Vor dem Start der Heizsaison lohnt ein kurzer Check: Heizkörper entlüften, wenn sie gluckern oder oben kalt bleiben, den Wasserdruck prüfen, Thermostate auf die Wunschtemperatur statt auf Stufe 5 stellen und die Heizkörper freiräumen. Einen eigenen Kessel oder eine Wärmepumpe lässt du im Herbst vom Fachbetrieb prüfen. In der Mietwohnung und im Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung klärst du Nachfüllen und Wartung mit Vermietung oder Verwaltung.
Der erste kühle Abend, du drehst das Thermostat auf – und der Heizkörper gluckert, bleibt oben lauwarm oder wird gar nicht warm. Zeit für einen kurzen Startcheck. Vieles davon kannst du selbst prüfen, manches gehört in die Hände von Fachleuten. Und ob du zur Miete wohnst oder im eigenen Haus, macht dabei einen Unterschied.
Heizsaison-Startcheck, das Wichtigste auf einen Blick
- Gluckert der Heizkörper oder wird er oben nicht warm, ist meist Luft im System. Entlüften kannst du selbst, mit einem Entlüftungsschlüssel.
- Den Wasserdruck prüfst du vor und nach dem Entlüften. Im Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung klärst du vorher mit Verwaltung oder Gebäudemanagement, wer den Druck prüft und Wasser nachfüllt.
- Thermostat auf die gewünschte Stufe stellen, nicht auf 5: Schneller warm wird der Raum dadurch nicht.
- Sofas und Schränke mindestens 30 Zentimeter vom Heizkörper weg, Vorhänge enden oberhalb.
- Nachts und bei Abwesenheit absenken, aber nicht unter 16 °C. Bei Wärmepumpe und Fußbodenheizung bringt starkes Absenken wenig.
- Eigenen Kessel oder Wärmepumpe im Herbst vor dem Start vom Fachbetrieb prüfen lassen. Was bei Kaminofen, Fernwärme oder Zentralheizung anders ist, steht unter „Welche Heizung hast du?“. In Häusern ab sechs Wohnungen gelten für ältere Anlagen feste Prüffristen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Welche Heizung hast du?
Nicht jeder Handgriff passt zu jeder Anlage. Hier siehst du, was bei deiner Heizung dazukommt oder anders läuft.
Gas- oder Ölheizung mit eigenem Kessel: Für dich gilt der Startcheck vollständig, samt Prüfung durch den Fachbetrieb im Herbst. Ab 4 Kilowatt Leistung lässt du die Abgaswerte vom Schornsteinfeger messen, je nach Alter und Regelung jedes zweite, dritte oder fünfte Kalenderjahr (§ 15 1. BImSchV). Hast du einen Öltank, musst du regelmäßig selbst kontrollieren, ob er dicht ist und die Sicherheitseinrichtungen funktionieren (§ 46 AwSV). Ausgenommen sind kleine oberirdische Tanks bis 220 Liter außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten (§ 1 AwSV).
Wärmepumpe: Senk die Temperatur nicht stark ab, denn Wärmepumpen arbeiten ohne Absenkungen in der Regel effizienter. Die Heizkurve lässt du vom Fachbetrieb so niedrig wie möglich einstellen. Die Räume sollen bei voll geöffneten Thermostatventilen gerade noch warm genug werden.
Kaminofen: Verbrenn nur trockenes, unbehandeltes Holz mit einem Feuchtegehalt unter 25 Prozent, bezogen auf das Trockengewicht (§ 3 1. BImSchV). Altpapier und Gartenabfälle gehören nicht in den Ofen. Auch zum Anzünden taugen Altpapier und Karton nicht. Abgekühlte Asche gehört in die Restmülltonne, nicht in Garten oder Kompost. Sonst reichern sich Schwermetalle und Schadstoffe aus der Verbrennung im Boden an. Beim Anheizen und Nachlegen öffnest du zum Stoßlüften das Fenster, weil Schadstoffe auch bei modernen Öfen in die Wohnung gelangen. Hast du Fenster oder Außentüren abgedichtet, lässt du danach unverzüglich den Bezirksschornsteinfeger prüfen, ob der Ofen noch genug Verbrennungsluft bekommt (§ 1 Abs. 8 KÜO). Die Termine für Kehren und Prüfen stehen in deinem Feuerstättenbescheid.
