Mobilität

Fahrrad im Herbst: Licht richtig einstellen und gesehen werden

Welches Licht am Fahrrad Pflicht ist, wie du den Scheinwerfer blendfrei einstellst, wie du besser gesehen wirst und was zum Herbst-Check gehört.

Emanuel Goldstein 18. Oktober 2026 10 Min Lesezeit

Teil des Themas: Herbst →

Fahrradlenker mit Frontscheinwerfer in der Abenddämmerung am Wasser

Nach der Zeitumstellung fährst du abends öfter in der Dämmerung – dann muss das Licht an. Foto: Alexei Scutari / Unsplash

Pflicht sind vorn ein Scheinwerfer für weißes Abblendlicht und ein weißer Rückstrahler, hinten ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler. Dazu kommen gelbe Rückstrahler an den Pedalen und Reflektoren an beiden Rädern. Akku- und Batterieleuchten sind erlaubt, wenn sie ein amtliches Prüfzeichen tragen. Damit dein Scheinwerfer niemanden blendet, richtest du ihn vor einer Wand aus: Der hellste Punkt gehört dort auf die halbe Höhe, in der deine Lampe hängt – vom Boden aus gemessen.

Radelst du nach Feierabend nach Hause, bist du ab Ende Oktober öfter in der Dämmerung unterwegs. Der Grund ist die Zeitumstellung: Am letzten Sonntag im Oktober (2026: 25. Oktober) endet die Sommerzeit. Um 3 Uhr wird die Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Danach wird es abends – auf die Uhr bezogen – eine Stunde früher dunkel. Und in der Dämmerung muss das Licht an. Ein guter Anlass, dein Rad einmal im Dunkeln anzuschauen: Leuchtet alles? Sitzt der Scheinwerfer richtig? Und wie gut sieht man dich selbst?

Fahrradlicht im Herbst, das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorn: Scheinwerfer mit weißem Abblendlicht und weißer Rückstrahler. Hinten: rotes Rücklicht und roter Rückstrahler. Dazu gelbe Pedalrückstrahler und Reflektoren an beiden Rädern.
  • Dynamo, Batterie oder Akku – alles ist erlaubt. Abnehmbare Leuchten müssen in der Dämmerung, bei Dunkelheit und bei schlechter Sicht am Rad sein. Fest montierte Leuchten müssen ständig einsatzbereit sein, Rückstrahler gehören immer ans Rad.
  • Leuchten und Rückstrahler brauchen ein Prüfzeichen. Bei Leuchten ist das die K-Nummer: eine Wellenlinie, ein „K“ und eine Nummer. Blinklicht ist vorn und hinten verboten.
  • Einstellen in vier Schritten vor einer Wand, fünf Meter Abstand. Über die obere Markierung darf kein Licht fallen.
  • Reflektierende Elemente und leuchtende Farben an Kleidung und Taschen machen dich zusätzlich sichtbar.

Welche Beleuchtung ist am Fahrrad Pflicht?

Was dein Rad an Licht und Reflektoren braucht, steht in § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ohne diese Ausstattung darf ein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr nicht in Betrieb genommen werden. Eine Ausnahme gibt es für abnehmbare Leuchten – dazu gleich mehr. Die Pflichtteile im Überblick:

Wo Was vorgeschrieben ist Anbauhöhe
Vorn ein oder zwei Scheinwerfer für weißes Abblendlicht 40 bis 120 cm
Vorn mindestens ein weißer Rückstrahler 40 bis 120 cm
Hinten mindestens eine Schlussleuchte für rotes Licht 25 bis 120 cm
Hinten mindestens ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ 25 bis 120 cm
Pedale gelbe Rückstrahler, nach vorn und nach hinten wirkend –
Seiten, beide Räder weiße Reflexstreifen an Reifen, Felgen oder Speichen – oder reflektierende Speichen bzw. Speichenhülsen – oder mindestens zwei gelbe Speichenrückstrahler pro Rad –

Rücklicht und roter Rückstrahler dürfen in einem Gerät stecken. Bei den Seitenreflektoren reicht eine der drei Varianten, du darfst sie aber kombinieren. Zwei gelbe Speichenrückstrahler sitzen sich am Rad gegenüber, also um 180 Grad versetzt.

