Ob dein Fenster undicht ist, zeigt der Papiertest: Lässt sich ein eingeklemmtes Blatt bei geschlossenem Fenster herausziehen, ist es dort undicht. Meist reicht es, die Dichtung zu erneuern oder den Fensterflügel nachzustellen. Hast du einen Kaminofen oder eine Gastherme, klärst du das Abdichten vorher ab und lässt danach den Bezirksschornsteinfeger prüfen.
Die Heizung läuft, aber am Fenster zieht es kalt herein? Dann geht dort Wärme verloren, die du bezahlst. Vieles davon kannst du mit wenig Aufwand selbst beheben. Ein paar Dinge solltest du vorher wissen – vor allem zu Kaminofen und Gastherme, zum Lüften und zur Mietwohnung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Undichte Stellen findest du mit dem Papiertest der Verbraucherzentralen.
- Oft reicht eine neue Dichtung oder ein nachgestellter Fensterflügel. Für neue Dichtungen empfehlen die Verbraucherzentralen gummiartiges Material statt Schaumstoff.
- Kaminofen oder Gastherme in der Wohnung? Manche Geräte holen ihre Luft aus dem Raum. Frag vor dem Abdichten Schornsteinfeger oder Heizungsbauer.
- Kann sich durch das Abdichten die Luftversorgung einer Feuerstätte ändern, ist danach die Prüfung durch den Bezirksschornsteinfeger Pflicht (§ 1 Abs. 8 KÜO).
- Dichtere Fenster heißt: mehr selbst lüften. Sonst steigt das Schimmelrisiko.
- In der Mietwohnung meldest du Mängel unverzüglich der Vermietung, am besten schriftlich.
Warum lohnt sich das Abdichten?
Undichte Fenster und Außentüren sorgen für unangenehme Zugluft und Wärmeverluste. Durch sie geht laut Umweltbundesamt viel Wärme verloren, die Stiftung Warentest nennt sie „echte Energiefresser“. Wie viel du durch das Abdichten sparst, beziffern die ausgewerteten Quellen nicht. Das hängt vom Zustand deiner Fenster ab. Die Richtung ist aber klar: Jede Stelle, an der es nicht mehr zieht, hält Wärme drinnen.
Wie findest du undichte Stellen?
Die Verbraucherzentralen empfehlen einen einfachen Test mit einem Blatt Papier:
- Klemm ein Blatt Papier zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel und schließ das Fenster.
- Versuch, das Papier herauszuziehen. Geht das nicht, ist das Fenster an dieser Stelle dicht.
- Wiederhol den Test an mehreren Stellen rundum, auch oben und an der Griffseite.
Lässt sich das Blatt leicht herausziehen, schließt das Fenster dort nicht dicht. Markier dir die Stellen, dann weißt du später, wo du nacharbeiten musst.
Welche Dichtung ist die richtige?
Bei Fenstern reicht es meistens schon, die Dichtung zu erneuern oder die Fensterflügel zu justieren. Poröse Kunststoffdichtungen solltest du regelmäßig erneuern, rät die Stiftung Warentest.
Beim Material lohnt ein Blick auf die Packung. Das Umweltbundesamt nennt Gummi oder Schaum aus dem Baumarkt. Die Verbraucherzentralen raten ausdrücklich zu gummiartigem Material statt Schaumstoff. Mit einer Gummidichtung liegst du also bei beiden richtig. Warum die Verbraucherzentralen von Schaumstoff abraten, schreiben sie nicht.
Miss vor dem Kauf, wie breit und tief der Spalt ist, und nimm ein Profil, das dazu passt. Wer selbst Eigentümer ist, prüft und wartet Beschläge und Dichtungen regelmäßig. Holzrahmen müssen zudem regelmäßig behandelt und gestrichen werden. Schließt das Fenster dicht und sind Rahmen und Beschläge in Ordnung, kann es reichen, nur die Verglasung tauschen zu lassen. Das ist günstiger als ein komplett neues Fenster.
Wann solltest du nicht einfach abdichten?
Wenn ein Kaminofen oder eine Gastherme in der Wohnung steht. Manche Heizungen holen ihre Luft aus dem Raum, schreibt das Umweltbundesamt. Dichtest du die Fenster ab, kann diesen Geräten Luft fehlen. Frag deshalb vorher deinen Heizungsbauer oder den Schornsteinfeger, welche Dichtmaßnahmen möglich sind.
Nach dem Abdichten ist die Prüfung dann Pflicht. So steht es in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), und sie nennt das Abdichten von Fenstern und Außentüren ausdrücklich. Die Regel greift, wenn sich dadurch die Versorgung einer Feuerstätte mit Verbrennungsluft oder die Abgasführung ändern kann. Das betrifft etwa den Kaminofen oder eine Gastherme, die ihre Luft aus dem Raum holt.