Fernwärme oder Zentralheizung im Mehrfamilienhaus: Im Mehrfamilienhaus laufen Wartung, Druck und Nachfüllen über die Verwaltung oder das Gebäudemanagement. Bei Fernwärme brauchst du laut Verbraucherzentrale keinen eigenen Kessel und musst dich weder um die Wartung der Technik noch um den Schornsteinfeger kümmern. Deine Handgriffe sind Entlüften, Thermostat einstellen, Heizkörper freihalten und richtig lüften.
Warum wird mein Heizkörper nicht richtig warm?
Die häufigste Ursache ist Luft im System. Typische Zeichen: Der Heizkörper wird nicht richtig oder ungleichmäßig warm, oben bleibt er kühl, und es gluckert. Luft im Heizkörper kostet Energie. Die gute Nachricht: Entlüften ist ein Handgriff, den du selbst erledigen kannst.
Lässt sich das Thermostat nur schwer drehen, oder wird der Heizkörper nicht warm, obwohl du es aufdrehst? Dann kann auch das Ventil darunter festsitzen, denn es kann mit der Zeit verkalken. Nimm das Thermostat ab und drück den Ventilstift mit einem festen Gegenstand hinein. Oft funktioniert der Heizkörper danach wieder normal. Bewegt sich der Stift nicht oder ändert sich trotzdem nichts, fragst du ein Fachunternehmen.
Hilft beides nicht, liegt es vielleicht an der Anlage selbst. Die Heizkurve kann schlecht eingestellt sein, oder ein hydraulischer Abgleich fehlt. Das sind Aufgaben für den Fachbetrieb, mehr dazu weiter unten.
Wie entlüfte ich einen Heizkörper?
Du brauchst einen Entlüftungsschlüssel aus dem Baumarkt, einen kleinen Behälter und einen Lappen. Erstreckt sich deine Wohnung über mehrere Etagen, fängst du unten an und entlüftest die obersten Heizkörper zum Schluss. Die Schritte folgen der Anleitung der Verbraucherzentralen.
- Heizkörper vorbereiten
Dafür gibt es zwei Wege. Kannst du die Umwälzpumpe abschalten, tu das, dreh alle Thermostatventile ganz auf und warte 30 bis 60 Minuten. Sonst drehst du nur das Thermostat dieses Heizkörpers ganz auf und lässt ihn vollständig warm werden.
- Druck ablesen
Hast du Zugang zur Druckanzeige deiner Heizung, lies den Wert vor dem Entlüften ab. So kannst du ihn nachher vergleichen.
- Gefäß und Lappen bereitlegen
Stell einen kleinen Behälter unter das Entlüftungsventil. Den Lappen hältst du für austretendes Wasser bereit.
- Ventil vorsichtig öffnen
Setz den Schlüssel an und öffne das Ventil langsam. Lass die Luft vollständig entweichen, bis nur noch heißes Wasser kommt.
- Ventil fest schließen
Dreh das Entlüftungsventil wieder fest zu. Hast du die Umwälzpumpe abgeschaltet, schalte sie jetzt wieder ein. Sie hält das Heizwasser zwischen Kessel und Heizkörpern in Umlauf.
- Thermostat zurückstellen
Stell das Thermostat wieder auf deine Wunschtemperatur.
- Druck noch einmal prüfen
Ist der Druck gefallen, füllst du gegebenenfalls Wasser nach. Im Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung geht das nur nach Rücksprache mit Verwaltung oder Gebäudemanagement.