Wichtig für die Einstellung: Der Scheinwerfer muss so stehen, dass er andere nicht blendet. Und blinken darf weder vorn noch hinten etwas. Erlaubt sind dagegen Extras wie Tagfahrlicht, Fernlicht oder ein Bremslicht im Rücklicht – sofern die Leuchte dafür genehmigt ist.

Sind Akku- und Batterieleuchten erlaubt?

Ja. Als Energiequelle lässt die StVZO eine Lichtmaschine – also einen Dynamo –, eine Batterie, einen Akku oder eine Kombination daraus zu. Die Leuchten und ihre Energiequelle dürfen abnehmbar sein. Sie müssen aber angebracht sein, sobald es dämmert, dunkel ist oder die Sicht es sonst erfordert. Wer Steckleuchten nutzt, hat sie also am besten immer dabei.

Anders bei fest montierten Leuchten: Sie müssen ständig einsatzbereit sein, also auch tagsüber funktionieren. Die Rückstrahler gehören in jedem Fall ans Rad. Die Ausnahme für Abnehmbares gilt nur für Scheinwerfer, Leuchten und ihre Energiequelle.

Akkuleuchten haben einen Haken in der kalten Jahreszeit. Bei Kälte leuchten sie oft kürzer, schreibt die Stiftung Warentest. Lade die Akkus deshalb vor der Fahrt voll auf, damit du unterwegs nicht im Dunkeln stehst.

Fährst du ein Pedelec, darf das Licht auch am Antriebsakku hängen. Dann muss es noch mindestens zwei Stunden ohne Unterbrechung weiterleuchten, nachdem sich der Motor abgeschaltet hat, weil der Akku leer ist. Im Gesetz heißt das „nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs“. Alternativ darf der Motor übergangsweise als Lichtmaschine dienen.

Pflicht ist ein Dynamo also nicht. Das Umweltbundesamt empfiehlt ihn trotzdem für Alltagsräder: einen Nabendynamo, der auch bei Regen verlässlich Licht gibt, dazu Vorder- und Rücklicht mit Standlichtfunktion. Das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift.

Läuft deine Leuchte mit Batterien, sind Akkus meist die bessere Wahl. Strom aus Einwegbatterien ist laut Umweltbundesamt mindestens 300-mal teurer als Strom aus dem Netz. Wer Akkus immer wieder auflädt, verbessert die Umwelt- und Energiebilanz.

Woran erkennst du zugelassene Leuchten?

Scheinwerfer, Rücklichter und auch die Rückstrahler am Fahrrad brauchen eine amtliche Bauartgenehmigung. Verkauft und benutzt werden dürfen sie nur mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen. Bei Fahrradleuchten ist das die sogenannte K-Nummer: eine Wellenlinie, ein „K“ und eine Nummer. Das Kraftfahrt-Bundesamt vergibt das Zeichen. Oft ist es in den Kunststoff der Lampe eingeprägt. Schau also vor dem Kauf aufs Gehäuse. Fehlt das Zeichen, ist die Leuchte im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Wann muss das Licht an?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist hier knapp: „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.“ Das kann auch tagsüber sein. Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, verlangt die StVO auch am Tag Abblendlicht. Außerdem dürfen die Leuchten nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Nach einer Fahrt durch Matsch lohnt sich also ein Wisch über Scheinwerfer und Rücklicht.

So stellst du deinen Scheinwerfer richtig ein

LED-Scheinwerfer sind in den letzten Jahren heller geworden. Das hilft dir beim Sehen. Zielt die Lampe aber zu hoch, blendet sie den Gegenverkehr. Die Stiftung Warentest beschreibt eine einfache Methode in vier Schritten. Du brauchst ein Maßband, Klebeband oder Kreide und eine Wand.

  1. Rad aufstellen und Höhe messen

    Stell dein Fahrrad im Dunkeln fünf Meter vor eine Wand. Sitzt dein Scheinwerfer nicht zwischen 40 und 120 Zentimetern über dem Boden, montier ihn um. Miss dann den genauen Abstand zwischen Boden und Scheinwerfer.

