sicher genießen (11.03.2026)
- Rahim-Mahdy H., Seifert R.: A market and risk assessment of 125 turmeric supplements available in Australia, Germany, India, UK, and USA. Naunyn-Schmiedeberg’s Archives of Pharmacology (online 07.08.2025). DOI 10.1007/s00210-025-04392-5 (abgerufen 19.10.2026; nur ergänzend zur Kennzeichnung)
Stand: 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI recherchiert und entworfen. Die Abnahme erfolgte durch einen Menschen („Human in the Loop“).