Hast du eine eigene Heizung, etwa im Haus oder als Etagenheizung, liest du den Druck selbst an der Anzeige ab. Welcher Bereich für deine Anlage richtig ist, steht in der Anleitung deiner Heizung, oder du fragst den Fachbetrieb. Einen allgemeingültigen Sollwert nennen die von uns ausgewerteten Quellen nicht. Hängt deine Wohnung an einer Zentralheizung im Mehrfamilienhaus, klärst du vorher mit Verwaltung oder Gebäudemanagement, wer den Druck prüft und Wasser nachfüllt.
Wie stelle ich das Thermostat richtig ein?
Auf einem Standard-Thermostat entspricht Stufe 3 etwa 20 °C. Zwischen zwei Stufen liegen ungefähr 4 Grad, die kleinen Striche stehen für je ein Grad. Das ist nur eine Orientierung: Manche Modelle haben eine kleinere Skala, und die Einteilung trifft nicht immer genau zu. Welche Temperatur in welchem Raum sinnvoll ist, steht in unserem Artikel Richtig heizen: Was ein Grad weniger wirklich bringt.
Ein verbreiteter Irrtum: Stufe 5 macht den Raum schneller warm. Das funktioniert nicht, das Thermostat regelt nur die Zieltemperatur. Auf Stufe 5 heizt du auf etwa 28 °C hoch und verschwendest viel Energie. Stehen mehrere Heizkörper in einem Raum, stellst du alle Thermostate auf dieselbe Stufe. Sonst heizt einer unnötig weiter.
Ein programmierbares Thermostat senkt die Temperatur zu festen Zeiten von selbst ab und heizt vor dem Aufstehen oder Heimkommen wieder hoch. Wie viel das bringt, hängt davon ab, wie konsequent du bisher selbst gedreht hast. Die Spanne liegt bei etwa 7 Prozent (Stiftung Warentest) bis zu 10 Prozent (Umweltbundesamt). Günstige Modelle gibt es laut Stiftung Warentest ab 20 Euro (Stand 09/2026). In sehr gut gedämmten Gebäuden ist der Spareffekt gering.
Lohnt sich die Nachtabsenkung?
Ja, bei Heizkörpern und einem Heizkessel spart das Absenken nachts und bei Abwesenheit Energie. Am Thermostat drehst du dafür eine halbe bis ganze Stufe herunter, also etwa 2 bis 4 Grad. Nicht unter 16 °C, sonst droht Feuchtigkeit an den Wänden und Schimmel.
Die Heizung über längere Zeit ganz auszulassen, statt abzusenken, ist dagegen nicht ratsam. Der Grund ist kein Mehrverbrauch, sondern die Kälte: Die Innenwände kühlen zu stark aus, und das Schimmelrisiko steigt.
An der Heizungsregelung selbst gibt es zwei Varianten. Bei der Nachtabsenkung laufen Kessel und Pumpe mit niedriger Temperatur weiter, bei der Nachtabschaltung bleiben sie aus. Ist es draußen mild, darf aus der Nachtabsenkung eine Nachtabschaltung werden, solange es im Haus nicht unter 16 °C abkühlt. Wird es kälter, stellst du zurück auf Absenkung. Mit einem Wochenprogramm legst du verschiedene Absenkzeiten für Arbeitstage und Wochenende fest.
Wichtige Ausnahme: Wärmepumpen arbeiten ohne Absenkungen in der Regel effizienter. Bei Wärmepumpe und Fußbodenheizung bringt starkes Absenken oder Abschalten wenig. Das Wiederaufheizen dauert lange und kostet Komfort, und meist leidet sogar die Effizienz.
Ein Termin für deinen Kalender: Am letzten Sonntag im Oktober (2026: 25. Oktober) endet die Sommerzeit. Um 3 Uhr wird die Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Passe dann die Regelung deiner Öl- oder Gasheizung an die Winterzeit an. Neue Regelungen erledigen das meist automatisch.