  2. Zwei Markierungen an die Wand

    Markier die Wand mit Klebeband oder Kreide in genau dieser Höhe. Eine zweite Markierung kommt auf halbe Höhe zwischen Boden und der ersten Markierung.

  3. Scheinwerfer ausrichten

    Schalte den Scheinwerfer ein. Richte den hellsten Punkt des Lichts auf die untere Markierung. Fällt kein Licht über die obere Markierung, passt die Einstellung. Sonst neigst du die Lampe noch etwas weiter nach unten.

  4. Rücklicht prüfen

    Das Rücklicht sorgt vor allem dafür, dass man dich sieht. Andere blendet es kaum. Es gehört in eine Höhe von 25 Zentimetern bis 1,20 Meter. Prüf, ob Packtaschen oder ein langer Mantel es verdecken.

Zieh danach die Halterung fest. Die StVZO verlangt, dass Leuchten gegen unabsichtliches Verstellen gesichert sind. Ein Scheinwerfer, der beim ersten Schlagloch nach oben kippt, blendet sonst wieder.

Wie wirst du selbst besser gesehen?

Licht und Reflektoren am Rad sind das eine. Das andere bist du selbst. Reflektierende Elemente an Taschen, Jacken oder am Hosenbein helfen schon, rät die Stiftung Warentest. Noch besser wirken Kleidung oder eine Warnweste mit Reflektoren und grell leuchtenden Farben wie Neongelb oder Neonorange.

Vorgeschrieben ist das in StVO und StVZO für Radfahrende nicht. Es ist eine Ergänzung zur Pflichtausstattung, kein Ersatz. Achte auch darauf, dass deine Kleidung die Leuchten am Rad nicht verdeckt – etwa ein Mantel über dem Rücklicht am Gepäckträger.

Was kostet es, ohne vorgeschriebenes Licht zu fahren?

Der amtliche Bußgeldkatalog nennt dafür Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Umständen und fahrlässigem Handeln aus. Stand: Bußgeldkatalog-Verordnung, zuletzt geändert am 12. August 2026.

Verstoß Regelsatz BKat-Nr.
Fahrrad ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung oder Reflektoren in Betrieb genommen 20 € 230
Vorgeschriebene Beleuchtung nicht benutzt, obwohl die Sicht es erforderte, oder verdeckt bzw. verschmutzt benutzt 20 € 73
dasselbe mit Gefährdung anderer 25 € 73.1
dasselbe mit Sachbeschädigung 35 € 73.2

Unter Nummer 230 fallen alle Verstöße gegen § 67 StVZO – also auch fehlende Reflektoren, blinkende Leuchten oder ein Scheinwerfer, der blendet. Nummer 73 betrifft alle Fahrzeuge, also auch dein Rad. Bei Beträgen bis 55 Euro wird ein Verwarnungsgeld erhoben.

So machst du dein Rad herbstfit

Für den Check brauchst du keine Werkstatt, nur einen dunklen Abend und etwas Klebeband.