Wer die Arbeiten veranlasst, muss gleich nach dem Abschluss die zuständige Bezirksschornsteinfegerin oder den zuständigen Bezirksschornsteinfeger beauftragen. Dichtest du selbst ab, bist das du. Geprüft wird, ob die Feuerstätte genug Verbrennungsluft bekommt und die Abgase richtig abziehen (§ 1 Abs. 8 KÜO). Das Gesetz verlangt dafür „unverzüglich nach Abschluss der Maßnahmen“.
Wenn schon Schimmel oder Feuchteschäden da sind. Schimmel entsteht oft in Raumecken, in der Nische unter der Fensterbank oder an den Anschlüssen des Fensters. Eine neue Dichtung löst dieses Problem nicht. Erst muss die Ursache gefunden und beseitigt werden – sonst kommen Feuchte und Schimmel sehr wahrscheinlich wieder. Bei einem Befall von mehr als einem halben Quadratmeter rät die Verbraucherzentrale, schnell Fachleute einzuschalten.
Was gilt in der Mietwohnung?
Die Vermietung muss die Wohnung während der Mietzeit in einem Zustand erhalten, der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist. So steht es in § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zeigt sich ein Mangel, musst du ihn unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Tust du das nicht, kannst du für den daraus entstehenden Schaden haften. Unter Umständen verlierst du dann auch das Recht, die Miete zu mindern.
Ob ein undichtes Fenster im Einzelfall ein Mangel ist, steht nicht pauschal im Gesetz. Bei Streit helfen örtliche Mietervereine ihren Mitgliedern weiter, in NRW auch die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale. Schimmel meldest du schnellstmöglich schriftlich. Fotos und ein kurzes Protokoll mit Datum helfen bei der Dokumentation.
Und wenn du selbst Hand anlegen willst? Eine eigene Regel für Dichtungsband nennen die ausgewerteten Quellen nicht. Bei der Dämmung von Rollladenkästen raten die Verbraucherzentralen in der Mietwohnung ausdrücklich zur vorherigen Rücksprache. Am sichersten sprichst du auch neue Fensterdichtungen kurz mit der Vermietung ab.
Und was ist mit Türen und Rollladenkästen?
Türen: Unter Wohnungs- und Balkontüren entweicht oft Wärme. Eine günstige Dichtungsbürste aus dem Baumarkt schafft laut Stiftung Warentest Abhilfe. Bei Wohnungs- oder Haustüren mit offenem Türschlitz kann oft nachträglich eine Dichtung eingebaut werden, ein sogenannter Kältefeind. Der klassische Zugluftstopper aus Stoff ist nicht ganz so wirksam, aber auch nicht unwirksam. Hast du einen Windfang, hältst du ihn bei Kälte geschlossen.
Rollladenkästen: Ungedämmte Rollladenkästen haben oft nur dünne Wände und schließen nie ganz winddicht. An der Gurtdurchführung und am Rollladenspalt hilft eine Bürstendichtung gegen Zugluft. Wer den Kasten dämmt, spart laut Verbraucherzentralen bis zu 10 Euro pro Quadratmeter und Jahr (Stand 09/2026). In der Mietwohnung sprichst du das vorher mit der Vermietung ab.
Warum musst du nach dem Abdichten mehr lüften?
Alte, undichte Fenster haben laut Verbraucherzentrale NRW ein Stück weit von selbst gelüftet. Schließen sie dicht, bleibt mehr Feuchte in der Wohnung, und Tauwasser entsteht leichter. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, beim Einbau neuer Fenster gleich mitzuplanen, wie gelüftet werden soll. Oft reicht es, die Fenster etwas häufiger zu öffnen als bei den alten. Für neue Dichtungen gilt dasselbe Prinzip.
Ein Dauerkippen ist dabei keine Lösung, denn es verschwendet Heizenergie. Besser lüftest du mehrmals täglich mit weit geöffnetem Fenster. Wie lange das im Herbst dauert, steht in Stoßlüften statt Kipplüften. Ein Hygrometer zeigt dir, ob die Luftfeuchte im grünen Bereich bleibt.
Noch ein Tipp für Fenster mit Heizkörper darunter: Vorhänge sollten dort nicht bodenlang sein, sondern oberhalb des Heizkörpers enden. Sonst staut sich die Wärme dahinter. Mehr dazu in Richtig heizen: Was ein Grad weniger wirklich bringt.
So gehst du vor: Fenster herbstfest machen
- Undichte Stellen suchen
Mach den Papiertest an jedem Fenster, an mehreren Stellen rundum. Markier die Stellen, an denen sich das Blatt leicht herausziehen lässt.
- Feuerstätte abklären
Steht ein Kaminofen oder eine Gastherme in der Wohnung, fragst du vor dem Abdichten Schornsteinfeger oder Heizungsbauer.
- Dichtung erneuern
Miss den Spalt und ersetze poröse Dichtungen durch ein passendes Profil aus gummiartigem Material statt Schaumstoff. Schließt der Flügel schief, lass ihn nachstellen. In der Mietwohnung sprichst du das vorher ab.