Warum sollten Heizkörper frei bleiben?
Steht ein Sofa davor oder hängt ein langer Vorhang darüber, staut sich die Wärme hinter dem Hindernis. Der Raum wird langsamer und ungleichmäßig warm. Dazu misst das Thermostat falsch: Es regelt herunter, bevor der Rest des Zimmers warm ist. Die Verbraucherzentralen raten:
- Sofas und Schränke mindestens 30 Zentimeter vom Heizkörper wegrücken.
- Vorhänge über Heizkörpern nicht bodenlang, sondern oberhalb enden lassen.
- Auf Heizkörperverkleidungen verzichten.
- Heizkörper sauber halten, denn auch Staub und Flusen mindern die Wärmeabgabe.
Was du gegen Zugluft tun kannst, erklärt Fenster selbst abdichten, auch wann bei Kaminofen oder Gastherme danach der Bezirksschornsteinfeger prüfen muss. Und warum du vor dem Stoßlüften das Thermostat ganz zudrehst und das Fenster weit öffnest statt kippst, steht in Stoßlüften statt Kipplüften.
Was gehört zur Wartung, und was schreibt das Gesetz vor?
„Lassen Sie Ihre Heizung im Herbst prüfen. Bevor Sie die Heizung anmachen.“ So knapp fasst es das Umweltbundesamt. Das betrifft vor allem den eigenen Gas- oder Ölkessel und die Wärmepumpe. Bei Fernwärme und Zentralheizung im Mehrfamilienhaus kümmert sich die Verwaltung darum, beim Kaminofen der Schornsteinfeger. Bei der Prüfung geht es zum Beispiel darum, ob die Heizung richtig eingestellt ist und ob die Pumpe kleiner gestellt werden muss. Im Extremfall steht die Regelung sogar noch in der Werkseinstellung.
Wer die ganze Anlage richtig einstellt, kann laut Verbraucherzentralen 10 bis 15 Prozent Energie sparen. Am meisten bringt eine Zeitsteuerung, die zu deinem Alltag passt. Die Regelung allein spart richtig eingestellt etwa 5 Prozent der Heizkosten.
Die Vorlauftemperatur, also die Temperatur des Wassers, das zu den Heizkörpern fließt, sollte so niedrig wie möglich sein. Die Räume müssen bei voll geöffneten Thermostatventilen aber noch warm genug werden. Das stellt der Fachbetrieb über die Heizkurve ein.
Werden die Heizkörper ungleich warm, kann ein hydraulischer Abgleich helfen. Er verteilt das Heizwasser so, dass jeder Heizkörper die passende Menge bekommt. Laut Verbraucherzentralen kann ein Abgleich 15 Prozent der Heizkosten einsparen. Die Ersparnis kann aber auch deutlich geringer ausfallen.
Eine alte Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe zu tauschen, kann je nach Strompreis bis zu 120 Euro im Jahr sparen (Stand 10/2026).
Was rechtlich gilt: Seit dem 29. Juli 2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Danach muss der Betreiber einer Heizung die Komponenten, die den Wirkungsgrad wesentlich beeinflussen, regelmäßig warten und instand halten lassen. Dafür ist Fachkunde nötig (§ 60 GModG). In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten ist eine Heizungsprüfung mit Optimierung Pflicht (§ 60b GModG).
- Anlagen mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum Ablauf des 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.
- Jüngere Anlagen sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach dem Einbau dran.
- Geprüft wird unter anderem, ob die Einstellungen effizient sind und eine effiziente Pumpe läuft. Dazu kommt, ob Rohre gedämmt werden sollten und wie sich die Vorlauftemperatur senken lässt.
- Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf bei den Einstellungen, muss er innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.
Wärmepumpen, die seit 2024 in solchen Gebäuden eingebaut wurden, bekommen stattdessen eine eigene Betriebsprüfung (§ 60a GModG).