  • Einmal rundum im Dunkeln: Leuchten Scheinwerfer und Rücklicht? Sind alle Pflichtreflektoren da – vorn weiß, hinten rot, gelb an den Pedalen und an beiden Rädern?
  • Prüfzeichen suchen: Trägt jede Leuchte und jeder Rückstrahler ein Prüfzeichen – bei Leuchten die K-Nummer mit Wellenlinie? Ohne Zeichen sind sie nicht zulässig. Blinkende Leuchten ebenfalls nicht.
  • Scheinwerfer einstellen: mit der Wandmethode oben. Danach die Halterung fest anziehen.
  • Akkus laden: Akkuleuchten vor Fahrten in der Dämmerung voll laden – bei Kälte halten sie kürzer. Steckleuchten immer mitnehmen.
  • Alte Batterien abgeben: Leere Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Du gibst sie kostenlos im Handel ab, wo es Batterien zu kaufen gibt, oder bei der Sammelstelle deiner Kommune.
  • Freie Sicht für die Leuchten: Packtaschen, Körbe und Kleidung dürfen Licht und Reflektoren nicht verdecken. Verschmutzte Leuchten abwischen.
  • Bremsbeläge ansehen: Kontrollier sie regelmäßig und tausch sie rechtzeitig. Bei Scheibenbremsen ist spätestens bei weniger als einem Millimeter Belag ein Wechsel fällig.
  • Bremsen testen, wenn das Rad draußen stand: Feuchtigkeit kann in die Bremszüge laufen und bei Frost gefrieren. Dann kann die Bremse blockieren.
  • Kette pflegen: Nach Fahrten in Nässe und Kälte Schmutz und Feuchtigkeit mit einem alten Lappen abwischen und die Kette neu ölen. Wer kann, stellt das Rad trocken unter.
  • Kettenöl ohne PFAS wählen: Diese langlebigen Chemikalien steckten in vielen Schmiermitteln fürs Fahrrad, hat die Stiftung Warentest im Mai 2025 festgestellt. Achte beim Kauf auf Angaben wie „PFAS-frei“, „PTFE-frei“ oder „fluorfrei“. Bereits gekaufte Produkte mit PFAS verwendest du der Umwelt zuliebe besser nicht. Greif am besten zur Tropfflasche statt zum Spray, denn Sprays vernebeln das Mittel in der Luft.
  • Dich selbst sichtbar machen: Reflektoren an Jacke, Tasche oder Hosenbein, besser noch leuchtende Farben.

Häufige Fragen

Ist ein Dynamo am Fahrrad Pflicht?

Nein. Die StVZO erlaubt Dynamo, Batterie, Akku oder eine Kombination. Das Umweltbundesamt empfiehlt für Alltagsräder einen Nabendynamo, weil er auch bei Regen verlässlich Licht gibt. Das ist eine Empfehlung, keine Pflicht.

Darf mein Rücklicht blinken?

Nein. Blinkende Schlussleuchten sind ebenso unzulässig wie blinkende Scheinwerfer. Erlaubt sind dagegen genehmigte Fahrtrichtungsanzeiger, also Blinker zum Abbiegen.

Darf ich mit Fernlicht fahren?

Ja, wenn dein Scheinwerfer dafür genehmigt ist. Dann gelten dieselben Regeln wie für alle Fahrzeuge: Auf durchgehend ausreichend beleuchteten Straßen kein Fernlicht. Und rechtzeitig abblenden, wenn dir jemand entgegenkommt oder du dicht hinter jemandem fährst.

Muss ich abnehmbare Leuchten immer am Rad haben?

Sie müssen angebracht sein, sobald es dämmert, dunkel ist oder die Sicht es sonst erfordert. Weil das Wetter schnell umschlagen kann, nimmst du sie am besten immer mit. Fest montierte Leuchten müssen dagegen ständig einsatzbereit sein. Und die Rückstrahler gehören immer ans Rad.

Was gilt für breite Lastenräder?

Ist ein Fahrrad breiter als einen Meter, braucht es vorn mindestens zwei weiße Scheinwerfer und hinten zwei rote Schlussleuchten. Sie sitzen paarweise höchstens 20 Zentimeter von der Außenkante entfernt, dazu kommen paarweise Rückstrahler. Für Räder über 1,80 Meter Breite gelten die Anbauregeln für Pkw.

Nach der Zeitumstellung Ende Oktober fährst du abends öfter im Dunkeln. Prüf jetzt, ob dein Rad die Pflichtausstattung hat. Vorn gehören weißes Licht und ein weißer Rückstrahler hin, hinten rotes Licht und ein roter Rückstrahler. Dazu kommen gelbe Pedalrückstrahler und Reflektoren an beiden Rädern. Leuchten und Rückstrahler brauchen ein Prüfzeichen, und blinken darf nichts. Stell den Scheinwerfer in vier Schritten vor einer Wand ein, damit du gut siehst und niemanden blendest. Reflektierende Kleidung und geladene Akkus helfen zusätzlich. Wenn du schon dabei bist, schau auch nach Kette und Bremsen.

Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI recherchiert und entworfen. Die Abnahme erfolgte durch einen Menschen („Human in the Loop“).