- Türen und Kästen prüfen
Eine Dichtungsbürste unter der Tür und eine Bürstendichtung am Rollladengurt stoppen weitere Zugluft.
- Schornsteinfeger prüfen lassen
Kann sich durch das Abdichten die Luftversorgung von Kaminofen oder Gastherme ändern, beauftragst du gleich danach den Bezirksschornsteinfeger mit der Prüfung.
- Lüften anpassen
Lüfte nach dem Abdichten mehrmals täglich weit geöffnet und behalte die Luftfeuchte mit einem Hygrometer im Blick.
- Schäden melden
Siehst du Schimmel oder Feuchteschäden am Fenster, fotografierst du sie und meldest sie schriftlich der Vermietung.
Häufige Fragen
Soll ich lieber den Kerzentest machen?
Den Papiertest empfehlen die Verbraucherzentralen, er kommt ohne offene Flamme aus. Für einen Test mit Kerze oder Feuerzeug haben wir keine Empfehlung einer Fachstelle gefunden.
Reicht ein Zugluftstopper vor der Tür?
Er hilft etwas. Die Verbraucherzentralen nennen den Zugluftstopper aus Stoff nicht ganz so wirksam wie eine eingebaute Türdichtung, aber auch nicht unwirksam.
Kann ich die Fenster nach dem Abdichten weiter kippen?
Dauerhaft lieber nicht. Ständig gekippte Fenster verschwenden laut Stiftung Warentest viel Heizenergie. Am gekippten Fenster kann sich außerdem Schimmel bilden. Lüfte besser mehrmals täglich mit weit geöffnetem Fenster.
Muss nach dem Abdichten der Schornsteinfeger kommen?
Wenn du eine Feuerstätte hast, deren Versorgung mit Verbrennungsluft sich durch das Abdichten ändern kann, ja. Das gilt etwa für den Kaminofen oder eine Gastherme, die ihre Luft aus dem Raum holt. Wer die Arbeiten veranlasst, lässt danach unverzüglich den Bezirksschornsteinfeger prüfen (§ 1 Abs. 8 KÜO). Vorher abklären lohnt sich trotzdem, damit du gleich die passende Lösung wählst.
Muss ich nach dem Abdichten anders heizen?
Nein, die Regeln bleiben gleich: Kein bewohnter Raum sollte unter 16 Grad fallen, sonst steigt das Schimmelrisiko. Heizkörper und kalte Außenwände stellst du nicht mit Möbeln zu.
Mit dem Papiertest findest du undichte Stellen am Fenster in wenigen Minuten. Oft reicht eine neue Dichtung aus gummiartigem Material oder ein nachgestellter Flügel. Hast du einen Kaminofen oder eine Gastherme, klärst du das Abdichten vorher mit Schornsteinfeger oder Heizungsbauer ab. Danach lässt du den Bezirksschornsteinfeger prüfen, ob die Feuerstätte noch genug Verbrennungsluft bekommt. Nach dem Abdichten lüftest du bewusster, weil die Fenster nicht mehr von selbst lüften. Mängel und Schimmel meldest du in der Mietwohnung unverzüglich und am besten schriftlich.
Überarbeitet am 18. Oktober 2026: Wir haben diesen Artikel nach Angaben der Verbraucherzentralen, des Umweltbundesamts und der Stiftung Warentest, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach der Kehr- und Überprüfungsordnung überarbeitet. Statt des Kerzentests empfehlen wir den Papiertest der Verbraucherzentralen, statt Schaumstoff- oder Silikonbändern gummiartige Dichtungen. Neu ist: Steht ein Kaminofen oder eine Gastherme in der Wohnung, klärst du das Abdichten vorher ab, und danach muss der Bezirksschornsteinfeger prüfen. Neu ist auch, dass bei intaktem Rahmen ein Tausch der Verglasung reichen kann. Gestrichen haben wir nicht belegte Aussagen zu Genehmigungen und Baumängeln in der Mietwohnung; stattdessen nennen wir die gesetzliche Pflicht, Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Quellen & Grundlagen
- Verbraucherzentrale — Heizung: 10 einfache Tipps zum Heizkosten sparen (24.09.2026)
- Verbraucherzentrale NRW — Fenster sanieren oder austauschen: Darauf sollten Sie achten (12.02.2026)
- Verbraucherzentrale — Schimmel an der Wand entfernen: Das können Sie tun (17.07.2026)
- Verbraucherzentrale — Heizen und Lüften: So geht’s richtig (16.09.2026)
- Umweltbundesamt — Richtig Heizen spart Geld und schützt die Umwelt (Leichte Sprache, 16.07.2026)
- Stiftung Warentest — Gas sparen (25.09.2026)
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), § 1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen — gesetze-im-internet.de (Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 23.07.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (gesetze-im-internet.de, geltende Fassung)
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter (gesetze-im-internet.de, geltende Fassung)
Stand: 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI recherchiert und entworfen. Die Abnahme erfolgte durch einen Menschen („Human in the Loop“).