Mieter oder Eigentümer: Was darfst du selbst tun?
| Aufgabe | Mieterin oder Mieter | Eigentümerin oder Eigentümer (eigenes Haus) |
|---|---|---|
| Heizkörper entlüften | selbst möglich | selbst möglich |
| Wasser nachfüllen | im Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung nur nach Rücksprache mit Verwaltung oder Gebäudemanagement | nach Druckprüfung gegebenenfalls nachfüllen |
| Thermostat tauschen | selbst möglich, alte Thermostate für den Auszug aufbewahren | selbst möglich |
| Handventil ohne Skala | Vermietung auf Austausch ansprechen (§ 63 GModG) | raumweise Regelung nachrüsten lassen (§ 63 GModG), Ventiltausch durch Fachbetrieb |
| Wartung, Heizkurve, Abgleich | Mängel melden; ab sechs Wohnungen Prüfergebnis nach § 60b verlangen, sobald die Prüfung gelaufen ist | Fachbetrieb beauftragen |
Gehört dir eine Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung, gilt fürs Nachfüllen dasselbe wie für Mieter: erst Rücksprache mit der Verwaltung.
Wenn du zur Miete wohnst: Bleibt die Heizung trotz Entlüften kalt oder funktioniert sie nicht richtig, sag der Vermietung Bescheid. Mängel musst du unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Tust du das nicht, kannst du für den daraus entstehenden Schaden haften. Unter Umständen verlierst du dann auch das Recht, die Miete zu mindern.
Ein Handventil ohne Skala muss die Vermietung durch ein Thermostatventil ersetzen lassen. Denn fehlt eine selbsttätige raumweise Temperaturregelung, muss der Eigentümer sie nachrüsten (§ 63 Abs. 3 GModG). Den Tausch macht ein Fachbetrieb. Im Haus mit mindestens sechs Wohnungen muss dir die Vermietung das Ergebnis der Heizungsprüfung auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
Wenn dir das Haus gehört: Ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen musst du dämmen (§ 69 GModG). Für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst gewohnt hat, gilt die Pflicht erst für neue Eigentümer, mit zwei Jahren Frist. Das Material kostet laut Verbraucherzentralen etwa 5 bis 10 Euro pro Meter (Stand 10/2026). Mit etwas Übung dämmst du die Rohre selbst.
So gehst du vor: dein Startcheck
- Einmal durch die Wohnung gehen: Thermostat an jedem Heizkörper aufdrehen und fühlen, ob er oben und unten warm wird. Hörst du Gluckern, steht das Entlüften an.
- Entlüftungsschlüssel besorgen und in der Wohnung von unten nach oben entlüften. Hast du Zugang zur Druckanzeige, liest du den Druck vorher und nachher ab.
- Festsitzende Ventile lösen: Thermostat abnehmen, Stift hineindrücken. Klappt das nicht, Fachbetrieb oder Vermietung informieren.
- Thermostate einstellen: Stufe 3 entspricht etwa 20 °C. Mehrere Heizkörper im Raum auf dieselbe Stufe.
- Absenkzeiten festlegen für Nacht und Abwesenheit, nie unter 16 °C. Bei Wärmepumpe oder Fußbodenheizung sparsam absenken.
- Nach der Zeitumstellung am letzten Sonntag im Oktober die Uhrzeit der Heizungsregelung prüfen.
- Möbel 30 Zentimeter abrücken, Vorhänge oberhalb des Heizkörpers enden lassen, Heizkörper abstauben.
- Wartung terminieren: Gehört dir das Haus und hat es einen eigenen Kessel oder eine Wärmepumpe, bestellst du den Fachbetrieb im Herbst vor dem Heizstart. Beim Kaminofen schaust du in den Feuerstättenbescheid. Hat es mindestens sechs Wohnungen, behältst du die Prüffrist nach § 60b GModG im Blick: Anlagen von vor Oktober 2009 bis 30. September 2027. Wohnst du zur Miete, meldest du auffällige Heizkörper.
Häufige Fragen
Kann ich in der Mietwohnung die Heizkörper selbst entlüften?
Ja, das Entlüften ist ein Handgriff, den du selbst erledigen kannst. Nur das Nachfüllen von Wasser stimmst du im Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung vorher mit Verwaltung oder Gebäudemanagement ab.
Was tun, wenn der Heizkörper nach dem Entlüften kalt bleibt?
Dann kann das Ventil festsitzen. Nimm das Thermostat ab und drück den Ventilstift hinein. Hilft das nicht, ist vielleicht die Heizkurve falsch eingestellt, oder ein hydraulischer Abgleich fehlt. Das prüft der Fachbetrieb. Wohnst du zur Miete, meldest du den Mangel der Vermietung.
Muss ich meine Heizung jedes Jahr warten lassen?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt eine regelmäßige Wartung durch Fachkundige, nennt in § 60 aber keinen festen Turnus. Das Umweltbundesamt rät, die Heizung im Herbst vor dem Start prüfen zu lassen. Für Häuser ab sechs Wohnungen gelten für die Heizungsprüfung nach § 60b feste Fristen. Praktisch: Die Prüfung soll möglichst mit Terminen verbunden werden, die ohnehin anstehen. Das sind etwa die Heizungswartung oder die Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Schornsteinfegers (§ 60b Abs. 4 GModG). Feste Termine für Kehren, Prüfen und Messen setzt der Bezirksschornsteinfeger im Feuerstättenbescheid.
Der Startcheck ist schnell gemacht: entlüften, wo es gluckert, Druck vorher und nachher prüfen, Thermostate auf die Wunschstufe statt auf 5 und die Heizkörper freiräumen. Nachts und bei Abwesenheit senkst du ab, aber nicht unter 16 °C. Alles, was die Anlage selbst betrifft, also Heizkurve, Pumpe und Abgleich, übernimmt bei eigenem Kessel oder Wärmepumpe der Fachbetrieb. In der Mietwohnung meldest du Probleme der Vermietung.
Quellen & Grundlagen
- Verbraucherzentrale — Heizung: 10 einfache Tipps zum Heizkosten sparen (24.09.2026)
- Verbraucherzentrale — Heizung optimieren und Heizkosten sparen (08.10.2026)
- Verbraucherzentrale — Heizkosten sparen: Thermostat richtig einstellen und wechseln (16.02.2026)
- Verbraucherzentrale — Hydraulischer Abgleich: So wird Ihre Heizung effizienter (10.11.2025)
- Umweltbundesamt — Richtig Heizen spart Geld und schützt die Umwelt (Leichte Sprache, 16.07.2026)
- Stiftung Warentest — Gas sparen (25.09.2026)
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), §§ 60, 60a, 60b, 63, 69 — gesetze-im-internet.de (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.07.2026)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen — Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (2026)
- Verbraucherzentrale — Kaminöfen: So nutzen Sie Ihren Kaminofen umweltfreundlich (28.03.2025)
- Umweltbundesamt — Kaminofen: Auf Effizienz achten und Alternativen prüfen (02.02.2026)
- Verbraucherzentrale — Fernwärme: Kosten sparen und gleichzeitig das Klima schonen (09.07.2025)
- Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), §§ 3, 15 — gesetze-im-internet.de (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.10.2021)
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), § 1 — gesetze-im-internet.de (Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 23.07.2026)
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), § 14a Feuerstättenbescheid — gesetze-im-internet.de (Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 5 G v. 23.07.2026)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), §§ 1, 46 — gesetze-im-internet.de (Stand: geändert durch Art. 256 V v. 19.06.2020)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 536c Mängelanzeige durch den Mieter — gesetze-im-internet.de (geltendes Recht)
- Sommerzeitverordnung (SoZV), § 2 — gesetze-im-internet.de (geltendes Recht)
Stand: 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI recherchiert und entworfen. Die Abnahme erfolgte durch einen Menschen („Human in the Loop“).


